Thema: Betriebliches Eingliederungsmanagement

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1.1.1 Orientierungsphase (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/446

§ 3 Organisation des Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Zur Steuerung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement wird ein Eingliederungsteam gegründet. Jährlich wird geprüft, ob ein weiteres Team notwendig ist. Dieses setzt sich regelhaft wie folgt zusammen:
- Vertreter des Arbeitgebers
- ein Vertreter des Betriebsrats
Bei Mitarbeiterinnen mit Schwerbehinderung/Gleichgestellten:
- die Schwerbehindertenvertretung
Bei Bedarf können beratend weitere Personen, z. B.
- Betriebsarzt oder
- Fachkräfte, wie die Fachkraft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- Abteilungs- und Bereichsleiter
- sowie sonstige Personen des Vertrauens und/oder Sachverständige (z. B. Schwerbehindertenvertretung) hinzugezogen werden.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/479

Organisation des BEM-Teams
Das BEM-Team ist das Steuerungsgremium für das einzelfallbezogene BEM. Es entscheidet über die Notwendigkeit einzelfallbezogener Maßnahmen und ist für deren Durchführung einschließlich Qualitätssicherung und Nachsorge verantwortlich. Die [Firma] ist verpflichtet, dem BEM-Team jede notwendige und zumutbare Unterstützung zu geben und insbesondere die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Entscheidungen des BEM-Teams bedürfen des mehrheitlichen Beschlusses seiner Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet abwechselnd die Stimme des Betriebsratsbeauftragten bzw die des Arbeitgeberbeauftragten.
Die betriebsangehörigen Mitglieder des BEM-Teams müssen zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen fachlichen, sozialen, organisatorischen und methodischen Kompetenzen besitzen. Die [Firma] wird die Mitglieder des BEM-Teams entsprechend schulen.
Diese Mitglieder des BEM-Teams werden für ihre Aufgaben im Rahmen des BEM-Verfahrens von ihrer sonstigen arbeitsvertraglichen Tätigkeit unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/484

§ 10 Information und Qualifizierung
Information der Beschäftigten
Die Beschäftigten der oben genannten Firmen erhalten mit einer Entgeltabrechnung zeitnah nach Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung einen Informationsflyer (Anlage 2). In den nächsten auf die Unterzeichnung folgenden Betriebsversammlungen der Einzelgesellschaften wird das BEM darüber hinaus durch den Betriebsrat vorgestellt.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/488

Die Gestaltung des BEM-Prozesses an sich ist nach der gesetzlichen Regelung Verpflichtung und Aufgabe des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber benennt in der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung einen BEM-Manager. Die Personalabteilung ist nach Maßgabe dieser Betriebsvereinbarung für die Einleitung, Durchführung und Evaluierung von geeigneten Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle verantwortlich.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/467

Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das BEM ist ein wesentliches Instrument betrieblicher Gesundheitspolitik. Es soll dazu beitragen, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit so bald wie möglich wiederherzustellen und insbesondere der Chronifizierung von Erkrankungen sowie anderen gesundheitlichen Folgen vorzubeugen. Weiterhin sollen Arbeitsunfähigkeitszeiten reduziert sowie das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben oder die Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen vermieden werden.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/467

Umsetzungsstandards des BEM
Für die betroffenen Beschäftigten berührt das betriebliche Eingliederungsmanagement einen im Erwerbsleben höchst sensiblen Bereich: die eigene Gesundheit und die Arbeits- und Leistungsfähigkeit zu einem Zeitpunkt, an dem diese gefährdet oder zumindest eingeschränkt ist oder war. Deshalb haben - neben der unbedingten Vertraulichkeit - die möglichst individuelle Ausgestaltung des Prozesses einerseits und die Rechtssicherheit (rechtlich gesichert werden muss z. B. das verbindliche Angebot des Arbeitgebers und die freiwillige Teilnahme des Beschäftigten) des Verfahrens andererseits einen hohen Stellenwert. Um die o. g. Punkte zu gewährleisten, muss das BEM-Verfahren [...] den im Folgenden formulierten Standards entsprechen. Die Ausgestaltung folgt dabei dem Leitsatz: "Das BEM-Verfahren soll so einheitlich wie nötig, der Umgang mit den BEM-Berechtigten so individuell wie möglich gestaltet werden.
Mit den Standards soll sichergestellt werden, dass
- allen Berechtigten ein BEM angeboten wird (Verbindlichkeit),
- das BEM-Verfahren in den Grundzügen einheitlich strukturiert ist (Verlässlichkeit),
- die Wirksamkeit des BEM regelmäßig evaluiert werden kann (Vergleichbarkeit) und
- die beteiligten Personen und Institutionen - BEM-Berechtigte, der Personalbereich, der Personalrat, ggf. Vorgesetzte, ggf. die Fachkraft für Arbeitssicherheit, ggf. Vertreter des Integrationsamts, ggf. ärztliche Dienste und andere - ein zuverlässiges und rechtssicheres Verfahren zur Hand haben (Verfahrenssicherheit).

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Bausteine des BEM-Prozesses
    1. Orientierungsphase 6 Textauszüge
    2. Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen zusammenhängend oder über ein Jahr verteilt 4 Textauszüge
    3. Kontaktaufnahme zu den BEM-Berechtigten 3 Textauszüge
    4. Erstgespräch führen 4 Textauszüge
    5. Analyse des Arbeitsplatzes, Einbeziehung der Gefährdungsbeurteilung aus Analysen und Begehungen 3 Textauszüge
    6. Fähigkeiten und Anforderungen des Beschäftigten erfassen und abgleichen 4 Textauszüge
    7. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Eingliederung an den Arbeitsplatz 5 Textauszüge
    8. Wirksamkeitsüberprüfung, Evaluation und Dokumentation 6 Textauszüge

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