Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.3.1 Urlaubswünsche, verbindliche Planung (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/103

Jeder/jede Mitarbeiter/in soll ihre/seine Urlaubswünsche spätestens bis zum 10.12. des Vorjahres an die Stationsleitung/Abteilungsleitung aufgeben. Die Stationsleitung/Abteilungsleitung sichtet die Urlaubswünsche und stellt unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange sowie Urlaubswünsche anderer Mitarbeiterinnen spätestens bis zum 31.12. einen vorläufigen Urlaubsplan auf.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/17

Der Mitarbeiter stellt seinen Urlaubswunsch durch Eintragen in die Urlaubsliste bis spätestens 7.12. des Vorjahres. Mitarbeiter, die während der Antragsfrist in Folge Krankheit, Dienstreise oder aus anderen Gründen außerstande sind, sich in die Urlaubsliste einzutragen, erhalten von der Beschäftigungsabteilung ein Antragsformular zugeschickt, das sie innerhalb der Antragsfrist (bis spätestens 7.12. des Vorjahres) ausgefüllt an diese zurücksenden müssen.

Vereinbarung Chemische Industrie 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/46

Dafür wird ab Dezember des dem Urlaubjahr vorausgehenden Jahres eine Urlaubsliste ausgelegt oder in Umlauf gebracht, in die jeder Mitarbeiter seine Urlaubswünsche frühzeitig einzutragen hat. Die Abteilungen und Betriebe haben in diesem Zeitraum sicher zu stellen, dass auch Langzeiterkrankte ihren Urlaubswunsch rechtzeitig mitteilen können.

Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/47

Aus planungstechnischen Gründen beginnt die Urlaubsplanung im Callcenter für das Folgejahr bereits im September des laufenden Jahres. Daher sollten die Urlaubswünsche auch schon zu diesem Zeitpunkt eingereicht werden.

Vereinbarung Metallverarbeitung 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/82

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen reichen bis spätestens zum Ende der 2. Kalenderwoche eines Jahres ihre Urlaubswünsche für das laufende Kalenderjahr bei ihrer Führungskraft ein.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/88

In den einzelnen Abteilungen werden auf Veranlassung der Vorgesetzten bis zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres Urlaubspläne für das jeweilige folgende Urlaubsjahr = Kalenderjahr auf dem hierfür vorgesehenen Formular aufgestellt, in dem Beginn und Dauer des Urlaubs eines jeden einzelnen Abteilungsangehörigen eingetragen werden. Dieses Formular, einschließlich der darin enthaltenen Durchführungsbestimmungen, ist Bestandteil dieser Betriebsvereinbarung.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/112

Die verantwortlichen Vorgesetzten haben aus den Urlaubsanträgen bis zum 31.1. einen verbindlichen Urlaubsplan zu erstellen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/17

Wer die Antragsfrist versäumt, ist nach billigem Ermessen vom Vorgesetzten in die verbleibende Urlaubszeit einzuplanen. Hierbei sind jedoch auch die bekannten persönlichen, familiären Interessen des Bediensteten zu berücksichtigen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/3

Beschäftigte, die bis zum 30.11. ihre Urlaubsansprüche nicht bekannt geben, haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer Urlaubswünsche in der Haupturlaubszeit.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Die Niederlassungsleitung und die Abteilungsleiter erstellen gemeinsam jährlich einen Urlaubsplan über den Erholungsurlaub.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/6

Die Urlaubsplanung gehört zu den Dienstaufgaben aller Führungskräfte und ist von diesen verbindlich im Rahmen der in dieser Vereinbarung genannten Fristen vorzulegen. Die Nichtbeachtung führt zu dienstrechtlichen Konsequenzen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/64

Der Vorgesetzte soll bis spätestens 31. März des laufenden Jahres eine Urlaubsplanung für seinen Bereich vornehmen und auf einem Urlaubsplan für seine Mitarbeiter einsehbar eintragen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/66

Im November des Vorjahres wird für jedes Team/Abteilung durch die jeweilige Leitung ein Urlaubsplan aufgestellt. Es soll eine Urlaubsbesprechung stattfinden. Der Urlaubsplan wird von der Team-/Abteilungsleitung unterschrieben.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/88

Die Urlaubsplanung erfolgt auf Initiative der jeweiligen Vorgesetzten/Abteilungsleiter.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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