Thema: Agiles Arbeiten mitgestalten - Strategie und Handlungsfelder der Mitbestimmung

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5.2.2 Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Die Mitarbeiter, die in der selbstorganisierten Arbeitswelt (in selbstorganisierten Teams) arbeiten, werden dem GBR in regelmäßigen Abständen in der Standardberichterstattung des Personalberichts als Übersicht mitgeteilt; auf Anfrage erhält der BR eine namentliche Liste der Mitarbeiter in den Teams seines Vertretungsbereichs. Dies gilt analog für die örtlichen Schwerbehindertenvertrauenspersonen.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/21

In der Flexiblen Organisation liegt die Verantwortung für die mitarbeiterorientierten Prozesse bei der disziplinarischen Führungskraft. Diese ist direkter Ansprechpartner für den Beschäftigten.Sollten im Rahmen der Durchführung der mitarbeiterorientierten Prozesse Konflikte auftreten, die nicht eigenständig gelöst werden können, ist für die Herbeiführung der Lösungen der Leiter der Organisationseinheit verantwortlich. Auf Wunsch des Beschäftigten kann ein Mitglied des zuständigen Betriebsratsgremiums/Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Lösungsfindung hinzugezogen werden.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/21

Erfolgt ein Beschäftigten-Wechsel zwischen zwei Chaptern, ohne dass damit eine weitere Veränderung verbunden ist, wird das zuständige Betriebsratsgremium gemäß § 80 BetrVG vorab über diesen Wechsel informiert. Ist der Tatbestand des § 99 BetrVG erfüllt, erfolgt eine entsprechende Beteiligung.
Vor jeder Änderung der Chapterstruktur (z. B. Eröffnung eines neuen Chapters; Zusammenlegung von Chaptern; Verschiebung von Chaptern) erfolgt eine Information und Erörterung mit dem jeweils zuständigen Betriebsratsgremium. Die Bestimmungen des BetrVG/ SGB IX bleiben unberührt.
Die Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen sowie die Regelungen des SGB IX sind einzuhalten. Die Regelungen der Konzernintegrationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Es ist speziell auf die Barrierefreiheit zu achten.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/21

Bei Einsätzen von schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten sind die individuellen Belange der Betroffenen zu berücksichtigen. Sollten bei dem Einsatz eines schwerbehinderten/gleichgestellten Beschäftigten Schwierigkeiten auftreten, ist unverzüglich die Schwerbehindertenvertrauensperson einzubeziehen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Ist in einem entsprechenden Einzelfall der betroffene Beschäftigte ein schwerbehinderter Mensch, ist die zuständige Schwerbehindertenvertretung unverzüglich zu beteiligen und unternehmensweit nach Lösungen zu suchen, die seinen Fähigkeiten und Skills entspricht.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Begleitend zur Einführung von agilen Arbeitsmethoden ist eine Basisqualifizierung für alle Beschäftigten vorgesehen, die zukünftig mit agilen Arbeitsmethoden arbeiten sollen, sofern sie nicht bereits entsprechende Basisqualifizierungen erhalten haben bzw. sofern sie nicht bereits mit der agilen Arbeitsmethode vertraut sind. Diese Basisqualifizierung wird vonseiten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt und kann in digitaler Form erfolgen. Die Belange der schwerbehinderten Menschen werden dabei berücksichtigt.
Der Arbeitgeber bietet den Beschäftigten weitere Qualifizierungen zu agilen Arbeitsmethoden oder zu in Zusammenhang mit agilen Arbeitsmethoden erforderlichen Softskill-Schulungen (z. B. Kommunikation) im Sinne dieser Vereinbarung (z. B. über [firmeninternes Schulungszentrum]; [Personalsoftware]; Inhouse-Schulungen) an. Der Arbeitgeber unterstützt die Teilnahme der Beschäftigten an diesen Qualifizierungen und stellt das erforderliche Budget zur Verfügung. Die Qualifizierung erfolgt innerhalb der Arbeitszeit. Die Beteiligungsrechte des zuständigen Betriebsrates gemäß §§ 97,98 BetrVG und der zuständigen Schwerbehindertenvertretung gemäß SGB IX bleiben unberührt.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

In die paritätische Arbeitsgruppe werden je zwei bis drei Arbeitgebervertreter und zwei bis drei Vertreter des GBR [Firma] entsandt. Ein Schwerbehindertenvertreter wird beratend hinzugezogen, sofern schwerbehinderte oder gleichgestellte Beschäftigte betroffen sind. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden.
Die paritätische Arbeitsgruppe tagt einmal im Quartal, erstmals im ersten Quartal [Jahr], und nach Bedarf. Sie kann vom Arbeitgeber, dem zuständigen Betriebsrat, der zuständigen Schwerbehindertenvertretung, der Gesamtschwerbehindertenvertretung oder vom GBR [Firma] angerufen werden und tagt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Anrufung.
Entscheidungen werden einvernehmlich getroffen. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite haben dabei jeweils eine Stimme. Bei Nichteinigung sollen der Geschäftsführer HR der [Firma] und der Vorsitzende des GBR [Firma] eine abschließende Entscheidung treffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/22

Grundsätzlich werden die Beschäftigten rechtzeitig über die Handhabung eines für sie neuen IT-Systems informiert und entsprechend geschult oder eingewiesen. Hierbei sind die besonderen Belange von schwerbehinderten Menschen zu berücksichtigen.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/22

Qualifizierung: Begleitend zur Einführung neuer Arbeitsmethoden ist eine Basisqualifizierung für alle Beschäftigten vorgesehen, die zukünftig mit dieser neuen Arbeitsmethodik arbeiten sollen. Diese Basisqualifizierung wird vonseiten des Arbeitgebers zur Verfügung gestellt und kann in digitaler Form erfolgen. Die Belange von schwerbehinderten Beschäftigten werden dabei berücksichtigt.

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HBS-Datenbank-Nr: 080104/22

Begleitung durch eine paritätische Arbeitsgruppe
Die Ein- und Durchführung der neuen Arbeitsformen und -methoden wird durch eine paritätische Arbeitsgruppe begleitet.
In die Arbeitsgruppe werden je ein Arbeitgebervertreter und ein Vertreter des Betriebsrats der betroffenen Betriebe, die vom Gremium hierfür benannt werden, sowie ein Vertreter des GBR und ggf. der Schwerbehindertenvertretung entsandt. Weitere Sachverständige können bei Bedarf hinzugezogen werden.

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  1. Ausgangslage und Ziele
    1. Extern: Wettbewerb, Markt, Kunden 8 Textauszüge
    2. Intern: Komplexität, Flexibilisierung, Beteiligung 8 Textauszüge
  2. Gestaltung guter agiler Arbeit
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