Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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1.3.8 Widerruf und Ausgleich für Nachteile (10 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Chemische Industrie 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/46

Veranlasst die Abteilung oder der Betrieb eine Urlaubsverschiebung, sind den Mitarbeitern die dadurch entstandenen und von ihnen nachgewiesenen Kosten zu erstatten.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/53

Genehmigter Urlaub, soweit er den gesetzlichen Mindesturlaub übersteigt, kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen und nur mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers verschoben, abgebrochen oder unterbrochen werden. Alle hieraus entstehenden Kosten auch für mitreisende Familienangehörige und Partner trägt der Arbeitgeber.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/48

Entstehen dem/der Mitarbeiter/in oder deren Ehepartner/in sowie deren Lebenspartnern, mit denen sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammenleben, belegbare Kosten durch die Ablehnung des auf der Urlaubsliste und/oder Urlaubsschein genehmigten Urlaubs, so werden der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter die Kosten in angefallener Höhe gegen Nachweis innerhalb von 30 Kalendertagen finanziell ersetzt.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/43

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer den durch den Urlaubswiderruf entstehenden Schaden zu ersetzen. Bei den vom Urlaubswiderruf betroffenen Arbeitnehmern verlängert sich der Urlaubsanspruch für jeden Widerrufsfall und für jede widerrufene angefangene Woche um einen Tag.

Vereinbarung Kreditgewerbe 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/44

Wird genehmigter Urlaub auf Anforderung der Bank, die in einem der von dieser Vereinbarung gefassten Projekte begründet ist, storniert, mit der Folge, dass der/die Mitarbeiter/in zu einem anderen Zeitpunkt den Urlaub nehmen muss, so wird die Bank die ggf. entstehenden und saisonal bedingten Mehrkosten auf Basis der nachgewiesenen Differenz zwischen geplantem und tatsächlichem Zeitraum der Urlaubsinanspruchnahme für die gleiche Anlage/Hotel (Berechnungsgrundlage) bei gleichen Konditionen übernehmen.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 1986 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/42

Muss der Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen Gründen seinen eingetragenen ausdrücklich oder stillschweigend genehmigten Jahresurlaub verschieben, so erhält er Ersatz der ihm entstandenen Kosten. Bei der Festlegung eines neuen Urlaubstermins hat er Anspruch auf bevorzugte Behandlung.

Vereinbarung Ernährungsgewerbe 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/113

Der Arbeitgeber ersetzt dem Mitarbeiter bei Widerruf bzw. bei Rückruf die Auslagen, die im Vertrauen auf die Urlaubsgenehmigung aufgewendet worden sind oder noch aufgewendet werden müssen (z. B. Stornokosten). Der Mitarbeiter ist dabei zur Schadensminderung (§ 254 BGB, Reiserücktrittsversicherung) verpflichtet.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/48

Muss aus betrieblichen Gründen ein bereits angetretener Urlaub unterbrochen oder abgebrochen werden, so erhält die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter einen zusätzlichen Urlaub von 2 Arbeitstagen. Der betroffenen Mitarbeiterin oder dem betroffenen Mitarbeiter sind auch für diese beiden Fälle die Kosten gemäß § 6 (1) dieser Betriebsvereinbarung zu ersetzen.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/78

Genehmigter Urlaub kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen oder nur mit Zustimmung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters verschoben werden. Bereits angetretener Urlaub kann nur aus zwingenden betrieblichen Gründen sowie der Zustimmung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters unterbrochen oder abgebrochen werden. Alle hieraus entstehenden Kosten, auch für mitreisende Familienangehörige und Lebenspartner, trägt das Unternehmen. Die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter erhält bei abgebrochenem oder unterbrochenem Urlaub hierfür 3 zusätzliche Urlaubstage.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/91

In der Jahresplanung eingetragener und genehmigter Urlaub ist zwingend zu gewähren. Eine Verschiebung des eingetragenen und genehmigten Urlaubs kann nur einvernehmlich zwischen Abteilungsleitung und Arbeitnehmer/in erfolgen. Im Falle unvorhersehbarer dringender betrieblicher Gründe kann in derartigen Ausnahmesituationen auch bereits genehmigter Urlaub widerrufen werden. Die familiäre Situation des/der Betroffenen muss hierbei angemessen berücksichtigt werden. Entstehende Kosten (Stornogebühren, zusätzliche Reisekosten, Mehraufwand etc.) trägt der Arbeitgeber.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
    6. Kriterien und Quoten 16 Textauszüge
    7. Änderungen und Verschiebungen 10 Textauszüge
    8. Widerruf und Ausgleich für Nachteile 10 Textauszüge
    9. Urlaubssperre 4 Textauszüge
    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
    1. Bezahlte Urlaube/Freistellungen 9 Textauszüge
    2. Unbezahlte Urlaube/Freistellungen 5 Textauszüge
    3. Zusatzurlaub für Beschäftigte mit besonderen Belastungen 3 Textauszüge
    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
    5. Brauchtumstage 4 Textauszüge
  6. Urlaub und Krankheit
    1. Gutschriften, Ersatz 6 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung am Verfahren
    1. Information, Beteiligung bei Konflikten 10 Textauszüge
  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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