Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.3.6 Kriterien und Quoten (16 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/1

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihre Berücksichtigung dringende, betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050300/73

Soziale Kriterien
Bei der Erstellung des Urlaubsplans und der Gewährung von Urlaub sind soziale Kriterien wie zum Beispiel:
- Anzahl und Alter von schulpflichtigen bzw. in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung betreuten Kinder während der Schulferien bzw. während der Schließungszeiten der Einrichtungen
- Urlaubsmöglichkeiten des berufstätigen Ehe- oder Lebenspartners
- Nichtberücksichtigung von Urlaubswünschen der vorherigen 2 Jahre sowie Abwechslung zwischen günstigen und ungünstigeren Urlaubszeiten (Hauptreisezeiten, Zusammenhang mit Ferien, Feiertagen etc.)
- Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen
zu berücksichtigen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/103

Urlaubswünsche von Mitarbeiter/innen ohne schulpflichtige Kinder unter 16 Jahren werden in den Jahren Mai bis September - mit Ausnahme der Schulferien - vorrangig berücksichtigt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/112

Haben mehrere Arbeitnehmer/innen zur gleichen Zeit Urlaub beantragt, haben die Vorgesetzten in Gesprächen zu versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit den Arbeitnehmern zu erreichen. Gelingt dies nicht, werden folgende Kriterien zwingend berücksichtigt: - für Urlaube in den Schul- und Kindergartenferien bei Kindern unter 14 Jahren - religiöse oder familiäre wichtige Ereignisse - im Vorjahr abgelehnter Urlaubswunsch.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/113

Mitarbeitern mit berufstätigen Ehegatten ist der Urlaub nach Möglichkeit so zu gewähren, dass sie gemeinsam mit dem Ehepartner in den Urlaub gehen können.

Vereinbarung Metallverarbeitung 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/15

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern, Kindergartenkindern sowie Auszubildende erhalten während der Schulferien bevorzugt Urlaub.

Vereinbarung Gastgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/2

Anrechnung Urlaubsanträge sind unter folgenden sozialen Gesichtspunkten zu berücksichtigen:
- Eltern mit schulpflichtigen Kindern (Schulferien)
- Wünsche der ausländischen Mitarbeiter (Heimaturlaub)
- Mitarbeiter, deren Ehepartner Betriebsurlaub haben (auch Paare, die in einem nachgewiesenen eheähnlichen Verhältnis leben).

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/3

Urlaubswünsche von Mitarbeiter/innen, die pflegebedürftige Angehörige zu versorgen haben, werden in begründeten Fällen bevorzugt berücksichtigt.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/31

Folgende soziale Gesichtspunkte in der Reihenfolge a-d (nach Wertigkeit) sind bei der Urlaubsgewährung zu berücksichtigen:
a) Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern (auch Kinder in Kindergärten, Kinderhorten, soweit sie einer allgemeinen Ferienregelung/Schließzeiten unterliegen)
b) Beschäftigte, deren Ehegatten berufstätig sind, und sich nach den Betriebsferien o. ä. richten müssen. Gleiches gilt für in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner.
c) Auszubildende und schulpflichtige Jugendliche (jedoch immer in den Schulferien)
d) Erfüllen Beschäftigte mehrere Voraussetzungen gleichzeitig, so ist ihnen der Vorrang gegenüber denjenigen einzuräumen, die nur eine Voraussetzung erfüllen. Sollten jedoch über 50 % der Beschäftigten aus einer Abteilung nach den vorgenannten Kriterien anspruchsberechtigt sein, entscheidet bei Nichteinigung über die Urlaubsgewährung eine Schlichtungskommission.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Dabei wird besonders folgenden sozialen Gesichtspunkten Rechnung getragen:
- Urlaub während der Ferien bei Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern
- Alleinerziehende, die vom Betreuungspersonal ihrer Kinder abhängig sind, sowie Beschäftigte, die besonders schutzbedürftige Personen betreuen;
- Abhängigkeit von der Urlaubszeit des/der Partners/in.

Vereinbarung Chemische Industrie 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/46

Als sozial vorrangige Gründe kommen Lebensalter, Familienstand, schulpflichtige Kinder und ähnliche Gesichtspunkte in Betracht. Betreffen Urlaubswünsche mehrerer Mitarbeiter denselben Zeitraum, kann diesen Wünschen aus betrieblichen Gründen nicht gleichzeitig Rechnung getragen werden, sollen sie bei vergleichbarer Interessenlage in der Regel abwechselnd berücksichtigt werden.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/78

Mitarbeiter/innen, die schulpflichtige Kinder haben, erhalten den Jahresurlaub vorrangig während der Schulferien. Gleiches gilt für Mitarbeiter, die während der Schulferien ehrenamtliche Tätigkeiten mit Kindern ausüben. Mitarbeiter/innen mit schulpflichtigen Kindern, die in einem Jahr während der von ihnen bevorzugten Schulferienzeit aus betrieblichen Gründen keinen Urlaub nehmen konnten, soll im folgenden Jahr Vorrang vor vergleichbaren Mitarbeiter/innen gewährt werden. Den Schulferien gleichgestellt sind in diesem Zusammenhang Schließzeiten von Kindergärten u. ä..

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/78

Mitarbeiter/innen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Urlaub während einer bestimmten Jahreszeit nehmen wollen, wird im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten der Urlaub in der gewünschten Jahreszeit gewährt.

Vereinbarung Metallverarbeitung 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/15

Da insbesondere das Anlagengeschäft auch in der Urlaubszeit kontinuierlich weitergeführt werden muss, ist die Urlaubsplanung so zu gestalten, dass auch in den Sommermonaten folgende Abteilungen zu 70 % besetzt sind.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/41

Für jeden Zeitraum des Jahres werden die folgenden Urlaubsquoten gewährt:
- Januar: 10 %
- Februar: 10 %
- März: 10 %
- April: 10 %
- Mai: 10 %
- Juni: 10 %
- Juli: 20 %
- August: 17 %
- September: 12 %
- Oktober: 10 %
- November: 10 %
- Dezember: 10 %.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/3

Die Höchstzahl der Urlaubsnehmenden bezogen auf die Vollzeitkräfte für die einzelnen Bereiche ist vor der Urlaubsplanung festzulegen. Teilzeitbeschäftigte sind anteilig zu rechnen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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