Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.6.1 Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/597

Zur Milderung etwaiger Härtefälle wird eia Härtefonds zur Verfügung gestellt, der mit finanziellen Mitteln ausgestattet wird, die nach folgender Formel errechnet werden: 1,2 Bruttomonatsentgelte gemäß Ziff. 3.2 x vollendete Jahre der Betriebszugehörigkeit im Sinne der Ziff. 3.1, berechnet auf der Basis der am 31.07.2007 bei der [Firma] beschäftigten Mitarbeiter, die eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten und nicht in das neue Kundencenter (Ziff. 3c des Interessenausgleichs) wechseln, abzüglich der Abfindungen nach Ziff. 5 dieses Sozialplans. Anträge auf darüber hinausgehende Leistungen aus dem Härtefonds sind bis zum 15.09.2007 beim Betriebsrat zu stellen. Über das Vorliegen eines Härtefalles und ggf. die Höhe des Milderungsbetrags entscheidet die paritätische Kommission nach Ziff. 3.4. Ein. gesondertes Einigungsstellenverfahren wird ausgeschlossen. Die Höhe des Milderungsbetrages ist auf maximal 10.000,00 Euro pro Mitarbeiter begrenzt. Die danach noch verbleibenden Mittel werden als nachträglicher Zuschlag zur Abfindung linear auf die von einer Entlassung im Sinne der Ziff. 2.1 betroffenen Mitarbeiter verteilt, die nicht in das neue Kundencenter wechseln.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Sollte trotz aller Bemühungen eine Vermittlung oder eine Anschlussbeschäftigung nicht möglich sein und ein betroffener Mitarbeiter ohne Arbeit bleiben, so gilt im Rahmen der Beratungen einer Härtefallkommission folgendes:
Mitarbeiter, die 6 Monate nach ihrem Ausscheiden noch arbeitslos gemeldet sind, erhalten - sofern sie die andauernde Arbeitslosigkeit anzeigen und nachweisen - weitere 20.000,00 Euro brutto als Erhöhungsbetrag auf ihre Abfindung.

Vereinbarung Maschinenbau 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/510

Die Parteien richten einen Härtefond ein, in den [...] einmalig einen Betrag in Höhe von 1.000 € je gekündigten Mitarbeiter einzahlt. Aus dem Härtefond soll Mitarbeitern eine zusätzliche Zahlung nach Ablauf des individuellen Verdienstsicherungszeitraums gewährt werden, soweit sie durch die Veränderung der Arbeitsbedingungen finanziell besonders hart betroffen sind. Über die Zuteilung entscheidet eine Kommission, die sich aus zwei Betriebsratsmitgliedern, einem Mitglied der Geschäftsführung [...] und einem Mitarbeiter der Personalabteilung zusammensetzt. Entscheidungen werden mehrheitlich getroffen. Etwaige nicht verbrauchte Mittel fließen an den Nothilfe-Verein [...].

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/110

Aus dem Härtefonds werden auf Antrag Leistungen zugesprochen, wenn besondere persönliche Umstände eine Abweichung von den in diesem Sozialplan getroffenen Wertungen oder zusätzliche Leistungen erfordern. Dies gilt insbesondere, wenn durch die in § 5 zugrunde gelegten Wertungen, Begriffe, Stichtage und Zeiträume im Einzelfall ein unbilliges Ergebnis bewirkt werden sollte, das die Betriebspartner bei Kenntnis aller individuellen Faktoren so nicht vereinbart hätten. Die Mittel werden jedoch ausschließlich unter Berücksichtigung sozialer Kriterien verteilt. Sie sollen nur Mitarbeitern zugutekommen, die nach Prüfung aller persönlichen und sozialen Umstände und der vorgenannten Voraussetzungen als besonders unterstützungsbedürftig anzusehen sind.

Vereinbarung Metallverarbeitung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/351

Für den Härtefonds wird ein Betrag in Höhe von 5 % aller gemäß § 9 gezahlten Entlassungsabfindungen zur Verfügung gestellt. Wird ein Mitarbeiter vor Ablauf seines befristeten Arbeitsvertrages [...] in ein neues Arbeitsverhältnis vermittelt, so fließt ein Drittel der Remanenzkosten ebenfalls in den Härtefonds. Darüber hinaus werden dem Härtefonds für Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellte, aber nicht abgerufene Mittel zugeführt.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Sollte trotz aller Bemühungen eine Vermittlung oder eine Anschlussbeschäftigung nicht möglich sein und ein betroffener Mitarbeiter ohne Arbeit bleiben, so gilt im Rahmen der Beratungen einer Härtefallkommission Folgendes:
Mitarbeiter, die 6 Monate nach ihrem Ausscheiden noch arbeitslos gemeldet sind, erhalten - sofern sie die andauernde Arbeitslosigkeit anzeigen und nachweisen - weitere 20.000,00 Euro brutto als Erhöhungsbetrag auf ihre Abfindung.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/608

Die [Firma] stellt einen Mitarbeiterfonds zur Verfügung, welcher mit einem Sockelbetrag von 80.000,00 Euro ausgestattet wird. In den Fonds fließen sämtliche Einsparungen ein, welche sich aus Abweichungen gegenüber der individuellen Planung zum 01.03.2007 bis längstens 31.12.2010 ergeben.
Der Mitarbeiterfonds ist auf maximal 260.000,00 Euro begrenzt. Darüber hinausgehende Einsparungen verbleiben bei der [Firma]. Der Fond wird mit 4,5 % p. a. verzinst.
Der Mitarbeiterfonds wird an alle ausgeschiedenen, abfindungsberechtigten Mitarbeiter der [Firma] mit derselben Quote ausgeschüttet, die dem quotalen Anteil der Abfindung des betreffenden Mitarbeiters am Gesamtvolumen des Sozialplans entspricht.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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