Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.4.5 Entgeltsicherung (16 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/604

Mitarbeiter, die auf einen geringer bezahlten Arbeitsplatz wechseln, erhalten weiterhin das vor dem Arbeitsplatzwechsel erzielte Entgelt und nehmen an Entgeltsteigerungen teil, als ob der Arbeitsplatzwechsel nicht erfolgt wäre.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/603

Differenzausgleich
Mitarbeiter, die infolge der Maßnahmen gemäß Interessenausgleich einen Arbeitsplatz mit einer geringeren Entgeltgruppe übernehmen oder/und bei denen die Maßnahme zu einer Reduzierung ihrer vertraglichen Arbeitszeit mit hieraus resultierendem niedrigerem Einkommen führen, erhalten einen Differenzausgleich. Dieser errechnet sich nach folgender Formel:
(Bisheriges regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen minus neues regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen) x Beschäftigungsjahre x Faktor 0,6. Für Mitarbeiter ab Beginn des 46. Lebensjahres gilt der Faktor 0,7; ab Beginn des 50. Lebensjahres gilt der Faktor 0,8 und ab Beginn des 55. Lebensjahres gilt der Faktor 0,9.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/711

Verdienstsicherung
Beschäftigte, denen aufgrund der im Interessenausgleich zur Auslagerung der Schadenprozesse [...] beschriebenen Maßnahmen eine geringer vergütete Beschäftigung (bezogen auf die Jahresfixvergütung) im Unternehmen angeboten wird, erhalten ihre bisherige Jahresfixvergütung uneingeschränkt weiter.

Vereinbarung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/711

Alle nach Ziff. 4.1 versetzten Beschäftigten erhalten eine garantierte Zielerreichung ihrer bis dahin durchschnittlichen Zielerreichung, für sechs Monate ab Versetzung. Der Durchschnitt errechnet sich aus der Zielerreichung der letzten drei Monate vor der Versetzung.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/708

Aufgrund der unterschiedlichen Höhe der bislang für diese Arbeitnehmer geltenden Beitragsbemessungsgrenze Ost und der zukünftig geltenden Beitragsbemessungsgrenze West erhalten die Arbeitnehmer einen individuellen Ausgleich in Form einer monatlichen Zulage (tarifdynamisch) nach der Formel: Nettobelastung x 1,3.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/685

Des Weiteren erhalten Arbeitnehmer im Sinne dieser Regelung, denen aufgrund des Wechsels an den Zielstandort gemäß der jeweils geltenden landesgesetzlichen Feiertagsregelungen weniger Feiertage zustehen als vor dem Wechsel an den Zielstandort, einen finanziellen Ausgleich i. H. v. 1/30 ihres Grundgehaltes pro Anzahl der geringeren Feiertage gemäß der Auflistung in Anlage 1 für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des Wechsels an den Zielstandort. Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Jahresende.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/699

Zumutbar ist ein Arbeitsplatz, wenn er in etwa eine gleichwertige Vergütung (Jahresgesamtbrutto) beinhaltet, wobei bei einem Jahresbrutto von bis zu 30.000,00 Euro diese Vergütung nicht unterschritten werden darf, bei einem Jahresbrutto ab mehr als 30.000,00 Euro bis zu 50.000,00 Euro eine Minderung um bis zu 2,5 % und bei einem darüber hinausgehenden Jahresbrutto eine Minderung um bis zu 5 % eintreten kann.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/458

"Beschäftigten im Sinne des § 1, deren tatsächliche Vergütungsgruppe (Ist-Vergütung) in Folge einer Neu-/Umstrukturierung höchstens eine Vergütungsgruppe über der (Soll-)Vergütungsgruppe der Stelle liegt, auf der der Beschäftigte gemäß Stellenverteilungsplan eingesetzt ist, wird Besitzstand zugesichert; d. h. sie bleiben weiterhin in ihre bisherige Vergütungsgruppe (Ist-Vergütung) eingruppiert."

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/601

Ergeben sich aus der Umsetzung oder Versetzung an einen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz Umgruppierungen in eine niedrigere Gehaltsstufe, so wird die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Tarifentgelt als nicht anrechenbare Zulage bezahlt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Vollzugs der Umgruppierung. Alle anderen Regelungen zu übertariflichen Zulagen bleiben unberührt.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/381

Wird ein Arbeitnehmer versetzt oder ändert sich der Arbeitsinhalt so, dass dies zu einer niedrigeren Eingruppierung des Arbeitsplatzes führt, so erhält der Arbeitnehmer für die Dauer von 18 Monaten eine Brutto-Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Bruttomonatsentgelt.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/602

Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Übertragung anderer Tätigkeiten oder aufgrund einer korrigierenden Rückgruppierung aus Anlass der Fusion in eine niedrigere Vergütungsgruppe eingruppiert, erhalten sie als persönliche Zulage die Differenz zwischen dieser neuen Vergütungsgruppe und der Vergütung, die die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter zuvor erhalten hat. Auf diese Zulage werden Tarifsteigerungen auf die sich aus der Eingruppierung ergebende Vergütung wie folgt angerechnet:
Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ursprünglich eingruppiert waren in der Entgeltgruppe 14 und höher zu 25 %, in der Entgeltgruppe 12 und 13 zu 20 %, in der Entgeltgruppe 10 und 11 zu 10 %. In den übrigen Entgeltgruppen findet eine Anrechnung nicht statt."

Vereinbarung Elektro 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/277

Durch nicht vermeidbare, zumutbare Versetzungsmaßnahmen anlässlich der Umstrukturierung werden keine Abgruppierungen vorgenommen. Die Arbeitsplätze sind entsprechend mit Arbeitsaufgaben anzureichern. § 99 BetrVG ist zu beachten.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/587

Mitarbeiter, die aufgrund der Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz eine geringere Vergütung erhalten, erhalten per Einmalzahlung für die Entgeltminderung für die Dauer von 18 Monaten eine Brutto-Ausgleichszahlung, die sich aus der Differenz der bisherigen monatlichen Vergütung (Grundentgelt, Leistungszulage, tarifliche Ausgleichszulage, ERA-Ausgleichszulage) zur Vergütung an dem neuen Arbeitsplatz (Grundentgelt, Leistungszulage) ergibt.

Vereinbarung Maschinenbau 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/299

Ältere Arbeitnehmer ab dem 45. Lebensjahr erhalten einen zeitlich unbegrenzten Lohn- und Gehaltsschutz von 95 %, ab dem 50. Lebensjahr von 100 %.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/603

Differenzausgleich
[...] Dieser errechnet sich nach folgender Formel:
(Bisheriges regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen minus neues regelmäßiges monatliches Bruttoeinkommen) x Beschäftigungsjahre x Faktor 0,6. Für Mitarbeiter ab Beginn des 46. Lebensjahres gilt der Faktor 0,7; ab Beginn des 50. Lebensjahres gilt der Faktor 0,8 und ab Beginn des 55. Lebensjahres gilt der Faktor 0,9.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/708

Die [Firma] wird zur Frage, ob Arbeitnehmern der zu schließenden Standorte [...] durch den Wechsel aus dem Rentenkreis Ost in den Rentenkreis West eine Verminderung der individuellen Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt, zeitnah ein Gutachten beauftragen. Im Rahmen dieses Gutachtens ist auch der Wechsel vom Rentenkreis West in den Rentenkreis Ost hinsichtlich der Anzahl der Betroffenen sowie ein möglicher Vor- und/oder Nachteil zu ermitteln. Auf dieser Grundlage nimmt die [Firma] Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat auf.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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