Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.3.2 Urlaubslisten (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/1

Die Mitarbeiter haben ihre Urlaubswünsche bis spätestens 8.12. ihrem Vorgesetzten zur Eintragung in die Urlaubsliste bekannt zu geben.

Vereinbarung Gastgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/101

Ab 1. November eines jeden Jahres werden in allen Abteilungen für das folgende Jahr Urlaubslisten ausgelegt. Die Listen haben zu beinhalten: - Schulferienplan für das Urlaubsjahr - Abteilung - Namen aller Abteilungsmitarbeiterinnen - Urlaubsanspruch neu - Resturlaub Vorjahr (wird Anfang Januar des folgenden Jahres auf der Urlaubsliste separat nachgetragen).

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/17

Die Urlaubslisten enthalten folgende Angaben:
- Name, Vorname und Organisationseinheit (OE) des Mitarbeiters;
- Familienstand und Anzahl der im betreffenden Urlaubsjahr schulpflichtigen Kinder;
- Urlaubsanspruch - Erholungsurlaub - Zusatzurlaub -Schwerbehindertengesetz - beim Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen;
- für Wechselschicht und Nachtarbeit (Nachtragen bis spätestens Februar) - Spalte für die Eintragung des Urlaubsantrages.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/29

In allen Abteilungen werden jährlich ab Anfang Januar Urlaubslisten für das laufende Jahr ausgelegt. Die Urlaubslisten enthalten den Urlaubsanspruch des laufenden Jahres sowie eventuelle Resturlaubsansprüche aus dem Vorjahr. In diesen Listen sind möglichst bis Ende Januar des Jahres die Urlaubswünsche der einzelnen Mitarbeiter einzutragen. Es muss erkennbar sein, wann der Eintrag in die Liste erfolgte.

Vereinbarung Gastgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/101

Jeder/jede Mitarbeiter/in trägt seine/ihre Urlaubswünsche bis zum 31. Dezember in die ausliegenden Listen ein. Diese Eintragungen sind vorläufig und begründen keine Ansprüche des/der Mitarbeiter/in auf Gewährung des Urlaubs zu den eingetragenen Zeiten. Buchung oder sonstige Dispositionen nimmt der/die Mitarbeiter/in zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Risiko vor.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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