Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.4.2 Zumutbarkeitskriterien (21 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Baugewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/359

Eine funktionelle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes der Qualifikation (Ausbildung, Erfahrung, bisherige Tätigkeit) des/der Arbeitnehmer/in entsprechen.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/485

Ein Arbeitsplatz im Unternehmen und innerhalb des [...] Konzerns ist insbesondere dann zumutbar, wenn der/die Beschäftigte in der Lage ist, die erforderliche Qualifikation durch eine angemessene berufliche Weiterbildungsmaßnahme zu erwerben und/oder diese Voraussetzungen durch mehrere Versetzungen innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten zu erreichen.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/338

Zumutbar ist ein Arbeitsplatz dann, wenn
- die angebotene Tätigkeit dem körperlichen und geistigen Leistungsvermögen des Arbeitnehmers entspricht [...].

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/332

Der Arbeitsplatz ist funktionell zumutbar, wenn die Anforderungen der Qualifikation (Ausbildung, Erfahrung) des Mitarbeiters im Wesentlichen entsprechen [...] und seiner bisherigen Stellung in der betrieblichen Hierarchieebene [...] vergleichbar ist.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/338

Zumutbar ist ein Arbeitsplatz dann, wenn [...] der Arbeitsplatz bei gleicher Tarifanwendung nicht niedriger bewertet ist, als es der bisherigen Einstufung des Arbeitnehmers entspricht [und] bei Wechsel der Tarifzugehörigkeit die bisher ausgeübte Tätigkeit im neuen Betrieb in die gleiche Tarifgruppe eingestuft worden wäre wie die neue Aufgabenstellung.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/297

Die materielle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn keine Abgruppierung erfolgt und das Einkommen am neuen Arbeitsplatz dem bisherigen entspricht.

Vereinbarung Metallverarbeitung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/426

Die materielle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer sein bisheriges Brutto-Arbeitsentgelt (monatlich und kalenderjährlich) einschließlich aller bisherigen tariflichen und übertariflichen/außertariflichen Zulagen und Sonderzahlungen der Höhe nach bei gleicher Arbeitszeit auch am neuen Arbeitsplatz erhält. Eine Versetzung, die mit einer Abgruppierung verbunden ist, ist also immer unzumutbar.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/590

Die materielle Zumutbarkeit ist gegeben, wenn das Gesamtjahreseinkommen am neuen Arbeitsplatz mindestens dem des bisherigen entspricht.

Vereinbarung Branchenübergreifend 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/691

Ein Arbeitsplatz ist materiell zumutbar, wenn das Gesamtjahresbruttogehalt am neuen Arbeitsplatz dem Gesamtjahresbruttogehalt am bisherigen Arbeitsplatz entspricht oder der Mitarbeiter, insbesondere bei einer Umgruppierung oder einem Tarifwechsel eine entsprechende - jedenfalls zeitlich befristete - Besitzstands- und Entgeltsicherung erhält, nach deren Ablauf das neue Gesamtjahresbruttogehalt das bisherige Gesamtjahresbruttogehalt nicht um mehr als 7,5 % unterschreitet. Grundsätzlich gilt eine Besitzstands- und Entgelt-Sicherung für die Dauer von 12 Monaten. Für Arbeitnehmer nach Vollendung des 50. Lebensjahres und zehnjähriger Betriebszugehörigkeit wird der tarifliche Verdienstschutz aus § 13 VII Abs. 1 und § 14 Abs. 1 MTV Chemie für die Dauer von 18 Monaten gewährt.

Vereinbarung Chemische Industrie 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/239

Die Lage des Arbeitsplatzes an einem anderen Ort [...] schließt die Zumutbarkeit nicht aus.

Vereinbarung Branchenübergreifend 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/691

Ein Arbeitsplatz ist regional zumutbar, wenn die Fahrzeit zwischen dem Wohnsitz des betroffenen Mitarbeiters und der neuen Arbeitsstätte für die tägliche Hin- und Rückfahrt unter Berücksichtigung der bisher benutzten Verkehrsmittel (Kfz, öffentliche Verkehrsmittel) regelmäßig insgesamt folgende Werte nicht übersteigt:
- bei einer täglichen Arbeitszeit von 7,5 Std. oder mehr nicht mehr als 120 Min. Fahrzeit,
- bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Std. jedoch weniger als 7,5 Std. nicht mehr als 90 Min Fahrzeit,
- bei einer täglichen Arbeitszeit von weniger als 6 Std. nicht mehr als 75 Min Fahrzeit.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/472

Räumliche Zumutbarkeit
Eine Erhöhung des täglichen Wegezeitaufwandes um mehr als 60 Minuten ist nicht zumutbar. Ein täglicher Zeitaufwand von mehr als drei Stunden ist nur zumutbar, wenn sich gegenüber dem bisherigen Zeitaufwand vor der Versetzung kein Mehraufwand ergibt.
Bei Teilzeitbeschäftigten gelten die Zumutbarkeitsgrenzen entsprechend dem Anteil der individuellen täglichen Arbeitszeit an der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit anteilig. Verteilt sich die Arbeitszeit ungleichmäßig auf verschiedene Tage, so ist dabei jeweils die kürzeste tägliche Arbeitszeit Ausschlag gebend.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/353

Die Aufnahme eines Arbeitsplatzes an einem anderen Standort kann von einem Arbeitnehmer erwartet werden, wenn [...] die so ermittelte Gesamtwegezeit über 3,5 Stunden täglich liegt, dem Arbeitnehmer aber ein Umzug an den neuen Standort bzw. in den Einzugsbereich/die Gegend des neuen Standorts zumutbar ist. Ein Umzug ist nur zumutbar
- einem alleinstehenden Arbeitnehmer, soweit er kein minderjähriges Kind hat, oder einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, soweit dies/diese nicht in seinem Haushalt lebt/leben;
- einem verheirateten oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Arbeitnehmer ohne minderjähriges Kind oder mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, wenn dieses/diese weder einen Kindergarten noch eine Schule besucht/besuchen oder trotz des Besuchs eines Kindergartens oder einer Schule nicht in seinem Haushalt lebt/leben. Dies gilt nicht, wenn der Ehepartner/Partner am bisherigen Standort eine Berufstätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad von mehr als 50 % ausübt, der Ehepartner/Partner am neuen Standort keine vergleichbare Stelle finden kann und die materielle Situation der Familie/Lebensgemeinschaft hierdurch erheblich verschlechtert wird.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/442

Die zeitliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn Dauer und Lage der Arbeitszeit des neuen Arbeitsplatzes der des bisherigen entspricht. Das Angebot eines Teilzeitarbeitsplatzes an einen bisher Vollzeitbeschäftigten ist unzumutbar; ebenso das Angebot eines Schichtarbeitsplatzes an einen bisher nicht im Schichtbetrieb Beschäftigten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/590

Die zeitliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn Dauer und Lage der Arbeitszeit des neuen Arbeitsplatzes der des bisherigen im Wesentlichen entspricht. Änderungen der betriebsüblichen Wochenarbeitszeit werden hiervon nicht erfasst.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/297

Das Angebot eines Teilzeitarbeitsplatzes an einen Vollbeschäftigten und umgekehrt ist unzumutbar.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/131

Eine Reduzierung der bisherigen Arbeitszeit unter die sozialversicherungspflichtige Grenze von zur Zeit 19 Stunden/Woche gilt als unzumutbar.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/131

In Härtefällen (z. B. u. U. Teilzeitarbeitsverhältnisse) entscheiden die Geschäftsleitung und der Betriebsrat gemeinsam über die Frage der regionalen und sozialen Zumutbarkeit (paritätisch zu besetzende Kommission). Der Kommission gehören je 2 Mitglieder der Geschäftsleitung und des Betriebsrates an.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/338

Wenn besondere persönliche Gründe aus der Sicht des Arbeitnehmers eine Zumutbarkeit verneinen, entscheidet die Kommission gem. § 1 abschließend.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/442

Die soziale Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Annahme des neuen Arbeitsplatzes für den betroffenen Arbeitnehmer keine soziale Härte darstellt. Ein sozialer Härtefall liegt unwiderlegbar dann vor, wenn die Versetzung
- die jetzige oder künftige Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Familienangehöriger erschwert,
- aufgrund einer vorliegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung den Arbeitnehmer besonders belastet.

Vereinbarung Metallverarbeitung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/426

Gesundheitliche Zumutbarkeit:
Die gesundheitliche Zumutbarkeit ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer für die Arbeit gesundheitlich geeignet ist. Sollte keine gesundheitliche Zumutbarkeit vorliegen, muss dies durch den Betriebsarzt und/oder einen Facharzt attestiert werden.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen