Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.4.1 Zahlung des Kurzarbeitsgeldes (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

Zahlung des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/787

Zahlung von Kurzarbeitergeld
- Der Arbeitgeber stellt der örtlichen Arbeitsagentur die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld.
- Das Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber mit dem reduzierten Entgelt gemäß der üblichen Fälligkeitsregelungen ausbezahlt.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Zahlung von Kurzarbeitergeld
- [Die Firma] stellt unverzüglich bei der für den betroffenen Betrieb zuständigen Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld.
- Das Kurzarbeitergeld wird von [der Firma] im üblichen Lohn- und Gehaltsabrechnungszeitraum abgerechnet und an die Mitarbeiter ausbezahlt.
- Sollte die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus einem von [der Firma] zu vertretenden Grund ablehnen, so zahlt [die Firma] an die Mitarbeiter die volle Arbeitsvergütung während der Kurzarbeitszeit, unabhängig von einem tatsächlichen Arbeitskraft-Angebot des Mitarbeiters. Dies gilt nicht, wenn das Verschulden bei dem betroffenen Mitarbeiter liegt.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall, Entgeltzahlung für tarifvertragliche Freischichten, Hinterbliebenenbezüge, entschädigungspflichtige Arbeitsverhinderungen und die tarifliche Jahresleistung (tarifliche Sonderzahlung) sowie das Entgelt an gesetzlichen Feiertagen während der Kurzarbeitsphase werden so berechnet, als wäre normal gearbeitet worden. Der Anspruch auf tarifvertragliche Freischichten wird durch die Kurzarbeit nicht reduziert.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/783

Zahlung von Kurzarbeitergeld
- [Die Firma] zeigt der Agentur für Arbeit die Kurzarbeit unverzüglich an und stellt fristgerecht die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld. Der örtliche Betriebsrat erhält eine Kopie der Anzeige. Für betriebsratslose Betriebe erhält der Gesamtbetriebsrat die Anzeigen.
- Das Kurzarbeitergeld wird um einen Monat versetzt zu den regelmäßigen betriebsüblichen Zahlungsterminen ausgezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
- Verweigert die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus einem von [der Firma] zu vertretenden Grund, so ist die volle Arbeitsvergütung - berechnet auf Basis der nicht reduzierten Arbeitszeit - während der Kurzarbeit von [der Firma] zu zahlen.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Zahlung des Kurzarbeitergeldes
Das Kurzarbeitergeld wird zum Zeitpunkt der üblichen monatlichen Entgeltzahlung durch [die Firma] gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
Ausfallentgelt
Das Ausfallentgelt wird von der Agentur für Arbeit anhand der tatsächlich ausgefallenen Stunden entrichtet. Hier liegen die gesetzlichen Regelungen zugrunde. Die Informationen hierzu werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Broschüre (Merkblatt 8 b) der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt.
Sollte die Agentur für Arbeit - gleich aus welchem Grund - die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnen, wird den von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten während der Kurzarbeitszeit die volle Vergütung gezahlt.

Vereinbarung Landwirtschaft 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/792

- Die [Firma] wird das Kurzarbeitergeld errechnen und an die Arbeitnehmer*innen mit der Lohnzahlung für den Monat, in dem die Kurzarbeit anfällt, auszahlen. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit. In atypischen Fällen, wie beispielsweise einer Entgeltabrechnung auf Provisionsbasis, bei regelmäßigen Überstunden wird das Durchschnittsentgelt des letzten halben Jahres zugrunde gelegt. Zusätzlich zu dem erstattungsfähigen Kurzarbeitergeld gewährt der Arbeitgeber gemäß Anlage 1 einen Aufstockungszuschuss zum ursprünglichen, ungekürzten Nettoentgelt vor Einführung der Kurzarbeit. Hiervon unabhängig ist die Erstattungsmöglichkeit durch die BA.
- Sollte die Agentur für Arbeit aus Gründen, die der/die Arbeitgeber*in zu vertreten hat, die Gewährung von Kurzarbeitergeld verweigern, ist der/die Arbeitgeber*in verpflichtet, den Arbeitnehmer*innen die Vergütung zu zahlen, die sie ohne Verkürzung der Arbeitszeit erhalten hätten.

Vereinbarung Maschinenbau 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/782

Zahlung von Kurzarbeitergeld
Die Gesellschaft stellt bei der zuständigen Agentur für Arbeit die erforderlichen Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitergeld.
Das Kurzarbeitergeld wird mit der üblichen Entgeltabrechnung abgerechnet.Sollte die Agentur für Arbeit die Zahlung von Kurzarbeitergeld aus einem von der Gesellschaft zu vertretenden Grund ablehnen, so ist die Vergütung in Höhe des Kurzarbeitergeldes für die Kurzarbeitszeit zu zahlen. Um die gesetzlichen Mindestanforderungen zur Gewährung von Kurzarbeitergeld einzuhalten, sind mindestens 3 Kurzarbeitstage pro Monat und Arbeitnehmer zwingend. Tarifliche Leistungen und Einmalzahlungen werden entsprechend der tariflichen und/oder gesetzlichen Bestimmungen geleistet. Tarifvertragliche Mehrarbeit wird grundsätzlich in den betroffenen Bereichen während der gesamten Dauer der Kurzarbeit weder angeordnet noch vergütet. Ausnahmeregelungen (z.B. Notfälle, größere Schadensereignisse und außergewöhnliche Vorfälle) sind möglich und gesondert nach dem betriebsüblichen Verfahren zu vereinbaren.
In diesen Ausnahmefällen wird die geleistete Mehrarbeit einschließlich der tarifvertraglichen Zuschläge in Zeit vergütet und ist bis zum jeweiligen Monatsende wieder auszugleichen.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
  2. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen