Thema: Managing Diversity

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1.3.1 Zugang zur Weiterbildung und Zielgruppen für Weiterbildung (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/15

Alle Schwerbehinderten werden aufgefordert, ihre Weiterbildungswünsche [...] anzumelden und protokollieren zu lassen. Fälle, in denen Vorgesetzte solche Wünsche ablehnen, müssen dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung mitgeteilt werden, damit sie prüfen können, dass keine Benachteiligung aufgrund der Behinderung vorliegt.

Vereinbarung Energiedienstleister 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010301/22

Die Teilnahme schwerbehinderter Beschäftigter an Qualifikationsmaßnahmen spielt für die Erhaltung, Erweiterung und Anpassung ihrer Fähigkeiten und Kenntnisse an die technisch-organisatorischen Anforderungen eine wichtige Rolle. Ziel ist es, diesen Personenkreis im Hinblick auf die Chancengleichheit so zu qualifizieren und/oder weiterzubilden, dass er die Anforderungen am Arbeitsplatz erfüllen kann.
Soweit erforderlich, erstellt der schwerbehinderte Mitarbeiter zusammen mit dem zuständigen Vorgesetzten einen Weiterbildungsvorschlag und erörtert diesen mit der Schwerbehindertenvertretung. Die Schwerbehindertenvertretung ermittelt die Fördermöglichkeiten und stellt bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Vorgesetzten, der entsprechenden Personaleinheit bzw. den Schwerbehindertenbeauftragten des Arbeitgebers den entsprechenden Antrag bei dem jeweilig zuständigen Leistungsträger.
Behinderten und gesundheitsbeeinträchtigten Beschäftigten, die die fachlichen Voraussetzungen besitzen, ist das berufliche Fortkommen durch Übertragung höherwertiger Aufgaben zu eröffnen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/48

Frauen erhalten themenspezifisch die Möglichkeit zur Teilnahme an Seminaren, die ausschließlich ihnen vorbehalten sind (Frauenseminare). Insoweit sind in verstärktem Maße von der Dienststelle Anstrengungen zu unternehmen, Seminare dieser Art auch tatsächlich anzubieten. Sollten im Übrigen drei oder mehr Seminare zum selben Thema und am selben Ort angeboten werden, ist mindestens eines nur für Frauen vorzuhalten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/50

Für Beschäftigte in den untersten Lohn- und Gehaltsgruppen ohne Aufstiegsmöglichkeit werden spezielle Fortbildungsmaßnahmen entwickelt, wie z. B. eine Qualifizierungsmaßnahme für Reinigungskräfte zur HausmeisterIn.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030300/43

Teilzeitbeschäftigte haben den gleichen Anspruch auf Teilnahme an Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einschließlich Bildungsurlaub wie Vollzeitbeschäftigte. Im Rahmen dieser Maßnahmen werden als Arbeitszeiten die tatsächlich geleisteten Zeiten berücksichtigt. Obergrenze sind jedoch die in der Dienstvereinbarung über variable Arbeitszeiten festgelegten Höchstarbeitszeiten.

Vereinbarung Postdienstleistungen 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/115

Für die Beschäftigten ausländischer Herkunft
- wird die Teilnahme an fachbezogenen Sprachbildungs- sowie allen betrieblichen Fort- und Weiterbildungsangeboten ermöglicht und gefördert,
- werden für die berufliche Entwicklungsplanung die Angebote für Fort- und Weiterbildungsangeboten aufeinander abgestimmt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/22

Die Angehörigen ethnischer und nationaler Minderheiten werden durch geeignete Informationskampagnen, in Personalversammlungen bzw. durch fachbezogene Sprachbildungsangebote (Deutsch) seitens des Betriebes ermutigt und gefördert, die betrieblichen Fortbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen, insbesondere solche, die ihnen den Aufstieg in Tätigkeitbereiche erleichtern, in denen sie bisher unterrepräsentiert sind.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/34

Das Unternehmen wird gemeinsam mit den Gewerkschaften angemessene und relevante Weiterbildung im Bereich Chancengleichheit für Beschäftigte und Gewerkschaftsvertreter anbieten, in dem Maße wie es notwendig ist und mit einem abgestimmten Kursinhalt. Die Gewerkschaft wird unterstützt und nimmt an solchen Bildungsprogrammen teil und ermutigt ihre Vertreter daran teilzunehmen. Diese Vereinbarung hat keine Auswirkungen auf die gesonderten Regelungen für Weiterbildung von dem Unternehmen und den Gewerkschaften, um besondere Ziele zu erreichen.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/36

Die Betriebsparteien sind sich einig, dass sämtliche [...] vorhandenen Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen allen Beschäftigten, unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht zugänglich gemacht werden.

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