Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.1.2 Zielsetzung (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Betriebsrat und Arbeitgeberin sind sich einig in dem Ziel, dass eine erfolgreiche Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes sowohl im Interesse des Unternehmens als auch der Mitarbeiter liegt und eine erfolgreiche Gefährdungsbeurteilung nur unter Beteiligung der Mitarbeiter mit einer anschließenden Wirksamkeitskontrolle möglich ist.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 110600/230

Dank Identifizierung, Analyse und Evaluierung der arbeitsbedingten Stressfaktoren sollte jede Konzerngesellschaft in der Lage sein, die Ursachen dafür nachhaltig zu reduzieren.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Die Gefährdungsbeurteilung hat die Ziele, mögliche Gefährdungen im Zusammenhang mit der Arbeit als solche zu erkennen (Ermittlung), diese hinsichtlich ihrer Schwere - soweit möglich - und möglichen Wechselwirkungen zu bewerten (Bewertung) und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes abzuleiten, um Gefahren und Gefährdungen zu beseitigen oder soweit zu minimieren, dass evtl. verbleibende Restrisiken zeitlich befristet akzeptabel sind (Maßnahmenableitung). Dabei sind Arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogene Belastungskombinationen zu betrachten. Hinzu kommt die Wirksamkeitskontrolle und die Dokumentation der Ergebnisse.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/260

Dieser Zielsetzung einer menschengerechten Arbeitsgestaltung dürfen laut EU-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG keine rein wirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet werden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Der Gefährdungsbeurteilungsbaustein "Psychische Belastung" soll die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in Hinblick auf psychische Belastungen ermöglichen und damit zur Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für die Beschäftigten der [Firma] beitragen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/262

Die Ziele der Gefährdungsbeurteilung sind
Arbeitsbedingungen an die Verhältnisse der Mitarbeiter anpassen
- Sicherheit der Arbeitsstätten beurteilen
- Auf die ergonomische Einrichtung der Arbeitsplätze hinwirken
- Arbeitsabläufe festlegen die u. a. zur Reduzierung von Belastungen
beitragen
- Demographische Entwicklung berücksichtigen
- Leistungsbereitschaft und Motivation der Mitarbeiter fördern
Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderungen
- Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung der übertragenen Arbeitsschutzaufgaben
- Hilfe bei der Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften
- Dokumentation gem. § 6 ArbSchG
Fehlzeiten reduzieren
Instrument für Führungskräfte zur Verbesserung der Arbeitsorganisation in dem jeweiligen Bereich durch die Nutzung der Mitarbeitererfahrung
- Vorschläge und konstruktive Kritik der Mitarbeiter berücksichtigen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Mit der Umsetzung des Inhalt der Betriebsvereinbarung wird darüber hinaus die Förderung der Leistungsfähigkeit, der Zufriedenheit und des Wohlbefindens der Beschäftigten durch die Berücksichtigung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeit angestrebt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/390

Ziel dieser Vereinbarung ist es, gleichermaßen das Bewusstsein von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Thema "arbeitsbedingter Stress" zu schärfen, so dass diesbezügliche Probleme baldmöglichst aufgedeckt, vermieden oder gemindert werden können.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/206

Die Befragung soll dazu dienen, Schwachsteilen an den Arbeitsplätzen, die Belastungen durch die Arbeitsorganisation und das soziale Klima zu erkennen und zu verbessern.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Zur Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes sind sowohl das Unternehmen als auch alle Beschäftigten verpflichtet.
- Der menschengerechten Arbeitsgestaltung dürfen keine rein wirtschaftlichen Überlegungen übergeordnet werden.
- Die Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich auch auf arbeitsbedingte psychische Belastungen. Soweit möglich sollten auch individuelle Beanspruchungen berücksichtigt werden. Alle Maßnahmen unterliegen einer anschließenden Wirksamkeitskontrolle.
- Arbeitssicherheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sind mit dem Ziel der Unfallvermeidung kontinuierlich fortzuentwickeln.
- Das eigenverantwortliche Handeln der Beschäftigten für den Gesundheitsschutz ist zu fördern. Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz sind ein zentraler Bestandteil der firmeneigenen Ausbildung.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Definition und Ziele
Unter Gefährdungsbeurteilung ist das Ermitteln von Gefährdungen und Belastungen an den Arbeitsplätzen und das Bewerten der festgestellten Gefährdungen und Belastungen zu verstehen sowie die Einleitung der daraus folgenden Maßnahmen sowie deren Wirksamkeitskontrolle (§ 5 ArbSchG).
Die Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention von Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der menschengerechten Gestaltung von Arbeit und ist ein zentrales Instrument zur Steuerung der betrieblichen Arbeitsschutzaktivitäten. Sie soll helfen, diese zielgerichtet und wirkungsvoll zu gestalten.
Bei der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Auch bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung steht die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit in Bezug auf die psychische Belastung im Vordergrund. Es geht nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten.
Die Gefährdungsbeurteilung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur menschengerechten Gestaltung von Arbeit und daraus folgend zum Erhalt der Gesundheit, Motivation und Beschäftigungsfälligkeit der Mitarbeiter. Sie nimmt u. a. Arbeitsaufgaben und -abläufe sowie die sozialen Beziehungen in den Blick und trägt damit dazu bei, beispielsweise Störungen von Arbeitsabläufen und Konflikte zu identifizieren und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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