Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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1.3.3 Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten (18 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/281

Zur Überbrückung von temporären Beschäftigungsproblemen wird im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Möglichkeiten Kurzarbeit geprüft. Zeiten der Kurzarbeit sind, soweit betrieblich möglich, zur Qualifizierung zu nutzen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/339

Auf der Basis der tarifvertraglichen "Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung" (i. d. F. der Ergänzung der Verhandlungen vom 28.5.2003) wird für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 die Arbeitszeit aller Mitarbeiter/innen um 5,0 % auf bis zu 31 Stunden reduziert. [...] Weitergehende kollektive Arbeitszeitverkürzungen bis zu wöchentlich 31 Stunden sind darüber hinaus in einzelnen organisatorischen Einheiten im Rahmen der tarifvertraglichen Regelungen durch freiwillige Betriebsvereinbarungen im Rahmen dieses Sozialplans zulässig.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/329

In den Bereichen 1 bis 6 [...] und im Bereich Admin [...] kann dies erreicht werden, indem Arbeitnehmer, die vergleichbare Arbeitsplätze innehaben, von denen einer oder mehrere entfallen sollen, ihre Arbeitszeit in der folgenden Weise reduzieren:
Die Arbeitszeitvolumina aller vergleichbaren Arbeitsplätze, jedoch ohne den entfallenden, werden addiert (= verbleibendes Volumen nach Arbeitsplatzfortfall) und dann durch die summierten Arbeitszeitvolumina aller betroffenen Mitarbeiter einschließlich desjenigen Mitarbeiters, dessen Arbeitsplatz entfällt, dividiert (= Volumen vor Arbeitsplatzfortfall). Daraus ergibt sich ein Bruch, mit dem die Regelarbeitszeit für alle Betroffenen multipliziert wird. Das gerundete Ergebnis ergibt sodann die neue Regelarbeitszeit für jeden Betroffenen. Entfällt im Bereich nicht nur ein einziger Arbeitsplatz, sondern mehrere gleichwertige Arbeitsplätze, so ist entsprechend zu verfahren. [...]
Allen betroffenen Arbeitnehmern wird der Abschluss eines Änderungsvertrages mit der neu errechneten Stundenzahl als Regelarbeitszeit und einer entsprechend verminderten Vergütung angeboten mit Wirksamkeitsdatum ab Ablauf der für den Arbeitnehmer geltenden Kündigungsfrist. Im Einvernehmen kann auch ein früheres Wirksamkeitsdatum vorgesehen werden. Alle übrigen Arbeitsbedingungen bleiben unverändert. [...]
Der betroffene Mitarbeiter kann das Angebot ablehnen. Nimmt er es an, so geschieht dies unter dem Vorbehalt (aufschiebende Bedingung im Rechtssinne), dass mindestens 90 % der Betroffenen, also die im Bereich vergleichbaren Mitarbeiter, wobei Teilzeitkräfte mit einem entsprechenden Bruchteil berücksichtigt werden, das Angebot annehmen. Wird das vorgenannte Quorum von 90 % überschritten, so ändern sich auch für diejenigen Mitarbeiter, die das Angebot abgelehnt haben, die Anstellungsverträge in Bezug auf die wöchentliche Regelarbeitszeit und die Vergütung in entsprechender Weise. [...]
7. Wird das Quorum nach Absatz 3 nicht erreicht, werden die Änderungsangebote hinfällig. Der Versuch, die anstehende Entlassung durch Arbeitszeitreduzierung zu vermeiden, gilt als gescheitert. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Entlassung unter Berücksichtigung der kündigungsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/210

Mitarbeiter, deren Arbeitsplatz durch Kündigung nicht bedroht ist, können zur Vermeidung von Entlassungen eine individuelle Reduzierung ihrer Arbeitszeit anbieten. Wenn diese Reduzierung nach Prüfung der betrieblichen Umsetzungsfähigkeit realisiert wird, erhalten diese Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/333

Die Arbeitnehmer können beim Arbeitgeber eine Reduzierung ihrer bisherigen individuellen Wochenarbeitszeit beantragen. Der Arbeitgeber wird Anträge auf Teilzeitbeschäftigung nur bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe (z. B. Umfang des geplanten Personalabbaus in der jeweiligen Organisationseinheit ist erreicht, freiwerdende Arbeitskapazität müsste durch Neueinstellung kompensiert werden, besonderes betriebliches Interesse an der Fortführung der Vollzeitbeschäftigung) ablehnen. Über das Vorliegen dringender betrieblicher Gründe soll auf Wunsch des betroffenen Arbeitnehmers zwischen Arbeitgeber und dem zuständigen Betriebsrat Einigung erzielt werden.

Vereinbarung Energiedienstleister 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/520

Zum Abbau von weiteren MK [Mitarbeiterkapazitäten] werden zusätzlich verschiedene Möglichkeiten der Arbeitszeitreduzierung und -gestaltung genutzt. Insbesondere werden unbefristet beschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf deren Wunsch und im Einvernehmen mit dem Betriebsrat attraktive Teilzeitangebote unterbreitet, sofern, soweit und solange die von den jeweiligen Leitern der betreffenden Organisationseinheiten zu überprüfenden betrieblichen Anforderungen die Wahrnehmung bestimmter Arbeitsaufgaben in Teilzeit zulassen. Hierzu wird Folgendes vereinbart:
Reduzierung der AZ [Arbeitszeit] mit finanziellem Anreiz
Jeder Mitarbeiter kann nach seinen individuellen Bedürfnissen entscheiden, auf wie viel Wochenarbeitsstunden er seine Arbeitszeit - ggf. auch befristet - reduzieren möchte (individuelle Wahlarbeitszeit). Um hierfür einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, werden durch Teilzeit gekürzte Regelentgelte anteilig aufgestockt. Hiervon sollen möglichst viele Mitarbeiter Gebrauch machen.
Dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten weiterhin das Angebot, auf freiwilliger Basis ihre Arbeitszeit gegen Zahlung einer Abfindung auch dauerhaft zu reduzieren. Auch hiervon sollen möglichst viele Mitarbeiter Gebrauch machen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/200

Das Unternehmen hat vor Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen überprüft, ob die Kosteneinsparungen durch einvernehmliche Kürzung der individuellen Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen zum Erhalt von Arbeitsplätzen erreicht werden konnten. Mehrere Mitarbeiter/innen haben durch ihre Bereitschaft zur Arbeitszeitreduzierung zum Arbeitsplatzerhalt beigetragen und werden einer Änderung ihrer individuellen Arbeitszeit vertraglich zustimmen.
(Anlage 2). Durch die Maßnahme konnten insgesamt 6 Kündigungen vermieden werden. Die Mitarbeiter/innen, die auf diesem Wege ihre individuelle Arbeitszeit verkürzt haben, erhalten, sofern der Beschäftigungsbedarf wieder ansteigt, durch das Unternehmen vor Neu- oder Wiedereinstellung anderer Arbeitnehmer das Angebot, ihre ursprüngliche Arbeitszeit wieder zu vereinbaren. Der Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit setzt voraus, dass betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Der örtliche Betriebsrat und das Unternehmen werden deshalb bei Neueinstellungen im Rahmen des Verfahrens nach § 99 BetrVG vorrangig die Möglichkeit einer Erhöhung der Arbeitszeit erörtern.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/516

Individuelle Teilzeit
Wenn ein/e Mitarbeiterin seine/ihre individuelle Arbeitszeit um mindestens 7 Stunden pro Woche (auf 32 Std.) reduziert und dadurch zum Erreichen der MAK [Mitarbeiterkapazitäten]-Abbau-Zahl beiträgt, genießt er/sie für die Laufzeit dieser Vereinbarung einen individuellen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.

Vereinbarung Energiedienstleister 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/128

Durch die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen vermindert sich das individuelle Arbeitszeitvolumen und ist dadurch geeignet, Arbeitsplätze zu sichern. Weiterhin soll die Teilzeitarbeit die Möglichkeiten der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung und deren Auswirkungen auf die betrieblichen Abläufe flexibel gestalten. Die [Firma] wird alles tun und nichts unterlassen, um bis zum 30.09.1999 eine Betriebsvereinbarung Teilzeit abzuschließen. Eine Projektgruppe unter Beteiligung des Betriebsrats wird bis zum 31.08.1999 die dafür notwendigen Regularien erarbeiten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/442

Neben der Möglichkeit der Ausnutzung eines "unbezahlten Urlaubes" (mind. 3 Monate, max. 1 Jahr) unter Berücksichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten kann auf Wunsch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die "Elternzeit" um mind. ein Jahr bis zu 3 weiteren Jahren verlängert werden. Der Rückkehrzeitpunkt muss fest vereinbart werden. Diese Verlängerung muss in diesem Jahr beginnen. Die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter behalten für den Verlängerungszeitraum ihren/seinen Beschäftigungsanspruch analog zur Regelung hinsichtlich der Elternzeit.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/210

Die Vertragsparteien sind sich einig darüber, dass ab 2003 grundsätzlich keine bezahlten Überstunden geleistet werden sollen. Außerdem wird die "Betriebsvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit" wie folgt eingeschränkt:
Ausnahmsweise anfallende Mehrarbeit, die auf das Lebensarbeitszeitkonto übertragen werden soll, muss vor Beginn der Mehrarbeit vom Vorgesetzten in der Personalabteilung beantragt und zusätzlich durch Vorstand und Betriebsrat genehmigt werden. Nicht genehmigte Mehrarbeitsstunden sind nicht auf das Lebensarbeitszeitkonto übertragbar und können auch nicht anderweitig vergütet werden. Durch diese Maßnahme wird die Erhaltung von fünf Arbeitsplätzen ermöglicht. Ab 01. Januar 2003 wird die persönliche Arbeitszeit wieder durch Stempeluhren erfasst. Dies gilt nicht für die vom Sprecherausschuss der Leitenden Angestellten vertretenen Mitarbeiter.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/451

Das jeweilige Verbundunternehmen wird die zuständigen Betriebsräte regelmäßig in den Monatsgesprächen über die Anzahl der bezahlten Überstunden in den einzelnen Abteilungen oder vergleichbaren Einheiten unterrichten. Fallen über einen Zeitraum von drei Monaten mehr als 60 bezahlte Überstunden pro Monat in einer Abteilung oder einer vergleichbaren Einheit an, so hat der Arbeitgeber die Schaffung zusätzlicher Stellen, die den zukünftigen Anfall bezahlter Überstunden verhindern, mit dem zuständigen Betriebsrat zu beraten.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/217

Die zur Erbringung der Aufgabenstellung in der Tochterfirma [...] benötigten Elektriker werden für die Dauer von zunächst einem Jahr zur vorübergehenden Arbeitsleistung [...] entsandt. Das [...] bestehende Arbeitsverhältnis bleibt zu den bisherigen Arbeits- und Tarifbedingungen bestehen. Nach Ablauf eines Jahres erfolgt entweder die Entsendung anderer Elektriker aus der Abteilung [...] oder es bleiben die bisherigen Elektriker weiter tätig, wenn sie es wünschen.

Vereinbarung Chemische Industrie 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/202

Um interne Versetzungen zu ermöglichen, sollen freie Arbeitsplätze in [...] und den deutschen Tochtergesellschaften [...] vorrangig durch geeignete Mitarbeiter/-innen besetzt werden, deren Arbeitsplatz wegfällt. Zu diesem Zweck werden alle auf Konzernebene in Deutschland zu besetzenden Positionen ausgeschrieben. Zur Erleichterung der Bewerbungen wird zusätzlich eine strukturierte Jobbörse eingerichtet. Den Mitarbeitern steht es frei, sich auf die ausgeschriebenen Positionen zu bewerben.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/320

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die im Zusammenhang mit einer Betriebsänderung ihren bisherigen Arbeitsplatz verlieren, erhalten - soweit möglich - ein Versetzungsangebot auf andere Arbeitsplätze in den Unternehmen der Arbeitgeber, soweit diese zur Verfügung stehen. Dies gilt für Versetzungen innerhalb des Betriebes [...]. Wenn geeignete Stellen im Konzern außerhalb des Betriebes [...] bekannt sind, die für die Besetzung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen infrage kommen, die ihren Arbeitsplatz durch eine durch diesen Sozialplan begleitete Maßnahme verlieren, werden die Arbeitgeber diese im Betrieb bekannt machen, um Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bei Interesse die Möglichkeit zu geben, sich zu bewerben. Zu diesem Zweck wird die Konzernzentrale [...] eine zentrale Meldestelle für freie Arbeitsstellen aus dem [...]-Agrarbereich einrichten. Die zentrale Meldestelle ist verpflichtet, monatlich bis zum 31.12.2004 konzernweit zu überprüfen, ob innerhalb des Unternehmens ein geeigneter Arbeitsplatz für die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter frei wird. Über die so ermittelten freien Arbeitsplätze werden die betroffenen Mitarbeiter/innen schriftlich informiert, um sich darauf zu bewerben. Der Betriebsrat erhält hiervon jeweils eine Durchschrift.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/333

Bei gleichwertiger Eignung von internen Bewerbern aus einem der drei Unternehmen und externen Bewerbern ist die Stelle mit einem internen Bewerber bevorzugt zu besetzen. Von einer gleichwertigen Einigung ist auch dann auszugehen, wenn diese erst durch eine Qualifizierungsmaßnahme, die die Dauer der Kündigungsfrist nicht überschreiten sollte, erworben werden kann.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/517

Mitarbeiter, die nicht von den einbezogenen Maßnahmen betroffen sind, können gegen Zahlung der Abfindungsleistungen nach diesem Sozialplan (§ 6 Ziffern 4 bis 6) ausscheiden, wenn die Voraussetzungen eines Ringtausches erfüllt sind:
- Ein Mitarbeiter macht seinen Arbeitsplatz (durch Aufhebungsvereinbarung) für einen Mitarbeiter frei, dessen Arbeitsplatz betriebsbedingt aufgrund der einbezogenen Maßnahmen entfällt und dem kein nach diesem Sozialplan zumutbarer Arbeitsplatz angeboten werden kann.
- Der Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz entfällt, muss für den freigemachten Arbeitsplatz geeignet sein.
- Der Mitarbeiter, dessen Arbeitsplatz entfällt, ist mit dem Wechsel auf den freigemachten Arbeitsplatz einverstanden.
Wird das Begehren eines Mitarbeiters auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages zurückgewiesen, so werden auf Antrag beider Mitarbeiter die zuständigen örtlichen Betriebsparteien mit dem Ziel einer Einigung verhandeln.

Vereinbarung Energiedienstleister 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/520

Gestaltung von Versetzungsketten
Ziel von Versetzungsketten ist es, auch Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die ausscheiden oder in Teilzeit gehen wollen, deren Arbeitsplatz aber nicht unmittelbar durch die Umsetzung des Projekts [...] 2015 wegfällt, ein schrittweises Ausscheiden zu ermöglichen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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