Thema: Gefährdungsbeurteilungen

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9.3.1 Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Maschinenbau 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/31

Bei Beschwerden von Mitarbeitern wird arbeitsplatzbezogen die Gefährdungsbeurteilung wiederholt, bei Bedarf unter zusätzlicher Teilnahme aller relevanten Stellen [...]. Auf jeden Fall erfolgt bei Beschwerden eine Information an den Betriebsrat.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/75

Treten bei der Gefährdungsbeurteilung oder bei der Festlegung bzw. Umsetzung der Maßnahmen Konflikte oder Einsprüche der ArbN auf, so sind die Sicherheitsfachkräfte, die Betriebsärztin sowie Betriebsratsmitglieder hinzuzuziehen.
Bei Nichteinigung in diesem Kreise haben Betriebsrat und Werksleitung mit dem Ziel der Einigung Verhandlungen aufzunehmen.

Vereinbarung Anonym 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/18

Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin hat das Recht, sich zu beschweren, wenn er/sie sich gesundheitlich beeinträchtigt fühlt. Das Beschwerderecht gilt auch bei einer begründeten Vermutung von Umweltgefahren.
Die Beschwerde richtet sich an den/die Arbeitgeber/-in (analog des § 84 BetrVG). Der Betriebsrat wirkt bei dem/der Arbeitgeber/-in auf Abhilfe hin. Der Arbeits- und Umweltausschuss ist zu informieren. Das Beschwerderecht kann einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden. Hilft der/die Arbeitgeber/-in der Beschwerde nicht unverzüglich ab, so darf sich der/die Arbeitnehmer/-in unmittelbar an die für die Überwachung zuständigen außerbetrieblichen Institutionen wenden.
Bei nachgewiesener oder begründet vermuteter erheblicher Gesundheitsgefährdung besteht für die/den Betroffene/n ein Arbeitsverweigerungsrecht (Entfernungsrecht) unter Fortzahlung der Bezüge (analog § 9 Abs. 3 ArbSchG).
Aus der Wahrnehmung dieser Rechte dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Es gilt das Maßregelungsverbot nach § 612 BGB.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/86

Tritt Dissens innerhalb des dezentralen Steuerkreises oder zwischen Unternehmen und Betriebsrat auf, wird eine Konfliktlösung im Rahmen der Montagsberatungen zwischen Unternehmen und Betriebsrat herbeigeführt. Scheitert dies, so wird die Einigungsstelle angerufen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/55

Bei Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt oder die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung verpflichten sich die Betriebsparteien, unverzüglich eine gütliche Einigung im Sinne dieser Betriebsvereinbarung anzustreben. Im Übrigen gilt das BetrVG.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/26

Bei Auslegungsstreitigkeiten über diese Vereinbarung oder bei Streitfällen in der Anwendung dieser Vereinbarung hat die Geschäftsführung oder der GBR das Recht, eine betriebliche Schiedsstelle zu bilden. Die Schiedsstelle wird auf Antrag einer Seite gebildet.
Die Schiedsstelle hat 4 Mitglieder, von denen 2 Mitglieder von der Geschäftsführung und 2 Mitglieder vom GBR bestimmt werden. Die Schiedsstelle trifft ihre Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen. Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen. Findet sich keine Mehrheit, wird auf Antrag einer Vertragspartei eine Einigungsstelle nach § 76 BetrVG gebildet, wobei sich beide Seiten im Sinne von § 76 Abs. 6 BetrVG dem Spruch im Voraus unterwerfen. Die Möglichkeit der Überprüfung des Spruches durch das Arbeitsgericht bleibt davon unberührt.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/133

Die Arbeitsgruppe [...] soll der Dienststelle und dem Personalrat Empfehlungen zur Erprobung, Einführung und Durchführung von IuK-Maßnahmen geben. Sofern in zwei mindestens drei Wochen auseinanderliegenden Beratungen der Arbeitsgruppe kein Einvernehmen erzielt werden kann, steht es sowohl der Dienststelle als auch dem Personalrat frei, auch ohne eine solche Empfehlung das nach dem Personalvertretungsgesetz vorgesehene Verfahren zu wählen.

Vereinbarung Landverkehr 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090201/166

Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieser Betriebsvereinbarung sowie über Fragen, die sich aus der praktischen Anwendung dieser Betriebsvereinbarung ergeben, wird ein paritätisch besetzter Arbeitskreis, dem zwei Vertreter der Gesellschaft und zwei Betriebsratsmitglieder angehören, mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags beauftragt. Der Vorsitzende des Betriebsrats sowie ein weiteres Mitglied des Betriebsrats und das jeweils fachlich zuständige Vorstandsmitglied des Unternehmens sowie der Leiter der Abteilung "Zentrales Informationswesen" werden daraufhin auf der Grundlage dieses Lösungsvorschlags und mit dem Willen zur Einigung gemeinsam versuchen, eine dem Geist dieser Betriebsvereinbarung entsprechende Einzelproblemlösung herbeizuführen.
Kommt eine Einigung zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat innerhalb von 14 Tagen nicht zustande, so kann auf Antrag einer Seite eine Einigungsstelle nach dem Betriebsverfassungsgesetz gebildet werden, deren Spruch der Annahme durch beide Seiten bedarf.""

Vereinbarung Energiedienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060300/62

Kommt bei Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung dieser Betriebsvereinbarung keine Einigung zustande, so ist diese in einer abschließenden Verhandlung zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat innerhalb von 5 Werktagen ab Anzeige der Meinungsverschiedenheit zu klären.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so wird die Einigungsstelle nach § 76 (5) BetrVG angerufen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung
    1. Verständnis von Sicherheit und Gesundheit 10 Textauszüge
    2. Ganzheitliche, systematisch und kontinuierliche Betrachtung der Arbeitsumwelt 8 Textauszüge
    3. Grundsätze, Verfahrensregelungen und Instrumente festlegen 7 Textauszüge
    4. Aktive Beteiligungen der Beschäftigten an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen 3 Textauszüge
    5. Missbrauch ausschließen 3 Textauszüge
  1. Persönlich
    1. Alle Beschäftigten, einschließlich Auszubildenden und Aushilfskräften 4 Textauszüge
    2. Beschäftigte anderer Unternehmen im eigenen Haus 2 Textauszüge
  2. Räumlich
    1. Alle Betriebe/Betriebsteile 1 Textauszüge
    2. Alle internen und externen Arbeitsplätze 2 Textauszüge
  3. Sachlich
    1. Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 Textauszüge
  1. Wann?
    1. Regelmäßig und anlassbezogen 5 Textauszüge
    2. Formen und Betriebszustände 2 Textauszüge
  2. Was?
    1. Alle Belastungen einbeziehen (physisch, psychisch, sozial) 4 Textauszüge
  3. Wo?
    1. Alle Arbeitsplätze oder vergleichbare Gefährdungen zulassen, d. h. definieren 2 Textauszüge
  1. Verfahren gestalten
    1. Grundsätzliche Regelungen vereinbaren; Betriebliche Organisationsstrukturen prüfen, anpassen 10 Textauszüge
    2. Ressourcen ermitteln, bereitstellen, Qualifizierung, Zeit, Geld 6 Textauszüge
  2. Aufgabengestaltung
    1. Kommissionen, Ausschüsse etc. nutzen bzw. bilden zur Verfahrenssteuerung, Bewertung, Konfliktregelung 10 Textauszüge
    2. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung: Verantwortliche und beteiligte Akteure benennen, Aufgaben und Kompetenzen festlegen 11 Textauszüge
    3. Beschäftigte beteiligen, Rechte und Pflichten konkretisieren, Formen aktiver Mitwirkung vereinbaren 12 Textauszüge
    4. Hinzuziehen von externen Sachverständigen wie Beratern oder überbetrieblichen Aufsichtsdiensten 3 Textauszüge
  3. Inhaltliche und methodische Gestaltung
    1. Arbeitsschritte und Phasen der Gefährdungsbeurteilung 10 Textauszüge
    2. Bestimmung einzubeziehender Daten und Informationsquellen 2 Textauszüge
    3. Bestimmung belastungsspezifischer Verfahren und Methoden (physisch und psychisch, sozial) 6 Textauszüge
    4. Auswahl und Festlegung von Methoden 11 Textauszüge
  1. Ermittlung und Festlegung von Maßnahmen
    1. Verfahren zur Ableitung und Festlegung von Maßnahmen, Prioritäten zur Umsetzung entwickeln, erstellen; differenzierten Umsetzungsplan erarbeiten (Arbeitsschritte beschreiben: Wer? Was? Bis wann?) 14 Textauszüge
    2. Aufgabenverteilung und Ressourcen klären 4 Textauszüge
  2. Durchführung begleiten
    1. Controllingverfahren vereinbaren 2 Textauszüge
    2. Wirksamkeitskontrolle durchführen und Defizite beheben: Wo? Wann? Wer? Wie?) 2 Textauszüge
    3. Beschäftigte von der Ermittlung bis zu Wirksamkeitskontrolle beteiligen 7 Textauszüge
  1. Was?
    1. Inhalte beschreiben; dazu gehören Verfahren und Ergebnisse; Wer hat wie mit welchen Ergebnissen die einzelnen Arbeitsschritte bzw. Phasen der Gefährdungsbeurteilung bearbeitet? 4 Textauszüge
  2. Wie?: Art der Dokumentation, Bearbeitung, Aufbewahrung
    1. EDV und/oder Papier bzw. Sonstiges 4 Textauszüge
    2. Nur aktuelle Daten oder auch ältere Daten aufbewahren, um z. B. Ursachenanalyse bei Erkrankungen zu erleichtern 1 Textauszüge
    3. Zentrale oder dezentrale Aufbewahrung 1 Textauszüge
    4. Zugang zu Informationen der Dokumentation für unterschiedliche Zielgruppen 2 Textauszüge
    5. Datenschutz 2 Textauszüge
  1. Wie? Wer? Was? Wann?
    1. Methoden ermitteln; Verantwortliche und Beteiligte bestimmen; Beschäftigte beteiligen; Arbeitsplan erstellen 6 Textauszüge
  1. Beschäftigte
    1. Mitarbeiterbeschwerden über Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz bzw. bei der Gefährdungsbeurteilung 5 Textauszüge
  2. Sozialpartner
    1. Differenzen zwischen Arbeitgeber und betrieblicher Interessenvertretung über sachliche Regelungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung 4 Textauszüge
    2. Konflikte bei der Auslegung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen 6 Textauszüge
  1. Institutionelle Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretung
    1. Organisation, Verfahren bei der Gefährdungsbeurteilung 3 Textauszüge
    2. Maßnahmenbestimmung und -durchführung 5 Textauszüge
    3. Information, Unterweisung 3 Textauszüge
    4. Qualifizierung, Weiterbildung 6 Textauszüge
    5. Hinzuziehung externer Experten 4 Textauszüge
    6. Allgemeine Regelungen der Mitbestimmung 2 Textauszüge
  2. Unterrichtung und Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information 5 Textauszüge
    2. Beteiligung der Beschäftigten 12 Textauszüge
  3. Konfliktregelungen
    1. Umgang mit Beschwerden, Beteiligte Personen, Ausschüsse, Schiedsstelle, Einigungsstelle 9 Textauszüge

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