Thema: Flexible Arbeitszeit - Langzeitkonten

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

1.4.1 Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte (21 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2054

Urlaubstage werden zum Zeitpunkt ihrer Gutschrift in Geld umgerechnet, indem das individuelle Vertragsgehalt am 31.12. des Vorjahres durch zweihunderteinundsechzig geteilt wird. Die Einbringung des ermittelten Gegenwertes von zu übertragenden Resturlaubstagen erfolgt jeweils im April, zu anderen Terminen ist die Einbringung von Urlaubstagen nicht möglich.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2224

Ist ein Mitarbeiter aufgrund persönlicher oder dringender betrieblicher Gründe nicht in der Lage, seinen tariflichen Jahresurlaub im laufenden Urlaubsjahr - längstens im Übertragungszeitraum des Folgejahres bis 30. April - zu verbrauchen, so wird der den gesetzlichen Anspruch (das sind derzeit 20 Tage bzw. bei Schwerbehinderten 25 Tage) übersteigende Urlaub automatisch - d. h. ohne dass es eines Antrages oder einer Begründung bedarf - in ein persönliches Urlaubsausgleichskonto des Mitarbeiters eingestellt.

Vereinbarung Energiedienstleister 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2238

Zuführung aus Gleitzeitkonten
Zum Stichtag 31.10. jeden Jahres werden aus dem Gleitzeitkonto Guthaben über 100 Stunden in Langzeitkonten übertragen. Auf Wunsch der Mitarbeiter/innen können aus ihren Gleitzeitkonten auch höhere Guthaben dem Langzeitkonto zugeführt werden.
Zuführungen aus dem Erholungsurlaub
Der am 31.03. des Folgejahres bestehende Resturlaubsanspruch - soweit er über dem geltenden gesetzlichen Mindesturlaub (zurzeit bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 20 Urlaubstage) liegt - geht in das Langzeitkonto über, soweit die Mitarbeiter/innen den Resturlaub erfolglos geltend gemacht haben.
Zuführungen aus sonstigen Bestandteilen, Überstundenvergütungen, Überstundenzuschläge und Wegezeiten werden zunächst in das Gleitzeitkonto eingestellt und zum jeweiligen Stichtag dem Langzeitkonto zugeführt.
Sonstige Vergütungsbestandteile
Andere Vergütungsbestandteile (z. B. Rufbereitschaftsvergütungen, Einmal- und Sonderzahlungen) können ebenfalls eingestellt werden.

Vereinbarung Abwasser- und Abfallbeseitigung, Entsorgung, Recycling 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2263

Auf dem Langzeitkonto können angespart werden:
- Zusatzurlaubstage (außer Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX)
- Urlaubstage über den nach Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) zu gewährenden Mindesturlaub (24 Werktage) hinaus
- Zeiten bis zu 156 Stunden/Jahr (20 Arbeitstage), die sich aus der regelmäßigen Erhöhung der Sollarbeitszeit gegenüber der tariflichen Arbeitszeit ergeben
- Fortbildungszeiten, die über die tarifliche bzw. die über die individuell vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen, können aus dem Jahresarbeitszeitkonto übertragen werden
- Entgeltbestandteile (Der Zeitgegenwert wird ermittelt, indem die ständigen monatlichen Entgeltbestandteile durch die monatliche Arbeitszeit (169,6 Stunden bei einem Vollzeitarbeitsarbeitsverhältnis] geteilt werden. Der umzuwandelnde Entgeltbetrag wird nun durch das vorstehend ermittelte Stundenentgelt geteilt. Daraus ergibt sich der auf das Konto zu buchende Zeitgegenwert).

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2270

Auf Wunsch des Beschäftigten wird die individuelle vergütete Arbeitszeit befristet für bis zu 10 Jahre um bis zu 5 Stunden abgesenkt.
Zugleich wird vereinbart, dass der Beschäftigte die Stunden, um die er die vergütete Arbeitszeit absenkt, als zusätzliche Stunden pro Woche arbeitet. Diese zusätzlichen Stunden fließen in das Langzeitkonto gemäß § 5 dieses Ergänzungstarifvertrages ein.
Die Beschäftigten werden bezüglich tariflicher Ansprüche wie Vollzeitbeschäftigte behandelt. In der Durchschnittsberechnung für tarifliche Leistungen wird die jeweils vereinbarte Vergütung berücksichtigt.

Vereinbarung Energiedienstleister 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2311

Über das Langzeitkonto wird es den Arbeitnehmern nach § 8 MTV-VE unter anderem ermöglicht, sich bei Fortzahlung der Bezüge unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand im Umfang seines Zeitguthabens freistellen zu lassen. Durch betriebliche Disposition muss eine entsprechende Freizeitgewährung sichergestellt werden. Das Langzeitkonto bietet auch die Möglichkeit kürzerer wie auch längerer Freistellungen (Sabbaticals) zwischen den Arbeitseinsätzen.
Auf einem Langzeitkonto können ausschließlich Guthaben geführt werden. Auf Wunsch des Arbeitnehmers können Zeitguthaben aus
- dem Jahresarbeitszeitkonto,
- der Umwandlung von Sonderzahlungen,
- der Umwandlung von in voller Höhe steuerpflichtigen Zuschlägen
- verblockten - befristeten oder unbefristeten - Teilzeitarbeitsverhältnissen
auf das Langzeitkonto gebucht werden.
Die Höhe der Zeitguthaben auf dem Langzeitkonto ist nicht begrenzt.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2340

Projekt- bzw. aufgabenbezogen kann individuell befristet jeweils für einen Zeitraum von min. 1 Monat bis max. 12 Monaten zum Auffüllen eines Langzeitkontos eine Planarbeitszeit vereinbart werden. Diese Planarbeitszeitvereinbarung ist schriftlich zu fassen. In den Vereinbarungstext für die Planarbeitszeit wird ein Hinweis auf die Bestimmungen dieses Ergänzungstarifvertrages über den Abbau von Zeitguthaben aufgenommen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2370

Bei allen Beschäftigten ist bei beantragten und genehmigten Mehrarbeitszeiten laut Rahmenbetriebsvereinbarung Langzeitkonto eine Übertragung bis zu 150 Stunden pro Jahr möglich. Der Beschäftigte kann dabei zwischen 50 % oder 100 % Übertrag auf das Langzeitkonto wählen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2370

Im Rahmen der operativen Personalbedarfsplanung ist von den Fachbereichen [...] ein Antrag auf die notwendigen Kapazitätsstunden (u. a. für Sondertätigkeiten, Projekte) zu stellen und von der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat zu genehmigen.
Liegt eine Genehmigung vor, so wird eine Arbeitszeitbudgetvereinbarung zwischen Beschäftigten und Vorgesetzten schriftlich vereinbart.

Vereinbarung Chemische Industrie 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2386

Die Innendienstmitarbeiter können Arbeitszeitguthaben, Zeitausgleichstage und Urlaubsansprüche, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen, auf das Langzeitkonto übertragen lassen, maximal jedoch bis zu 75 Arbeitsstunden pro Jahr. Der Arbeitgeber ist berechtigt, aus dringenden betrieblichen Gründen die Anzahl dieser Arbeitsstunden mit einer Ankündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Monatsende sowohl mit Wirkung für das laufende Kalenderjahr als auch für künftige Kalenderjahre auf bis zu 50 Arbeitsstunden pro Jahr zu verringern; etwaige höhere Guthaben sind rückabzuwickeln.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

Mehrarbeitsstunden sind nach den betrieblichen Regelungen grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Grundsätzlich sollen Zeitwertkonten nicht zu einer Erhöhung der Arbeitszeit führen. Aus diesem Grunde ist die Einbringung von Mehrarbeitsvergütung in das Zeitwertkonto in der Regel nicht vorgesehen.
Sollte geleistete Mehrarbeit nicht in der nach dem Manteltarifvertrag festgesetzten Frist durch Freizeitausgleich abgebaut werden können und nach dem Manteltarifvertrag zur Auszahlung kommen, können Mehrarbeitsstunden in Form der Mehrarbeitsabgeltung in das Zeitwertkonto eingebracht werden.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2446

Für die über den gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen hinaus einbringbaren Urlaubsansprüche gilt folgende Regelung:
Hat der Mitarbeiter am 31.03. des Folgejahres noch Anspruch auf Urlaub aus dem Vorjahr und hat der Mitarbeiter diesen aufgrund von dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht nehmen können, so kann der Mitarbeiter die Einbringung von bis zu 10 Urlaubstagen bis zum 31.03. des Folgejahres beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass eine zeitnahe Realisierung der zu übertragenden Urlaubstage nach dem 31.03. nicht möglich ist.

Vereinbarung Metallverarbeitung 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2458

Auf Wunsch des Beschäftigten kann die individuell vergütete Arbeitszeit um bis zu 5 Stunden abgesenkt werden. Die Vergütung wird entsprechend angepasst. Zugleich wird vereinbart, dass der/die Beschäftigte die Stunden um die er/sie die vergütete Arbeitszeit abgesenkt hat, als zusätzliche Stunden pro Woche erarbeitet. Diese zusätzlichen Stunden fließen in das Langzeitkonto ein. Beschäftigte mit so reduzierter Arbeitszeit sind Vollzeitbeschäftigte. Das Monatsentgelt und von ihm abgeleitete Leistungen vermindern sich entsprechend.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2459

Zeitguthaben über 500 Stunden, die vor Inkrafttreten dieser Dienstvereinbarung entstanden sind, werden zum Stichtag 01.01.2011 auf ein Lebensarbeitszeitkonto gebucht und können unter Berücksichtigung dienstlicher Belange für längere Freizeitblöcke in Anspruch genommen werden. Das Konto muss spätestens bis zum Ausscheiden der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters vollständig abgebaut sein. Ein weiterer Aufbau des Guthabens ist ausgeschlossen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2528

Zum Aufbau von Wertguthaben können - ggf. nach Umrechnung in den aktuellen Geldwert - die im Folgenden beschriebenen Leistungen verwendet werden:
- Tarifliche oder betriebliche Sonderzahlungen (z. B. Ergebnisbeteiligung) oder Teile davon,
- Teile des gleichmäßigen Monatslohns/-gehalts,
- Variable Lohn- oder Gehaltsbestandteile,
- Mehrarbeitsgrundvergütungen,
- Zuschläge für Mehrarbeit (nur sozialversicherungs- und steuerpflichtige),
- Vermögenswirksame Leistungen,
- Nachtfreischichten (nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber).

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2764

Bewertungsgrundsatz
Umgewandelte Überstunden und Urlaubstage werden nach den für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Umwandlung jeweils geltenden Regelungen in Geld umgerechnet.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2764

Auswirkungen der Umwandlung auf entgeltabhängige Leistungen
Bei der Bemessung aller vom Entgelt abhängigen Leistungen bleiben die Gesamtbezüge inklusive Bestandteile, die der Beschäftigte umgewandelt hat, maßgebend.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2785

