Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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8.2.1 Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (4 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/26

Bei Auslegungsstreitigkeiten über diese Vereinbarung oder bei Streitfällen in der Anwendung dieser Vereinbarung hat die Geschäftsführung oder der GBR das Recht, eine betriebliche Schiedsstelle zu bilden. Die Schiedsstelle wird auf Antrag einer Seite gebildet.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/86

Tritt Dissens innerhalb des dezentralen Steuerkreises oder zwischen Unternehmen und Betriebsrat auf, wird eine Konfliktlösung im Rahmen der Montagsberatungen zwischen Unternehmen und Betriebsrat herbeigeführt. Scheitert dies, so wird die Einigungsstelle angerufen.

Vereinbarung Landverkehr 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/166

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung sowie über Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung dieser Betriebsvereinbarung ergeben, wird ein paritätisch besetzter Arbeitskreis, dem zwei Vertreter der Gesellschaft und zwei Betriebsratsmitglieder angehören, mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt der Vorsitzende des Betriebsrats sowie ein weiteres Mitglied des Betriebsrats und das jeweils fachlich zuständige Vorstandsmitglied des Unternehmens sowie der Leiter der Abteilung [...] werden daraufhin auf der Grundlage dieses Lösungsvorschlags und mit dem Willen zur Einigung gemeinsam versuchen, eine dem Geist dieser Betriebsvereinbarung entsprechende Einzelproblemlösung herbeizuführen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/186

Die zu treffenden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes sind einvernehmlich binnen 3 Monaten festzulegen. Sofern eine Einigung nicht erfolgt, ist unverzüglich ein paritätisch besetzter Ausschuss aus bis zu je 3 Mitgliedern zu bilden. Der Ausschuss hat binnen drei weiteren Monaten einen Vorschlag zu erarbeiten. Legt der Ausschuss keinen mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder beschlossenen Vorschlag vor oder verständigen sich die Parteien nicht binnen einer Frist von zwei Wochen auf den vorgelegten Vorschlag, so entscheidet eine [...] zu bildende Einigungsstelle verbindlich.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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