Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.2.4 Urlaub (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

Übertragener Resturlaub 2019 ist vor Beginn der Kurzarbeit zu nehmen.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/787

Urlaub & Arbeitszeitkonten
Die Mitarbeiter werden Resturlaubsansprüche und anteilige Urlaubsansprüche des laufenden Jahres vor Beginn der Kurzarbeit nach Absprache mit dem Arbeitgeber einbringen. Alle Mitarbeiter sind aufgefordert - soweit möglich - während der Kurzarbeitsphase Urlaub zu nehmen. Die üblichen Antragsfristen können verkürzt werden.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Urlaub
Bis zur Grenze von 60% des individuellen Jahresurlaubs kann der Arbeitgeber für den von Arbeitsausfall betroffenen Betrieb Betriebsferien anordnen.
Es verbleibt bei der in den Betrieben bestehenden Urlaubsplanung/Gewährung. Darüber hinaus noch offener Resturlaub ist vor Beginn der Kurzarbeit zu beantragen und zu genehmigen. Der Umfang des Jahresurlaubsanspruchs wird durch Kurzarbeit nicht berührt.
Arbeitnehmer, denen vor Abschluss dieser Gesamtbetriebsvereinbarung Urlaub gewährt wurde, sind für die Dauer des gewährten Urlaubs von der Kurzarbeit ausgenommen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/783

Urlaub/Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall
- Resturlaub aus dem Jahr 2019 muss bis zum 31.03.2020 abgewickelt werden, hiervon ausgenommen ist der Urlaub, der wegen Langzeiterkrankung im Jahr 2019 vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin nicht genommen werden konnte (sogenannter "EuGH-Urlaub").
- Fällt der Urlaub in den Zeitraum der Kurzarbeit, so entstehen dem/der Arbeitnehmer/in bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes keine Nachteile gegenüber der Abrechnung bei normaler Arbeitszeit. Tritt ein(e) Arbeitnehmer/in nach Beendigung der Kurzarbeit den tariflichen Urlaub an, darf ihm/ihr bei der Berechnung des Urlaubsgeldes kein Nachteil entstehen. Er/sie muss so behandelt werden, als hätte er/sie gemäß der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gearbeitet.
- Ebenso ist bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verfahren.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/783

Abbau Zeitguthaben und Urlaub
- Sofern keine vorrangigen Urlaubswünsche des Arbeitnehmers entgegenstehen, ist noch nicht geplanter Urlaub zur Vermeidung von Kurzarbeit vorrangig abzubauen.
- Hierbei ist die gültige GBV-Urlaubsplanung zu berücksichtigen.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Urlaubsplanung
In der Anlage 2 zu dieser Betriebsvereinbarung wird der Urlaubsplan für das Jahr 2020 der betroffenen Betriebsabteilungen beigefügt.
Sollten im Einzelfall Urlaubsansprüche aus dem Jahr 2019 bestehen, so sind diese vorrangig einzubringen.
Die Arbeitsagentur kann die Einbringung ungeplanter Jahresurlaubstage des Anspruchsjahres 2020 zur Einbringung verlangen.

Vereinbarung Landwirtschaft 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/792

Urlaub
- Aus dem Vorjahr übertragener Urlaub ist bis zum 31.03.2020 zu gewähren.
- Die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer*innen können während der Kurzarbeit Urlaub nehmen. Der Urlaub ist zu gewähren, soweit der Urlaubsantrag spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Urlaubsbeginn beantragt wird und keine dringenden betrieblichen Belange entgegenstehen. Arbeitnehmer*innen, denen vor Abschluss dieser Betriebsvereinbarung Urlaub gewährt wurde, sind für die Dauer des gewährten Urlaubs von der Kurzarbeit ausgenommen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/790

Urlaub
- Resturlaub aus dem Jahr 2019 muss bis zum 30. April 2020 abgewickelt werden (Ausnahme LZK, Erziehungszeiten).
- Fällt der Urlaub in den Zeitraum der Kurzarbeit, so entstehen dem/der Arbeitnehmer/in bei der Berechnung des Urlaubsentgeltes keine Nachteile gegenüber der Abrechnung bei normaler Arbeitszeit. Tritt ein(e) Arbeitnehmer/in nach Beendigung der Kurzarbeit den tariflichen Urlaub an, darf ihm/ihr bei der Berechnung des Urlaubsgeldes kein Nachteil entstehen. Er/sie muss so behandelt werden, als hätte er/sie gemäß der tariflich regelmäßigen Arbeitszeit gearbeitet.
- Ebenso ist bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu verfahren.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
  2. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen