Thema: Konjunkturbedingte Kurzarbeit in Betriebsvereinbarungen

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.4.3 Aufstockung (5 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/788

Aufstockung des Kurzarbeitergeldes
Um die für die Mitarbeiter finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, stockt der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld für die Mitarbeiter mit einem Zuschuss zum Monatsentgelt und zum Kurzarbeitergeld auf.
Das Kurzarbeitergeld wird auf 100 % der Nettoentgeltdifferenz im Sinne der §§ 105, 106 SGB III aufgestockt. Die Aufstockung beträgt bei Mitarbeitern, die beim Arbeitslosengeld die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllen würden, folglich 33 % und im Übrigen 40 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz gemäß § 106 Abs. 1 S. 1 SGB III.Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit dem Kurzarbeitergeld ausgezahlt.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/787

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Aufstockung)
Der Arbeitgeber gewährt den Arbeitnehmern bis Ende Mai 2020 eine Ausgleichszahlung von 10 % des Unterschiedsbetrags zwischen ihrem bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen bei Kurzarbeit einschließlich Kurzarbeitergeld. Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Lohnzahlung ausgezahlt.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/786

Zuschuss zum Kurzarbeitergeld (Aufstockung)
Mitarbeiter der Tarifgruppen 1-4 des Entgelttarifvertrages zwischen [der Firma] GmbH und NGG vom 11.12.2019, die von der Kurzarbeit betroffen sind, erhalten von [der Firma] eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit zu erwartenden Kurzarbeitergeldes auf 90 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen nach Einführung von Kurzarbeit einschließlich des Kurzarbeitergeldes.
Für alle übrigen von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeiter in anderen Entgeltgruppen beträgt die Aufstockung 80% des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen nach Einführung von Kurzarbeit einschließlich des Kurzarbeitergeldes.
Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der Lohn- und Gehaltszahlung gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt des Kurzarbeitergeldes durch die Agentur für Arbeit.
Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden verdiente Vergütungen, Kurzarbeitergeld und Zuschuss gesondert ausgewiesen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/783

Aufstockungsbetrag zum Kurzarbeitergeld
Die Vergütung für Zeiträume von Kurzarbeit erfolgt auf Basis der Leistungen der Agentur für Arbeit. Soziale Belange der Beschäftigten sind bei der Verteilung der Kurzarbeit auf die einzelnen Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Die Parteien sind sich einig, dass eine Aufstockung der Leistungen der Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld) auf 80 % des Nettogehalts erfolgt.

Vereinbarung Landverkehr 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100100/789

Ausgleich des Ausfallentgeltes
Diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von der Kurzarbeit betroffen sind, erhalten vom Arbeitgeber neben dem verkürzten Entgelt eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit zu erwartenden Kurzarbeitergeldes auf 100 % der Nettoentgeltdifferenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Sollentgelt und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt nach § 106 SGB III.
Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Entgeltauszahlung gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zahlungszeitpunkt durch die Agentur für Arbeit.
Bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung werden verdiente Vergütungen und Zuschuss sowie das Kurzarbeitergeld gesondert ausgewiesen.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Präambel und Ziele
    1. Hintergrund für Kurzarbeit, Rahmenbedingungen, Corona-Krise, Gefahrenlage 8 Textauszüge
  1. Einführung, Beginn und Dauer der Kurzarbeit
    1. Zeitraum 10 Textauszüge
    2. Namenslisten, Geltungsbereich, Versetzungen 3 Textauszüge
    3. Ausnahmen 5 Textauszüge
  2. Arbeitszeit, Urlaub, Überstunden
    1. Umfang und Verteilung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    2. Überstunden, Outsourcing, Auftragsvergabe 7 Textauszüge
    3. Arbeitszeitkonten 9 Textauszüge
    4. Urlaub 8 Textauszüge
    5. Qualifizierung, Weiterbildung 2 Textauszüge
  3. Anzeige an die Bundesagentur für Arbeit und Information des Betriebsrates
    1. Anzeige an die BA 6 Textauszüge
    2. Information des Betriebsrats und Mitbestimmung 15 Textauszüge
    3. Einigungsstelle 2 Textauszüge
  4. Entgelt
    1. Zahlung des Kurzarbeitsgeldes 8 Textauszüge
    2. Weitere Gehaltsansprüche 6 Textauszüge
    3. Aufstockung 5 Textauszüge
    4. Nebentätigkeiten 1 Textauszüge
  5. Beschäftigungssicherung
    1. Betriebsbedingte Kündigungen 6 Textauszüge
  6. Abschließende Regelungen
    1. Laufzeit der Vereinbarung, Verlängerung, vorzeitiges Ende, Schlussbestimmungen 8 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen