Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.6.1 Gutschriften, Ersatz (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/47

Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs, so werden die nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den jährlichen Urlaub angerechnet. Die Arbeit ist zu dem vor dem Urlaub vereinbarten Zeitpunkt wieder aufzunehmen. Eine Verlängerung des Urlaubs um die Krankheitstage ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Unternehmens möglich.

Vereinbarung Baugewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/84

Die auf die Dauer der Arbeitsunfähigkeit entfallenen Urlaubstage werden durch das Personalbüro gutgeschrieben und müssen neu beantragt werden. Eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung durch den Arbeitnehmer kann die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/49

Nach Beendigung einer Krankheit kann der Urlaub nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Vorgesetzten genommen werden.

Vereinbarung Gastgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/101

Erkrankt der/die MitarbeiterIn während seines Urlaubes, so sind diese Urlaubstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Krankheit neu zu beantragen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/6

Mitarbeiter, die das volle Urlaubsjahr arbeitsunfähig/krank waren, d. h. keinen Tag im Jahr im Unternehmen gearbeitet haben, erwirken zwar durch ihr Beschäftigungsverhältnis einen Urlaubsanspruch, dieser wird aber ausnahmslos nicht ins Folgejahr übertragen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/6

Bei Mitarbeitern, die länger als 6 Monate arbeitsunfähig im Kalenderjahr sind, kann der Anspruch auf Erholungsurlaub und Urlaubsgeld für jeden vollen Kalendermonat, für den der Arbeitnehmer Krankengeld des Versicherungsträgers erhält, um 1/12 gekürzt werden. Die Entscheidung wird im Einzelfall mit dem Betriebsrat beraten.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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