Aufbau von Zeitguthaben
Der Aufbau von Zeitguthaben findet statt durch
- die Zuführung vom Arbeitszeitkonto
- angeordnete Überstunden/Mehrarbeitsstunden
- in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge für Überstunden nach TVöD
- in Zeit umgewandeltes Entgelt für Rufbereitschafts-/Bereitschaftsdienstzeiten nach TVöD bzw. AZVO
- in Zeit umgewandelte Zeitzuschläge für Dienste zu "ungünstigen Zeiten" nach TVöD
- Zeiten von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
- Zeitpauschalen für sonstige Einsätze/aus begründetem Anlass
- Plusstunden durch Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bei gleichbleibender Vergütung (nur für Beschäftigte mit verkürzter Arbeitszeit bis max. Vollzeit)
- Plusstunden durch Absenkung der Vergütung bei gleichbleibender Arbeitszeit
Der/Die Mitarbeiter/in kann einmal im Jahr neu entscheiden, welche unter Absatz 1 genannten Zeitkomponenten auf das Arbeitszeitkonto gebucht werden sollen. Diese Entscheidung ist dem Arbeitgeber verbindlich mitzuteilen. Das Formular steht im Intranet zur Verfügung.
Ist ein LZK eingerichtet, so werden die Zeiten, die den Saldogrenzwert gem. § 17 Rahmen-DV Flexizeit (z. Zt. 40 Stunden) am Monatsende überschreiten, automatisch bis zum vereinbarten Höchstwert auf das LZK übertragen.
Für das Ansparen von Zeitguthaben gelten darüber hinaus folgende Regeln:
- Pro Jahr darf ein Zeitguthaben im Umfang von maximal 160 Stunden angespart werden.
- Das maximale Zeitguthaben auf dem Langzeitkonto darf 500 Stunden (ca. 3 Monate) nicht überschreiten.
- Ist innerhalb der Vertragslaufzeit das maximale Zeitguthaben erreicht, muss mindestens ein Teil dieses Zeitguthabens abgebaut werden, um die Kappung von Arbeitszeitguthaben zu vermeiden.
Bei Beschäftigten mit verkürzter Arbeitszeit vermindert sich das höchstzulässige Zeitguthaben entsprechend dem Anteil der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten.
Beispiel:
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von Tarifbeschäftigten beträgt aktuell im Jahresdurchschnitt 39 Stunden, die arbeitsschutzrechtlich zulässige durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit grundsätzlich 48 Stunden.
Um 3 Monate (= 13 Kalenderwochen) bezahlte Freistellung zu erlangen, bedarf es demnach (13 x 39 =) 507 Stunden Guthaben.
Tariflich wöchentlicher Arbeitsumfang (39 Std.) und gesetzliche Höchstarbeitszeit (48 Std.) weisen rechnerisch eine Differenz von 9 Stunden pro Woche auf. Daher wären (507 : 9 =) mehr als 56 Wochen erforderlich, um unter Beachtung gesetzlicher Schutzregeln ein Guthaben zu erarbeiten, das eine dreimonatige bezahlte Freistellung ermöglicht.
Für Beschäftigte mit verkürzter Arbeitszeit im Geltungsbereich des TVöD mit einer 30 Stunden/Woche beträgt das höchstzulässige Zeitguthaben 385 Stunden. Bei einer täglichen durchschnittlichen Arbeitszeit von 6 Stunden (30 Stunden: 5 Arbeitstage) errechnet sich daraus ein Freistellungsanspruch von rd. 64 Arbeitstagen. Ein Vollzeitbeschäftigter käme bei einer täglichen durchschnittlichen Arbeitszeit von 7,8 Stunden ebenso auf rd. 64 Arbeitstage.
Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit hat auch die Reduzierung des maximal zulässigen Zeitguthabens zur Folge. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass bis zum Einsetzen der Änderung das Zeitguthaben entsprechend abgebaut wird.
Eine Buchung von in Zeit umgewandelten Entgeltbestandteilen (Abs. 1 Ziff. c bis e) auf das LZK führt dazu, dass sie bei der Bemessungsgrundlage für die Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TVöD nicht berücksichtigt werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Zeitguthaben und Mehrarbeit
Grundsätzlich sollen Langzeitkonten nicht zu einer Erhöhung der jährlichen Arbeitszeit führen. Aus diesem Grund ist die Einbringung von Zeitguthaben aus flexiblen Arbeitszeitkonten in das Langzeitkonto nicht vorgesehen. Vielmehr sind angesammelte Zeitguthaben grundsätzlich nach den jeweils maßgeblichen Regelungen für diese Zeitkonten durch Freizeitausgleich abzubauen.
Nur in absoluten Ausnahmefällen, in denen kein Freizeitausgleich möglich ist, und nach einer Abstimmung im Einzelfall zwischen dem Vorgesetzten des Mitarbeiters, dem örtlichen Betriebsrat und dem zuständigen HR-Manager, können auf Antrag des Mitarbeiters Zeitguthaben - aus Gleitzeit-/Ampelkonten und/oder aus Mehrarbeit - in das individuelle Langzeitkonto eingebracht werden. Einer zusätzlichen kollektiven Rechtsgrundlage auf örtlicher Ebene bedarf es für diese Einbringungen nicht.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Zeitguthaben aus Schichtsystemen
Sofern örtliche Schichtsysteme so gestaltet sind, dass sie systembedingt zu Freischichten führen, oder bei denen die Schichtplanung ggf. mehr Arbeitszeit berücksichtigt, als der Tarifvertrag als Regelarbeitszeit vorsieht, können die örtlichen Betriebsparteien vereinbaren, ob und wie die dabei entstehenden Zeitguthaben in das Langzeitkonto einfließen. Einzelheiten sind abhängig von den konkreten Gegebenheiten vor Ort im Rahmen der Schichtplanung einvernehmlich zwischen den örtlichen Betriebsparteien zu regeln.
Zusätzliche Schichten außerhalb der regulären Schichtplanung können in absoluten Ausnahmefällen unter den gleichen Voraussetzungen wie Zeitguthaben (siehe obige Ziffer 3) in das Langzeitkonto eingebracht werden. Dies gilt auch für Schichtsysteme, die als "Bringschicht"-Schichtsysteme betrieben werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030200/2933

