Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

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2.10.7 Konfliktlösung (20 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Nach erfolgloser Konfliktregelung bei Konflikten zwischen dem Umsetzungsteam und dem PO kann das [Umsetzungsteam] mehrheitlich bei der Geschäftsführung beantragen, die Bestätigung des PO als letztes Mittel (ultima ratio) zu widerrufen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080302/48

Adressieren von Konflikten (projekt-, team- und bedarfsbezogen)
Ziel ist es, dass Differenzen offen angesprochen werden. Hierfür hat der Mitarbeiter grundsätzlich folgende Möglichkeiten:
- Der Mitarbeiter bespricht das Problem in seinem (Scrum-)Team und findet dort eine Lösung.
- Der Mitarbeiter wendet sich an ein Mitglied der Steuergruppe (s. § 3.2) und bespricht mit ihm das Problem und die weitere Vorgehensweise.
- Der Mitarbeiter wendet sich an seine Führungskraft.
- Der Mitarbeiter wendet sich an den Betriebsrat.
Wenn ein Mitarbeiter nicht namentlich genannt werden will, so sind die Angesprochenen trotzdem aufgefordert, eine Lösung zu finden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Konfliktmanagement
Unabhängig von den Stufen ist ein Kontakt zum zuständigen Betriebsrat und zur zuständigen Schwerbehindertenvertretung immer möglich.
1. Stufe:
Sofern ein Beschäftigter oder das Scrum Team einen Konflikt in seinem Scrum Team hat oder erkennt, so kann er/es diesen an den Scrum Master adressieren. Der Scrum Master versucht, den Konflikt mit dem Ziel eines Konsenses zwischen den Beteiligten aufzulösen.
2. Stufe:
Ein Beschäftigter oder das Scrum Team oder der Scrum Master kann sich nach Durchlaufen der 1. Stufe auch an einen Scrum Master eines anderen Scrum Teams oder im Rahmen der im Konzern verfügbaren Angebote an einen [firmen]- oder konzerninternen Mediatoren wenden.
3. Stufe:
Kann der Konflikt auf der 2. Stufe nicht gelöst werden, wendet sich der Beschäftigte oder der Scrum Master an die zuständige Führungskraft. Auf Wunsch des Beschäftigten kann ein Betriebsratsmitglied hinzugezogen werden.
4. Stufe
Kann in der 3. Stufe keine Lösung gefunden werden, wendet sich der Beschäftigte oder der Scrum Master mit dem entsprechenden Sachverhalt an die die paritätische Arbeitsgruppe gemäß Ziffern [...].

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/21

Sollten im Rahmen der Durchführung der mitarbeiterorientierten Prozesse Konflikte auftreten, die nicht eigenständig gelöst werden können, ist für die Herbeiführung der Lösungen der Leiter der Organisationseinheit verantwortlich. Auf Wunsch des Beschäftigten kann ein Mitglied des zuständigen Betriebsratsgremiums/Schwerbehindertenvertretung im Rahmen der Lösungsfindung hinzugezogen werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/128

Behandlung von Reklamationen [zur Gruppenarbeit]
Kommt bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung nicht zustande oder beanstandet der Arbeitnehmer die Entscheidung, so ist eine Einigung in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu suchen. Gelingt dies nicht, so wird auf Antrag einer Seite je ein sachkundiger stimmberechtigter außerbetrieblicher Vertreter hinzugezogen.
Kommt nach eingehender Beratung in der erweiterten Paritätischen Kommission eine einheitliche oder mehrheitliche Meinung nicht zustande, so entscheidet vor der endgültigen Abstimmung das Los, welcher der außerbetrieblichen Vertreter eine zweite Stimme erhält.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/128

Streitigkeiten über die Auslegung dieser Vereinbarung [zur Gruppenarbeit] werden in der Paritätischen Kommission behandelt. Kommt bei Meinungsverschiedenheiten eine Einigung nicht zustande, so ist eine Einigung in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu suchen. Gelingt dies nicht, so entscheidet auf Antrag einer Seite die Einigungsstelle gem. § 76 BetrVG.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/161

Bei Konflikten zwischen einzelnen Teammitgliedern, anderen Teams oder mit dem Vorgesetzten, die sich intern nicht lösen lassen, kann die qualifizierte Unterstützung und Moderation durch [Firma] interne Dritte in Anspruch genommen werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/157

Auslegungsstreitigkeiten
Auslegungsstreitigkeiten aus dieser BV [zur Gruppenarbeit] werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung behandelt und einvernehmlich geregelt. Kommt eine einvernehmliche Regelung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle.

Vereinbarung Maschinenbau 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/157

Reklamationen
Eventuell auftretende Unstimmigkeiten müssen unverzüglich innerhalb der Gruppe durch die Gruppe ggf. durch den Vorgesetzten geregelt werden. Die Arbeitsbedingungen, Zielvorgaben, Personalbesetzung und Arbeitsorganisation können von einzelnen Mitarbeitern, der Gruppe oder dem Betriebsrat reklamiert werden. Die Reklamationen sollen auf dieser Ebene zu einer einvernehmlichen Lösung gebracht werden.
Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, so ist der reklamierte Sachverhalt in der paritätischen Kommission gemäß Ziffer [...] zu behandeln.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/12

Sofern es im Rahmen einer Team Exzellenz Einführung zu einem gravierenden formalen Verstoß gegen diese Regelungsabrede kommt, steht zur Klärung eine regionale bzw. überregionale Team Exzellenz Kommission zur Verfügung. Der Prozess zur Eskalation ist in Anlage [Nr.] beschrieben.

Vereinbarung Maschinenbau 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/160

Lässt sich in dieser Frage keine Einigung erzielen, verbleibt die Entscheidung beim Vorgesetzten, die Gruppe hat dann die Möglichkeit den Steuerkreis als Entscheidungsgremium anzurufen.

Vereinbarung Maschinenbau 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/160

Bei Unstimmigkeiten hat die Gruppe das Recht, den Steuerkreis zur Klärung anzurufen. Bei nicht mitbestimmungsrelevanten Problemen entscheidet der Steuerkreis verbindlich.

Vereinbarung Papiergewerbe 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/97

Paritätische Kommission
Zur Klärung von Auslegungsfragen bei der Durchführung dieser Vereinbarung [zur Teamarbeit] kann eine paritätische Kommission gebildet werden, bestehend aus drei von der Geschäftsleitung benannten Vertretern und drei Vertretern des Betriebsrats.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/95

Konflikte im Team werden grundsätzlich kooperativ und autonom innerhalb des Teams gelöst.
Bei Konflikten, die ausnahmsweise nicht innerhalb des Teams gelöst werden können, ist die Leitung zu beteiligen. Sie/er erarbeitet zusammen mit den Team-Mitgliedern einen Lösungsvorschlag. Ist keine einvernehmliche Lösung zu erzielen, entscheidet die Leitung unter Beteiligung des/der Teamsprecher/innen über die weitere Vorgehensweise (z. B. Einschaltung des/der nächsthöheren Vorgesetzten).

Vereinbarung Landverkehr 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/111

Im Konfliktfall bei grundlegenden Fragen haben die Teams auf der Grundlage einer mehrheitlichen Entscheidung das Recht, eine Beratergruppe anzurufen. Die Beratergruppe wird auf Unternehmensebene durch Geschäftsführung und Betriebsrat zum Zwecke der Beratung der Parteien paritätisch besetzt gebildet.
Die Beratergruppe besteht aus jeweils 3 Vertretern der [Firma] und 3 Vertretern des Betriebsrates.
Die Beratergruppe soll unverzüglich nach Anrufung tagen. Die Berater erörtern die Fälle mit dem Ziel der Lösung der Differenzen. Für alle Beteiligten gilt die Pflicht zur Vertraulichkeit.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/145

Eskalation und Schlichtung
Streitigkeiten werden in der "Kommission Gruppenarbeit" geklärt.
Die Kommission entscheidet in Fällen von Uneinigkeiten oder Reklamationen bei betriebs- und bereichsübergreifenden Gruppenarbeitsthemen. Zur Beratung kann internes Fachwissen hinzugezogen werden. Die Kommission tritt auf Antrag einer Seite zusammen. Die Einladung erfolgt durch das Personalmanagement.
Die Kommission besteht aus jeweils 2 Mitgliedern von Arbeitgeber und Betriebsrat.
Die Kommission verpflichtet sich ernsthaft, in den an sie herangetragenen Fällen, Beschlüsse mit Mehrheit herbeizuführen. [...] Letzten Endes entscheidet die Einigungsstelle bei mitbestimmungsrelevanten Sachverhalten.

Vereinbarung Maschinenbau 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/148

Konfliktlösungen
Hierarchieübergreifende Konflikte:
Bestehen Konflikte, die nicht durch die Gruppensprecher lösbar sind (Bsp. verschiedene Wahrnehmung der Gruppenarbeitsinhalte zwischen Meister und Gruppensprecher), wird im Rahmen des wöchentlichen Regelgespräches zwischen [Geschäftsführung] und [Betriebsrat] eine Absprache über den Konfliktlösungsweg getroffen.
Bei Bedarf werden entsprechende Personen hinzugezogen.
Nach Möglichkeit wird unter den Teilnehmern des Regelgespräches eine Vereinbarung getroffen, wie mit ähnlichen zukünftig auftretenden Themen auch in anderen Teams umzugehen ist.

