Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.2.5 Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/1

Alle Führungskräfte tragen in diesem Zusammenhang eine besondere Verantwortung.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/52

Die Fachvorgesetzten und Führungskräfte [...] haben durch ihr Verhalten zu einem Betriebsklima beizutragen, in dem die persönliche Integrität und die Selbstachtung aller Beschäftigten respektiert werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/100

Aus diesem Grund sind für Personen in Leitungs-, Vorgesetzten- oder Ausbildungsfunktion ebenso wie für Mitglieder des Personalrats und andere Beteiligte [...] Schulungen und Informationsveranstaltungen zu den Inhalten dieser Dienstvereinbarung verpflichtend. Von den Führungskräften wird darüber hinaus erwartet, dass sie sich in diesen Bereichen ständig weiter qualifizieren und fortbilden und die erworbenen Kompetenzen in ihren Bereichen umsetzen. Dazu werden geeignete Angebote in die Führungskräftefortbildung aufgenommen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/2

Konfliktbewältigung als Führungsaufgabe
Die Mitwirkung an der Entwicklung und Erhaltung einer fairen Streitkultur ist eine Führungsaufgabe. Dazu gehört die Bereitschaft, an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Alle Führungskräfte sind verpflichtet, beim Auftreten von Konflikten in ihrem Verantwortungsbereich im Sinne dieser Vereinbarung einzugreifen und zu vermitteln.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/103

Personen mit Personalführungs- und Ausbildungsfunktion sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sexuellen Belästigungen, Mobbing und Diskriminierung am Ausbildungs- und Arbeitsplatz - auch durch Außenstehende - zu unterbinden bzw. vorzubeugen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/104

Vorgesetzte haben Führungsverantwortung und sind damit verpflichtet, für ein gutes Arbeitsklima und eine hohe Arbeitsqualität zu sorgen; sie müssen die Potentiale ihrer unterstellten Mitarbeiter/innen erkennen und fördern und bei Krisen moderieren und Lösungsansätze entwickeln. Dienstvorgesetzte im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere der Oberbürgermeister, die Fachbereichsleiter und die Abteilungsleiter/innen. Darüber hinaus haben alle Personen in Leitungsfunktionen und/oder mit Personalverantwortung eine gesteigerte Verantwortung für die Umsetzung dieser Dienstvereinbarung.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/107

Die Führungskräfte haben hierbei eine besondere Verantwortung. Sie sind verpflichtet, in ihrem Aufgabenbereich Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung nach Bekanntwerden unverzüglich zu unterbinden, gemeinsam mit den Konfliktparteien - bzw. bei Bedarf auch mit der nächsten Führungsebene und unterstützenden Stellen - nach Lösungen zu suchen und diese umzusetzen. Die Verpflichtung besteht im Sinne eines Automatismus auch dann, wenn die beeinträchtigte Person nicht selbst um Unterstützung bittet.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/109

Vorgesetzte tragen im Rahmen ihrer Führungsaufgabe aktiv dazu bei, dass Konflikte sachlich ausgetragen und gelöst werden. Sie treten bei Fällen von Mobbing, sexueller Belästigung und Diskriminierung für die Rechte der Betroffenen ein und wirken bei der Ahndung des Fehlverhaltens mit.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/110

Führungskräfte und Vorgesetzte sind verpflichtet, bei auftretenden Mobbing-Situationen unverzüglich tätig zu werden. Die Dienststelle verpflichtet sich grundsätzlich mit Zustimmung der von Mobbing betroffenen Personen - in schweren Fällen auch ohne deren Zustimmung - gegen Vorgesetzte und Beschäftigte vorzugehen, die andere Beschäftigte nachweislich belästigen, benachteiligen, durch Mobbing in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen oder ein solches Verhalten dulden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/26

Die Vorgesetzten tragen Verantwortung dafür, dass Hinweisen auf soziale Konflikte, z. B. Mobbing oder eine eventuelle sexuelle Belästigung oder Diskriminierung in ihrem Arbeitsbereich, unverzüglich nachgegangen wird. Vorgesetzte, die sozialem Fehlverhalten oder Diskriminierung nicht konsequent entgegentreten, sind auf ihre Verantwortung hinzuweisen. Gegebenenfalls ist die Einleitung von dienst- oder arbeitsrechtlichen Maßnahmen von den dafür zuständigen Stellen zu prüfen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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