Urlaubsansprüche
Für die über den gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit 20 Arbeitstagen hinaus einbringbaren tariflichen bzw. einzelvertraglichen Urlaubsansprüche gilt folgende Regelung:
Die Mitarbeiter können grundsätzlich bis zu maximal fünf Urlaubstage in das Langzeitkonto einbringen. Über die Einbringung sollen sie bis Ende Januar eines Kalenderjahres entscheiden ("Erste Charge").
Über die Einbringung von bis zu fünf weiteren Urlaubstagen des laufenden Urlaubsjahres ("Zweite Charge") können die Mitarbeiter jeweils im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober entscheiden, falls der geplante Urlaub aus dringenden betrieblichen oder in der Person liegenden Gründen im laufenden Kalenderjahr nicht genommen werden kann und noch ein entsprechender Urlaubsanspruch vorhanden ist. Diese Einbringung von bis zu maximal fünf Urlaubstagen ist auch unabhängig von einer Einbringungsentscheidung zum Jahresanfang (nach vorstehendem Absatz) möglich.
Mit Erteilung der arbeitgeberseitigen Einbringungszusage wird das Urlaubskontingent entsprechend gekürzt.
Bei einem unterjährigen Beginn der Teilnahme am Langzeitkonto ist die Einbringung von im Jahr des Beginns der Teilnahme am Langzeitkonto entstehenden Urlaubs grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für die Einbringung von bis zu maximal fünf Urlaubstagen nach § 4 Ziffer 5 Abs. 3 ("Zweite Charge") vor.
Im Jahr des Beginns der Freistellung vor der Altersrente entstehender Urlaub kann ebenfalls nicht mehr ins Langzeitkonto eingebracht werden.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeiten flexibilisieren, Auftragsschwankungen und Kundenwünsche berücksichtigen, Personalkosten reduzieren 6 Textauszüge
    2. Bedürfnisse der Beschäftigten berücksichtigen, mittel- bis langfristige Auszeiten ermöglichen, Weiterbildung fördern, befristeten Übergang in Teilzeitbeschäftigung ermöglichen, Lebensarbeitszeit verkürzen 3 Textauszüge
    3. Beschäftigung sichern, Mehrarbeit vermeiden, Arbeitsplätze schaffen, demografischen Wandel bewältigen 5 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlich, personell 7 Textauszüge
  3. Einrichtung und Steuerung von Langzeitkonten
    1. Initiative zur Einrichtung von Langzeitkonten 16 Textauszüge
    2. Zeit- oder Geldwertkonten 8 Textauszüge
    3. Kontoverwaltung und -organisation 11 Textauszüge
    4. Sabbaticals 4 Textauszüge
  4. Ansparen auf Langzeitkonten
    1. Ansparen von Langzeitkonten durch Zeitwerte 21 Textauszüge
    2. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte 16 Textauszüge
    3. Ansparen von Langzeitkonten durch Geldwerte und Zeitwerte 11 Textauszüge
    4. Begrenzungen des Ansparens und Ausgleichszeiträume 15 Textauszüge
    5. Zuschläge für Zeitguthaben 1 Textauszüge
  5. Zeitentnahme aus dem Langzeitkonto
    1. Entnahmezwecke/Verwendung von Zeitguthaben 16 Textauszüge
    2. Verwendung der Zeitguthaben durch Beschäftigte 21 Textauszüge
    3. Verwendung der Zeitguthaben durch den Arbeitgeber 2 Textauszüge
    4. Zeitentnahmen bei Lebensarbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    5. Regelungen zur Freistellungszeit 16 Textauszüge
  6. Geldwert, Verzinsung und Schutz von Zeitguthaben
    1. Wert und Verzinsung von Zeitguthaben 10 Textauszüge
    2. Insolvenzschutz 15 Textauszüge
    3. Störfälle 20 Textauszüge
  7. Übertragbarkeit von Zeitguthaben (Portabilität)
    1. Wechsel des Arbeitgebers 9 Textauszüge
  1. Informations- und Beratungsrechte der Beschäftigten
    1. Informationen über das Konto, Zeitpunkte 13 Textauszüge
  2. Informationen für Dritte
    1. Informationen für den Betriebsrat, Wahrung des Datenschutzes 3 Textauszüge
  3. Informationsrechte des Betriebsrates
    1. Art und Umfang der Informationen 4 Textauszüge
  4. Mitwirkung und Mitbestimmung des BR/PR, betriebliche Kommissionen
    1. Konfliktlösungen 7 Textauszüge
    2. Gemeinsame Kommissionen 6 Textauszüge
  5. Bezug zu anderen betrieblichen, tariflichen und gesetzlichen Regelungen
    1. Gesetze, Tarifverträge etc. 3 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen