Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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8.2.2 Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/26

Die Schiedsstelle hat 4 Mitglieder, von denen 2 Mitglieder von der Geschäftsführung und 2 Mitglieder vom GBR bestimmt werden. Die Schiedsstelle trifft ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Findet sich keine Mehrheit wird auf Antrag einer Vertragspartei eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG gebildet, wobei sich beide Seiten im Sinne von § 76 Abs. 6 BetrVG dem Spruch im Voraus unterwerfen. Die Möglichkeit der Überprüfung des Spruches durch das Arbeitsgericht bleibt davon unberührt.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/55

Bei Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung verpflichten sich die Betriebsparteien, unverzüglich eine gütliche Einigung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung anzustreben. Im Übrigen gilt das BetrVG.

Vereinbarung Energiedienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/62

Kommt bei Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung dieser Betriebsvereinbarung keine Einigung zustande, so ist diese in einer abschließenden Verhandlung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat innerhalb von 5 Werktagen ab Anzeige der Meinungsverschiedenheit zu klären.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so wird die Einigungsstelle nach § 76 (5) BetrVG angerufen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/113

Der Koordinierungsausschuss tagt regelmäßig und kann von beiden Partnern der Vereinbarung jederzeit, insbesondere wenn eine Verletzung dieser Vereinbarung angenommen wird, mit angemessener Vorlaufzeit einberufen werden.

Vereinbarung Landverkehr 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/166

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung sowie über Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung dieser Betriebsvereinbarung ergeben, wird ein paritätisch besetzter Arbeitskreis, dem zwei Vertreter der Gesellschaft und zwei Betriebsratsmitglieder angehören, mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt der Vorsitzende des Betriebsrats sowie ein weiteres Mitglied des Betriebsrats und das jeweils fachlich zuständige Vorstandsmitglied des Unternehmens sowie der Leiter der Abteilung "Zentrales Informationswesen" werden daraufhin auf der Grundlage dieses Lösungsvorschlags und mit dem Willen zur Einigung gemeinsam versuchen, eine dem Geist dieser Betriebsvereinbarung entsprechende Einzelproblemlösung herbeizuführen.""

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/28

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten über Grundsatzfragen, die die Auslegung dieser Rahmendienstvereinbarung betreffen, unverzüglich Gespräche mit dem Ziel der einvernehmlichen Lösung aufzunehmen. Sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zustande kommen, ist jede der Vertragsparteien berechtigt, die Einigungsstelle anzurufen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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