Thema: Orts- und zeitflexibles Arbeiten

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2.4.2 Integration in den Betrieb (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/264

Mobiles Arbeiten darf sich weder bei Ausübung noch bei Nichtausübung nachteilig auf den beruflichen Werdegang der Beschäftigten, insbesondere auf die dienstliche Beurteilung, auswirken. Auch darf Mobile Arbeit nicht dazu führen, dass den Beschäftigten geringer wertige Tätigkeiten übertragen werden. Um die Einbindung der Beschäftigten in ihre Arbeitseinheit zu gewährleisten, ist im Einvernehmen zwischen den Beschäftigten und dem/der Vorgesetzten sicherzustellen, dass der interne Informationsfluss auch für diese Beschäftigten erhalten bleibt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/273

In begründeten Fällen kann die Führungskraft unter Berücksichtigung der geltenden betrieblichen Regelungen die Anwesenheit der/des Beschäftigten am Arbeitsplatz verlangen, z. B. bei der regelmäßigen Team-Regelkommunikation.

Vereinbarung Börse/Makler 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/265

Entscheidungsrelevant in der Anwendung ist außerdem die Abstimmung mit den Teamkollegen [...]. Zur Gewährleistung des Informationsaustausches werden Erreichbarkeit und Reaktionszeit (telefonisch oder per E-Mail) mit den Teamkollegen abgestimmt und sichergestellt.

Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/269

Bei Arbeiten im Betrieb steht dem Mitarbeiter weiterhin ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/238

[Telearbeiter] haben keinen Anspruch auf ein fest zugewiesenes Büro. Die Dienststelle kann Telearbeiterinnen bzw. Telearbeitern Arbeitsplätze in Mehrzweckbüros - die vor der Nutzung über das betriebsübliche Reservierungssystem rechtzeitig von diesen Beschäftigten für den notwendigen Zeitraum zu reservieren sind - zur Verfügung stellen. Näheres kann durch Dienstanweisung [der Führungskraft] geregelt werden.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/225

Der interne Arbeitsplatz des Mitarbeiters [in der Firma] muss in jedem Fall erhalten bleiben.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gesetzliche und tarifliche Rahmenbedingungen
    1. Tarifverträge 1 Textauszüge
  1. Begriffe und Definitionen
    1. Begriffsdefinitionen aus den Vereinbarungen 6 Textauszüge
  2. Ziele
    1. Positive Aspekte für Beschäftigte 4 Textauszüge
    2. Positive Aspekte für den Betrieb 3 Textauszüge
    3. Die besondere Situation durch die Corona-Krise 2 Textauszüge
  3. Voraussetzungen zur Teilnahme
    1. Sachliche Voraussetzungen 6 Textauszüge
    2. Räumliche Voraussetzungen 3 Textauszüge
    3. Persönliche Voraussetzungen 3 Textauszüge
  4. Organisation
    1. Arbeitsausstattung 6 Textauszüge
    2. Integration in den Betrieb 6 Textauszüge
    3. Qualifizierung 2 Textauszüge
    4. Datenschutz 3 Textauszüge
    5. Haftung 5 Textauszüge
  5. Arbeits- und Gesundheitsschutz
    1. Telearbeit 2 Textauszüge
    2. Mobile Arbeit 2 Textauszüge
  6. Arbeitszeit
    1. Arbeitszeitrahmen 4 Textauszüge
    2. Zeiterfassung 3 Textauszüge
    3. Erreichbarkeit 4 Textauszüge
  7. Betriebliche Mitbestimmung
    1. Voraussetzungen 3 Textauszüge
    2. Organisation 3 Textauszüge
    3. Konfliktschlichtung 2 Textauszüge
    4. Evaluation - Umsetzung der Betriebs-/Dienstvereinbarung evaluieren 3 Textauszüge
  1. Umgang mit Begriffsdefinitionen
    1. Unklare Begriffsverwendung 3 Textauszüge

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