Thema: Agiles Arbeiten mitgestalten - Strategie und Handlungsfelder der Mitbestimmung

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4.1.1 Betriebsänderung - Ausschluss von Nachteilen (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Anonym 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/25

Die Mitglieder des Schwarms in Modell 1 arbeiten aufgrund ihrer aktuellen tätigkeitsbezogenen Qualifikation und in dem ausgeübten Tätigkeitsspektrum im Schwarm mit unverändertem individuellem Monatsentgelt und haben daher keine finanziellen Nachteile. Eine (Neu-)Bewertung der Aufgaben, die Beschäftigte innerhalb des Schwarms wahrnehmen, ist deshalb grundsätzlich nicht erforderlich.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Aufs Ganze gesehen stellt der Übergang von der traditionellen Form der Arbeitsorganisation in eine selbstorganisierte Arbeitswelt eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG dar: In diesem Sinne ist er "eine grundlegende Änderung der Betriebsorganisation" (§ 111 Satz 3 Anstrich 4 BetrVG) und eine "Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren" (§ 111 Satz 3 Anstrich 5 BetrVG).

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Weder im Ganzen noch in seinen Teilschritten stellt der Transformationsprozess eine Maßnahme zur Reduktion von Arbeitsplätzen und des Personalabbaus dar.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Sollten Nachteile für Mitarbeitern durch den Übergang in die selbstorganisierte Arbeitswelt erkennbar werden oder real entstehen, werden sie nach den Regularien der §§ 111 ff. BetrVG ausgeglichen. Sie werden in einem gesonderten Rahmeninteressenausgleich über Regelungen situationsangemessen und unter dem Dach dieser RGBV [Rahmen-GBV] als Konkretisierung ausgeglichen. Die Rechte der Interessenvertretungen sind dabei zu wahren. Dies bedeutet insbesondere auch, dass Nachteile, die unabhängig von der Anzahl der Betroffenen im Nachhinein von den örtlichen Betriebsräten erkannt werden, ergänzend in einem gesonderten Verfahren nach den Regularien des BetrVG ausgeglichen werden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Infolge des Übergangs in die selbstorganisierte Arbeitswelt ist eine Umgruppierung unbegründet. Dies gilt auch für den Rückübergang.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Der Wechsel eines gesamten Teams zu einer anderen Einheit stellt eine Organisationsänderung i. S. d. § 111 BetrVG dar. Die betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen werden beachtet.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

In der selbstorganisierten Arbeitswelt ist der MA grundsätzlich mit mindestens gleichwertigen Tätigkeiten zu beschäftigen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/20

Die Mitarbeit oder "Nicht Mitarbeit" in Projekten/agilen Arbeitsformen (z. B. Squad) führt zu keinem materiellen Nachteil für die Mitarbeiter/Innen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/20

Die Betriebsvereinbarungen der [Firma] (wie zum Beispiel Grundsätze der Arbeitszeit/Arbeitszeitformen/Arbeitszeitbandbreiten) gelten unverändert für die Mitarbeiter/Innen in der Projektarbeit/agilen Arbeitsform.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/15

Den Betriebsparteien ist aber bewusst, dass es in Einzelfällen zu Abweichungen von diesen Grundsätzen kommen kann. Deshalb stellt [Firma] nach Maßgabe nachfolgender Regelungen sicher, dass eine Tätigkeit in einem agilen Team nicht zu einer finanziellen Schlechterstellung der betroffenen Arbeitnehmer führt:
- Das Jahreszieleinkommen wird aufgrund der Tätigkeit im agilen Team nicht reduziert.
- Bei einem Wechsel in ein agiles Team ist insbesondere eine Überprüfung der vereinbarten Ziele erforderlich. Können Zielvorgaben einer Zielvereinbarung aufgrund des Wechsels in ein agiles Team nicht mehr erreicht werden, so hat der Arbeitnehmer gemäß den gültigen Regelungen zum Performance Dialog Anspruch auf eine Anpassung der Ziele.

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