Vereinbarung Metallverarbeitung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/88

Lösung von Konfliktfällen
Für alle strittigen Fragen, die die alltägliche Umsetzung der Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung [zur Gruppenarbeit] betreffen, und die nicht selbstregulativ gelöst werden können, ist eine paritätische Kommission zuständig. Dieselbe besteht aus zwei vom Betriebsrat benannten BR-Mitgliedern und der Personalleitung.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/125

Meinungsverschiedenheiten
Ergeben sich bei der Anwendung und Auslegung dieser Betriebsvereinbarung [zur Gruppenarbeit] Meinungsverschiedenheiten bzw. Auslegungsstreitigkeiten, sind diese in der Vorstand/Betriebsrat-Routinerunde zu behandeln. Wird dort kein Einvernehmen erzielt, ist gemäß [dem Vertrag] des Vertrauens ein Moderator für die Einigungsverhandlungen hinzuzuziehen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/19

Zum Umgang mit Konflikten im Rahmen des agilen Arbeitens ist in dieser Pilotierung folgender Prozess [...] vorgesehen: [...].
Bei Nichteinigung sollen der Geschäftsführer HR der [Firma] und der Vorsitzende des GBR [Firma] eine abschließende Entscheidung treffen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

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  1. Fallstudie 2: Teamarbeit in ganzheitlichen Produktionssystemen
    1. Probleme und Lösungsansätze 2 Textauszüge
  2. Fallstudie 3: unterschiedliche Teamkonzepte in einem Konzern
    1. Fluid-Organisation - Teamarbeit in den Bürobereichen 4 Textauszüge
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  1. Ziele und Grundsätze
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    4. Neue Arbeitswelt 4 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 3 Textauszüge
    2. Personeller Geltungsbereich 4 Textauszüge
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  3. Definitionen und Formen von selbstorganisierter Team- und Gruppenarbeit
    1. Selbstorganisierte Teamarbeit 2 Textauszüge
    2. Gruppenarbeit 6 Textauszüge
    3. Agile Gruppenarbeit 5 Textauszüge
  4. Beteiligung der Beschäftigten
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    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 5 Textauszüge
  5. Aufgaben, Kompetenzen und Freiheitsgrade der Arbeitsgruppen
    1. Kontinuität der "klassischen" Aufgaben 6 Textauszüge
    2. Organisation der Gruppe 26 Textauszüge
    3. Arbeitszeit 9 Textauszüge
    4. Interne Organisation der Gruppen/Teams 16 Textauszüge
    5. Gruppen- und Teamgespräche 20 Textauszüge
    6. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Prozesse 5 Textauszüge
  6. (Veränderte) Führungsaufgaben und -rollen
    1. Gewählte Gruppensprecherinnen und -sprecher 6 Textauszüge
    2. Eingesetzte Teamsprecherinnen und -sprecher 8 Textauszüge
    3. Neue Führungsaufgaben 13 Textauszüge
    4. Führen mit agilen Rollen 8 Textauszüge
    5. Neue Formen der Steuerung über Kennzahlen 6 Textauszüge
  7. Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Personalabbau 7 Textauszüge
    2. Prämienregelungen für die Gruppe 9 Textauszüge
    3. Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung 20 Textauszüge
    4. Versetzungen 9 Textauszüge
    5. Regelungen für Einführungsprozesse 10 Textauszüge
    6. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    7. Verhaltens- und Leistungskontrolle 6 Textauszüge
  8. Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen
    1. Belastungen/Leistungsregulation 24 Textauszüge
    2. Interne Teamberaterinnen und Teamberater 4 Textauszüge
    3. Evaluation und externe Begleitung 9 Textauszüge
  9. Qualifizierung
    1. Allgemeine Regelungen zur Qualifizierung 6 Textauszüge
    2. Qualifizierung der Beschäftigten 10 Textauszüge
    3. Qualifizierung des Betriebsrats 2 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Führungskräfte 7 Textauszüge
  10. Beteiligung des Betriebsrats
    1. Betriebsänderung 4 Textauszüge
    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 14 Textauszüge
    3. Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen 9 Textauszüge
    4. Information des Betriebsrats 4 Textauszüge
    5. Laufende Prozessbegleitung 14 Textauszüge
    6. Steuerkreis/Lenkungsausschuss 8 Textauszüge
    7. Konfliktlösung 20 Textauszüge
    8. Externe Beratung 2 Textauszüge

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