Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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1.2.1 Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes (13 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/619

Alle Seiten stimmen darüber überein, dass die geplanten Maßnahmen keine wirtschaftlichen Nachteile als Folge dieser Betriebsänderung haben werden. Auf einen Sozialplan kann deshalb verzichtet werden.

Vereinbarung Maschinenbau 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/515

Vom Arbeitsplatzabbau sind in folgenden Bereichen durch betriebsbedingte Kündigungen betroffen:
- Administration/Assistenzbereich: zwei Stellen
- Projektleiter: zwei Stellen
- mechanische Konstruktion: drei Stellen
- Qualitätssicherung: eine Stelle
- Einkauf (einschließlich Kantine/Lager): drei Stellen einschließlich der des Leiters
- Montage: vier Stellen
- Service Innendienst: eine Stelle
- Personal/EDV: zwei Stellen
- Commercial Controlling: zwei Stellen einschließlich der des Leiters.
Demnach sollen am Standort [...] 20 Kündigungen aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochen werden. Die Kündigungen sollen innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausgesprochen werden, sofern nicht besondere Schutzrechte entgegenstehen. Die Kündigungen betreffen die Kantine und das Lager, die Hausmeistertätigkeiten werden erst später und auf den Zeitpunkt des Umzuges des Betriebes [...] ausgesprochen.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/578

Um die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der [Firma] zu gewährleisten, sieht das Sanierungskonzept eine Restrukturierung des Unternehmens sowie einen Personalabbau von insgesamt 69 Arbeitnehmern von 5 Arbeitnehmern ist bereits gekündigt worden, 6 Arbeitnehmer sind oder werden durch Auslaufen ihrer befristeten Arbeitsverträge ausscheiden. Ein Arbeitnehmer wird durch Renteneintritt ausscheiden. 57 Arbeitnehmer werden betriebsbedingt gekündigt werden.

Vereinbarung Landverkehr 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/155

Geschäftsführung und Betriebsrat verständigen sich auf folgende Maßnahmen beim Personalabbau:
a) Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand
b) Förderung des Übergangs in die Teilzeitarbeit
c) Versetzung im Unternehmen bzw. Wechsel in die Holding oder ein Holdingunternehmen, in ein Tochterunternehmen [...] bzw. in ein Beteiligungsunternehmen [...]
d) Abbau von bezahlten Überstunden
e) Ausscheiden auf arbeitgeberseitige Veranlassung, jedoch auf freiwilliger Basis, aus dem Unternehmen
f) solidarische Reduzierung der Wochenarbeitszeit zur Unterstützung des Bündnisses für Arbeit und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen (Tarifvertragliche Vereinbarung [...])
g) Förderung eines Altersteilzeitmodells für Arbeitnehmer auf der Grundlage des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeitarbeit
h) Group Outplacement.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/348

Aufgrund der in § 3 beschriebenen Betriebsänderung wird es zu personellen Maßnahmen kommen. Es wird vereinbart, dass die nachfolgende Reihenfolge für die Umsetzung der personellen Maßnahmen, für die die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind, eingehalten wird:
- Versetzungen innerhalb des Standortes [...]
- Annahme eines Arbeitsplatzangebotes am Standort [...] durch Mitarbeiter der Standorte [...]
- Altersteilzeit
- Vorzeitiger Ruhestand
- Wechsel zu Tochtergesellschaften
- Änderungskündigungen
- Vertrag zum Wechsel in eine Transfergesellschaft (Dreiseitiger Vertrag)
- Aufhebungsverträge
- Betriebsbedingte Beendigungskündigung
Einvernehmliche Vereinbarungen können ohne Einhaltung der Reihenfolge abgeschlossen werden.

Vereinbarung Grundstücks- und Wohnungswesen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/451

(1) Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sollen auch in Zukunft durch folgende Maßnahmen nach Möglichkeit vermieden werden:
1. Ausnutzung der natürlichen Fluktuation;
2. Abschluss von Aufhebungsverträgen (§ 11 des Sozialplans vom 6.3.2003);
3. Altersteilzeitvereinbarungen (§ 16 des Sozialplans vom 6.3.2003);
4. Einstellungen werden nur vorgenommen, wenn geeignete interne Bewerber in den Verbundunternehmen - ggf. nach Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen (vgl. § 8) - nicht für die Besetzung der freien Stellen zur Verfügung stehen. Bei nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit ist die Vakanz durch eine befristete Einstellung zu überbrücken;
5. Teilzeitarbeit (vgl. § 15 des Sozialplans vom 6.3.2003);
6. Versetzungen im Sinne des § 2a des Sozialplans vom 6.3.2003;
7. Unbezahlter Urlaub (§ 17 des Sozialplans vom 6.3.2003);
8. Die Parteien sind sich einig, dass für den Fall, dass Personalanpassungsmaßnahmen in der Größenordnung des § 17 Abs. 1 KSchG gegeben sind, über die Errichtung einer Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft verhandelt werden kann.
(2) Betriebsbedingte Kündigungen dürfen erst ausgesprochen werden, wenn zuvor sämtliche Maßnahmen nach § 3 Abs. 1 Ziff. 3, 4, 5, 7; § 8 dieses Interessenausgleichs und § 15 des Sozialplans vom 06.03.2003 durchgeführt wurden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/604

Die Besetzung der neu bzw. zusätzlich geschaffenen Positionen für Vertriebsassistenten erfolgt unter den zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegenden Bewerbungen unter Berücksichtigung der individuellen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung des/der Bewerberin nach folgender Priorisierung:
- mit Beschäftigten des Filialservices (insbesondere Wertpapiertechnik, Mitarbeiter Service-Team, Filialsekretariat) der jeweiligen Vertriebseinheit;
- mit sonstigen Beschäftigten der jeweiligen Vertriebseinheit;
- mit Beschäftigten des Filialservices anderer Vertriebseinheiten;
- mit Beschäftigten, die von der Schließung [Firma] [Ort] per 30.09.2009 betroffen sind sowie Beschäftigte anderer Bereiche der [...] Bank, die von Arbeitsplatzverlust bedroht sind;
- mit Beschäftigten anderer Bereiche der [...] Bank, die nicht unter die vorstehenden Ziff. 1-4 fallen;
- mit externen Bewerberinnen.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/500

Teilbetriebsübergang
Die unter Ziffer 1. beschriebenen Maßnahmen führen zu einem Teilbetriebsübergang nach § 613a BGB. Von dem Teilbetriebsübergang erfasst sind die Mitarbeiter in den Organisationseinheiten gemäß Anlage 1. Die von dem Teilbetriebsübergang erfassten Mitarbeiter sind in der Anlage 2 zu diesem Interessenausgleich abschließend aufgeführt. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Interessenausgleichs. Die Arbeitsverhältnisse der in Anlage 2 aufgeführten Mitarbeiter gehen zum Vollzugsstichtag auf das Gemeinschaftsunternehmen über. Die Mitarbeiter gemäß Anlage 2 werden von der Bank über den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichtet.
Sofern Mitarbeiter dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen, bleiben sie Mitarbeiter der Bank. Sie können vorübergehend bis zu einem Zeitraum von zwölf Monaten im Wege der Abordnung mit ihren bisherigen Aufgaben bei dem Gemeinschaftsunternehmen betraut werden. Im Anschluss an die Abordnung oder, nach Wahl der Bank, auch anstelle einer Abordnung, werden für widersprechende Mitarbeiter andere gleichwertige und angemessene Aufgaben bei der Bank gesucht - und sofern vorhanden - angeboten. Die Bank stellt sicher, dass die von einem Arbeitsplatzwechsel betroffenen Mitarbeiter eingearbeitet werden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/500

Wechsel zum Dienstleister
Mitarbeiter, die von der oben beschriebenen Maßnahme betroffen sind, haben die Möglichkeit, eine Stelle bei dem Dienstleister anzutreten. Soweit sich ein Mitarbeiter hierfür entscheidet, wird ein dreiseitiger Vertrag zwischen dem Mitarbeiter, dem Arbeitgeber und dem Dienstleister geschlossen. Darin werden die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitgeber und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstleister geregelt. [...] Im neuen Arbeitsvertrag wird das bisherige Gehalt übernommen. Dabei wird der Zielbonus 2008, 100 %, als variable Leistungsvergütung bei 100 % Leistung vorgesehen. Als Kompensation für den Wegfall der betrieblichen Altersversorgung erhalten alle Mitarbeiter eine dauerhafte monatliche Gehaltszulage. [...]
Der Arbeitgeber wird den Dienstleister verpflichten, allen Mitarbeitern neben dem Entgeltumwandlungsanspruch nach § 1a BetrAVG einen zusätzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 Satz 3 EStG einzuräumen. Für den zusätzlichen Entgeltumwandlungsanspruch gelten die Regelungen des § 1a BetrAVG entsprechend.
Wenn das Property Management im Sinne von Ziffer 4 innerhalb von 24 Monaten nach Beginn der Laufzeit des Property Management Vertrages vom Dienstleister zum Arbeitgeber zurück übertragen und dort nicht nur vorübergehend betrieben wird, wird der Arbeitgeber den zum Dienstleister gewechselten Mitarbeitern den Abschluss eines Arbeitsvertrages zu den Bedingungen anbieten, die vor dem Wechsel des Mitarbeiters zum Dienstleister für dessen Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber galten. Sofern der Property Management Vertrag vor Ablauf von fünf Jahren außerordentlich gekündigt wird, wird der Arbeitgeber durch vertragliche Vereinbarungen mit dem neu auszuwählenden Dienstleister sicherstellen, dass die im Zeitpunkt der Kündigung des Property Management Vertrages beim ersten Dienstleister in ungekündigtem Arbeitsverhältnis befindlichen Mitarbeiter ein Arbeitsverhältnis mit dem neuen Dienstleister eingehen können. Der Arbeitsvertrag mit dem Dienstleister wird keine Probezeit vorsehen und die bisherige Dienstzeit anerkennen. Die Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz entfällt. Betriebsbedingte Kündigungen beim Dienstleister sind für die Dauer von 24 Monaten ab Beginn der Tätigkeit ausgeschlossen.

Vereinbarung Energiedienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/619

Die Parteien sind sich einig, dass in den Fällen des § 9 ein Übergang der Arbeitsverhältnisse zur anderen Konzerngesellschaft grundsätzlich nicht dem Interesse der Parteien und der betroffenen Arbeitnehmer entspricht. Vor dem Hintergrund des Satzes 1 werden die betroffenen Arbeitnehmer nach Maßgabe der hierzu in nachstehenden Abs. 2 bis Abs. 6 getroffenen Bestimmungen im Wege des drittbezogenen Personaleinsatzes bei der anderen Konzerngesellschaft beschäftigt.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/289

Der Betriebsrat missbilligt die ohne wirtschaftliche Notwendigkeit beabsichtigten personellen Maßnahmen, von denen bis zu 103 Arbeitsplätze betroffen sind, und die ohne seine Mitwirkung entschiedene, wirtschaftlich nicht nachvollziehbare Verlegung der Verwaltung [...]. Der Betriebsrat nimmt nach sorgfältiger Prüfung die vorgenannte Verlegung und die Teilschließung bedauernd zur Kenntnis, ohne ihnen aus rechtlichen Gründen widersprechen zu können.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

§ 3 Durchführung der organisatorischen und personellen Veränderungen
Aufgrund der geplanten Betriebsänderung wird sich die Anzahl der Mitarbeiter/innen bei der [Firma] von 786,25 VAK am 30.11.2006 auf 619,22 VAK in den betroffenen Bereichen zum 31.01.2008 verringern.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/614

Umstrukturierungsmaßnahmen/Betroffene Mitarbeiter
Die nachstehenden Regelungen gelten für die in dieser Ziffer genannten, von den betriebsbedingten Maßnahmen (Abbau, Verlagerung/Umzug oder Abschmelzfälle) unmittelbar und mittelbar betroffenen Mitarbeiter. In der Gesamtzahl sind dies 1.045 Mitarbeiter.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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