Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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2.2.1 Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/19

Alle Streitigkeiten, die aus der Durchführung dieser Betriebsvereinbarung entstehen, werden mit dem ernsthaften Willen zur Einigung zwischen der Personalleitung und dem Betriebsrat verhandelt.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/39

Bei Überschneidungen oder sonstigen Differenzen einigen sich Niederlassungsleitung, Abteilungsleiter/in, Betriebsrat und die/der Betroffene.

Vereinbarung Gastgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/101

Bei Nichteinigung obliegt es einem aus Betriebsrat und Arbeitgeber paritätisch besetzten Gremium, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Vereinbarung Gastgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/2

Sind die Verhandlungen zwischen Betriebsstättenleitung und Betriebsrat bis Mitte Februar nicht erfolgreich abgeschlossen, kann der Betriebsrat die betriebliche Schlichtungsstelle einberufen. Die Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus einem Mitglied des Gesamtbetriebsrats, einem Mitglied der Hauptverwaltung und einem örtlichen Betriebsrat und dem örtlichen Restaurantmanager.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/31

Über den Einspruch hat innerhalb von 14 Tagen eine paritätische Urlaubskommission zu entscheiden, die aus zwei durch die Geschäftsleitung zu benennenden Vertretern und zwei durch den Betriebsrat genannten Vertretern zu bilden ist.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/41

Bei Dissens über die Auslegung dieser Vereinbarung bzw. über Gewährung eines Urlaubsanspruchs ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese setzt sich aus je zwei Vertretern des Betriebsrats und der Geschäftsführung zusammen. Diese Schlichtungsstelle wird versuchen, eine gemeinsame Empfehlung abzugeben. Sofern dies nicht gelingt, wird die Empfehlung für beide Seiten dann verbindlich, wenn ihr keine Seite innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerspricht.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/53

Kommt eine gütliche Einigung nicht zustande, kann eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle angerufen werden. Diese besteht aus einem Vertreter des Arbeitgebers und des Betriebsrats sowie aus einem Vorsitzenden, der abwechselnd - beginnend mit dem Betriebsrat - benannt wird.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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