Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.4.6 Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/644

Sofern der/die Mitarbeiter(in) fusionsbedingt an einen anderen Einsatzort versetzt wird und sich dadurch die Fahrzeit erhöht, erhält er/sie für diejenigen Zeiten, die 45 Minuten einfache Fahrt (Wohnung zur Arbeitsstätte) überschreiten, einen Ausgleich. Der Ausgleich erfolgt in Abhängigkeit der Entgeltgruppe wie folgt:
- In der Entgeltgruppe 5 bis 8: 0,25 Euro/Minute
- In der Entgeltgruppe 9 bis 11: 0,35 Euro/Minute
- In der Entgeltgruppe 12 bis 15: 0,40 Euro/Minute.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/669

Für jeden Kilometer dieser Entfernungsdifferenz (einfach und auf volle Kilometer aufgerundet) erhält der Mitarbeiter 400,00 Euro.
Beispiel:
(Wohnung bis Standort neu = 150 km) abzgl. (Wohnung bis Standort alt = 50 km): Entfernungsdifferenz = 100 km d. h. der Mitarbeiter erhält 40.000,00 Euro.
Die Pauschale ist für jeden Arbeitnehmer auf maximal 45.000,00 Euro begrenzt.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/669

Arbeitnehmer, die an einen anderen Arbeitsort/in ein anderes Arbeitsgebiet versetzt werden, erhalten für eine maximale Übergangszeit von insgesamt 36 Monaten die nachfolgenden Leistungen, wobei unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen die folgenden Leistungen nach Möglichkeit, soweit zulässig, abgabenfrei erbracht werden; im Übrigen trägt der Arbeitnehmer die auf die Leistungen entfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Nachweise und Erklärungen, die für die Steuerbefreiung erforderlich sind, sind vom Arbeitnehmer beizubringen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/395

Mitarbeiter, deren einfache Wegstrecke von der Wohnung zur Arbeitsstätte sich um mehr als 2 km verlängert, erhalten bei regelmäßiger Benutzung eines eigenen Pkw pro Mehrkilometer der einfachen Wegstrecke Euro 0,36. Soweit sich bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Monatskarte verteuert, trägt [die Firma] die Mehrkosten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/401

Die Leistungen werden für die Tage, an denen der Mitarbeiter tatsächlich pendelt, für längstens 36 Monate gewährt, [...] in den ersten 12 Monaten nach der Versetzung voll, in den nächsten 12 Monaten zu 75 % und in den letzten 12 Monaten zu 50 %.
Mitarbeiterinnen, die
- das 55. Lebensjahr vollendet haben oder
- schwerbehindert sind oder
- ein pflegebedürftiges Familienmitglied (mindestens Pflegestufe II) oder
- mindestens zwei Kinder unter 18 Jahren im Haushalt haben, die in der Berufsausbildung sind oder eine weiterführende Schule besuchen,
erhalten die Leistungen, die für das dritte Jahr zu erbringen sind, ohne weitere Abschmelzung für weitere drei Jahre, jedoch nicht über den Zeitpunkt hinaus, in dem die vorstehenden Voraussetzungen entfallen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/590

"Beschäftigte, die ein Angebot auf Annahme eines örtlich unzumutbaren Arbeitsplatzes (Abschnitt II Ziff. 1.2.2) mit einem Unternehmen der [...]-Unternehmensgruppe annehmen, erhalten eine Abfindung in Höhe von 25.000,00 Euro. Die Zahlung der Abfindung ist abhängig davon, dass der Beschäftigte verbindlich erklärt, auf ein sich aus einem Betriebsübergang etwa ergebendes Widerspruchsrecht gem. § 613a Abs. 6 BGB zu verzichten.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/308

Der Fahrgeldzuschuss wird zum Zeitpunkt der Versetzung festgelegt und bleibt unverändert bestehen. Steuerliche Vorteile werden bei der Festlegung des Fahrtkostenzuschusses mindernd berücksichtigt.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/603

Alle Mitarbeiter, deren Arbeitsort sich ändert, erhalten zum Ausgleich des mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbundenen Mehraufwands bis zum 30.11.2011 eine pauschale Zulage zu ihrem vertraglich vereinbarten Monatsentgelt in Höhe von jeweils 700,00 Euro brutto monatlich. Der Zuschlag wird erstmals für den Kalendermonat gezahlt, in dem der Mitarbeiter seine Beschäftigung am neuen Arbeitsort tatsächlich aufnimmt und endet im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses jedoch mit Ablauf des Monats, in dem die tatsächliche Beschäftigung endet.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Mitarbeiter, bei denen die Voraussetzungen für eine Umzugskostenerstattung nicht gegeben sind, bei denen sich aber die Entfernung Wohnort - Arbeitsort erhöht, erhalten zum Ausgleich aufgrund erhöhter Fahrtkilometer eine einmalige Pauschalzahlung (brutto) nach Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Grundsätze:
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
5 bis 10, Pauschalbetrag: 2.100,00 Euro
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
über 10 bis 15, Pauschalbetrag: 3.100,00 Euro
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
über 15 bis 18, Pauschalbetrag: 4.100,00 Euro
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
über 18 bis 22, Pauschalbetrag: 5.200,00 Euro
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
über 22 bis 26, Pauschalbetrag: 6.400,00 Euro
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
über 26 bis 30, Pauschalbetrag: 7.700,00 Euro
Erhöhung der Entfernungskilometer (einfache Strecke km/Straße):
über 30, Pauschalbetrag: 9.000,00 Euro.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/447

Die Gesellschaft erstattet Arbeitnehmern ab Aufnahme der Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz und längstens für die Dauer von 36 Monaten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die infolge der Umsetzung entstehenden zusätzlichen Fahrtkosten ("Fahrtkostenmehraufwand"). Bei Nutzung der Deutschen Bahn sind dies die Kosten der zweiten Klasse einschließlich aller Zuschläge, bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs das Kilometergeld in der durch die jeweils gültige Reisekostenordnung der Gesellschaft festgelegten Höhe. Der Arbeitnehmer hat den Fahrtkostenmehraufwand nachzuweisen.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/517

Sofern für Mitarbeiter des Innendienstes die Wegezeit zum neuen Arbeitsort individuell mit längeren Fahrtzeiten verbunden ist - maßgeblich ist der einfache zeitliche Mehraufwand (Vergleich Haustür Wohnort-Haustür alter Standort/Haustür Wohnort-Haustür neuer Standort) berechnet nach www.bahn.de (schnellste Strecke) - erhält der Mitarbeiter für den zeitlichen Mehraufwand ab 30 Minuten Mehraufwand als Ausgleich jährlich für die Dauer von drei Jahren eine Pauschale je Mehr-Minute (berechnet ab der ersten Mehr-Minute) in Höhe von EUR 50,00 brutto, maximal jedoch EUR 5.000,00 brutto im Jahr. Die Pauschale reduziert sich im zweiten und dritten Jahr jeweils um ein Drittel.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/395

Für den Aufwand des verlängerten Weges zur Arbeit erhält der Mitarbeiter für die Dauer von zwei Jahren nach Tätigkeitsaufnahme eine tägliche pauschale Zeitgutschrift von einer (1) Stunde pro abgeleistetem Arbeitstag.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/401

Für MitarbeiterInnen, deren Aufgabengebiet [...] verlagert wird und die diesem dorthin folgen, aber nicht umziehen, sondern pendeln, sollen die [...] geltenden Arbeitszeitmodelle unter Beachtung der Mitbestimmung des Betriebsrates so angewendet werden, dass dem besonderen Erschwernis der längeren Fahrtstrecke Rechnung getragen wird.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/395

Für Mitarbeiter, die [...] wechseln, bietet [die Firma] von dem bisherigen Betriebsgelände [...] ab einen Shuttle-Service an. Ein Shuttle-Bus fährt ab 6.30 Uhr morgens alle 1/2 Stunde nach [Ort]. Der Shuttle-Service endet um 8.30 Uhr. Nachmittags fährt ein Shuttle-Bus [...] ab 15.30 Uhr alle 1/2 Stunde [...]. Der Shuttle-Service endet um 17.30 Uhr. Die Regelung, insbesondere der Abfahrtort, wird zur gegebenen Zeit konkretisiert.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen