Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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1.4.1 Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren (15 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Maschinenbau 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/575

Namensliste/Ausspruch der Kündigungen/§ 102 BetrVG
Die Parteien haben eine Sozialauswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorgenommen. Dabei wurden soziale Gesichtspunkte, eine ausgewogene Personalstruktur des Betriebes und die Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen der Arbeitnehmer in die Bewertung einbezogen. Die zu kündigenden Arbeitnehmer ergeben sich aus der Anlage zu diesem Interessenausgleich (Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 KSchG).

Vereinbarung Maschinenbau 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/592

Im Februar 2011 wird die Sozialauswahl nach Maßgabe der Betriebsvereinbarung "Auswahlrichtlinie" vorgenommen und von den Betriebsparteien gemeinsam eine Namensliste i. S. v. § 1 Abs. 5 KSchG erstellt. Die von beiden Parteien unterzeichnete Namensliste gemäß § 1 Abs. 5 KSchG wird als weitere Anlage diesem Interessenausgleich angeheftet und damit integraler Bestandteil dieses Interessenausgleichs.

Vereinbarung Maschinenbau 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/592

Die Sozialauswahl wird innerhalb der jeweiligen Vergleichsgruppen im Rahmen der Bildung von Altersgruppen zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG vorgenommen.

Vereinbarung Maschinenbau 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/592

Für die Bildung von Altersgruppen gilt die nachfolgende Staffelung zum jeweils gem. Ziff. 1.3.4 vereinbarten Stichtag:
- Bis zum vollendeten 29. Lebensjahr
- Älter als 29 Jahre bis zum vollendeten 39. Lebensjahr
- Älter als 39 Jahre bis zum vollendeten 49. Lebensjahr
- Älter als 49 Jahre bis zum vollendeten 59. Lebensjahr
Älter als 59 Jahre.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/603

Dabei können insbesondere bei gleicher Punktzahl oder einer geringen Differenz (bis max. 2 Punkte) sonstige soziale Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. In Betracht kommen u. a.:
- besondere Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern
- besondere Lasten aus Unterhaltsverpflichtungen
- besondere Behinderung, welche einer weiteren Arbeitsvermittlung erheblich entgegensteht.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/600

Besetzung der Sachbearbeiterstellen
Die Stellenbesetzung in der neuen Zielstruktur erfolgt nach Abstimmung zwischen den Parteien in mehreren Schritten:
- In der Informationsphase werden die Mitarbeiter über die Zielstruktur und das Stellenbesetzungsverfahren informiert. Der Orientierungsbogen wird inklusive Stellenübersicht der Zielstruktur veröffentlicht.
- Die Beratungsphase dient der detaillierten Information zu den Stellen. Als Berater stehen dem Mitarbeiter auf Wunsch Personalbetreuer, Betriebsrat und/oder Führungskraft sowie Informationen im Intranet zur Verfügung.
Der Orientierungsbogen ist zu einem festgelegten Termin ausgefüllt und unterschrieben an die Personalabteilung zu senden.
Stellen, die der Mitarbeiter annehmen möchte, sind per Prioritäten (Rangfolge) zu benennen.
- Jeder Mitarbeiter führt gemäß seiner Prio 1 Angabe aus dem Orientierungsbogen ein Gespräch mit der zuständigen Führungskraft. In dem Gespräch werden die Angaben aus dem Orientierungsbogen mit dem Stellenprofil abgeglichen. Das Gespräch wird in einem Gesprächsprotokoll festgehalten. Alle Gesprächsergebnisse werden ausgewertet und als Arbeitgebervorschlag zur Besetzung der zur Verfügung stehenden Stellen zusammengefasst.
Auf dieser Basis wird die Besetzung der Mitarbeiterebene mit dem Betriebsratsausschuss [Firma] beraten. Bei einvernehmlichem Ergebnis sollen die örtlichen Betriebsräte der Empfehlung folgen.

Vereinbarung Maschinenbau 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/605

§ 2 Sozialauswahl Punkteschema
Betriebsrat und Unternehmen haben sich darauf geeinigt, die gesetzlichen und von der Rechtsprechung konkretisierten Auswahlkriterien nach einem Punkteschema zu bewerten. Dabei wurde innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Auswahlkriterien auch die mögliche Relevanz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskutiert und berücksichtigt. Beim Kriterium Lebensalter waren sich die Parteien darüber einig, dass spezifische Berufsbilder und Tätigkeiten, die eine Abweichung vom Grundsatz, dass Mitarbeiter mit höheren Lebensalter schlechtere Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt haben verlangen könnten, im Unternehmen nicht relevant sind.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/677

In Bezug auf die geplante Stellenreduzierung wird eine Sozialauswahl zwischen den vergleichbaren Arbeitnehmern durchgeführt. Die Sozialauswahl wird innerhalb der jeweiligen Vergleichbarkeitsgruppen des Betriebs gemäß Ziff. 3.3.1 getroffen. Es werden die Auswahlrichtlinien und das Punktesystem gemäß Ziff. 3.3.2 angewandt. Die aus der Namenliste (Anlage 1) ersichtlichen Arbeitnehmer erhalten eine Beendigungskündigung. Die Betriebsparteien sind sich einig, dass Ziff. 3.3 dieses Interessenausgleichs als Betriebsvereinbarung nach § 95 BetrVG abgeschlossen wird.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/709

Auswahlkriterien
Die tarifliche Findungskommission wird bei ihren Beratungen und Entscheidungen die tariflich auch zwischen den Parteien vereinbarte Auswahlrichtlinie zugrunde legen. Die nachfolgenden Kriterien (Punkteschema) werden berücksichtigt:
- Lebensalter (für jedes Lebensjahr); 1 Punkt
- Betriebszugehörigkeit (für jedes Jahr); 2 Punkte
- Unterhaltspflichten (je unterhaltsberechtigte Person); 4 Punkte
- Schwerbehinderung (50 GdB); 5 Punkte
- darüber hinaus je 10 GdB über 50 GdB 2 Punkte
- aktive Einbindung in die Pflege pflegebedürftiger naher Familienmitglieder (Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkel, Geschwister, Eltern, Großeltern, Onkel, Tante); 6 Punkte
- selbst genutzte Immobilie (Eigentum); 3 Punkte
- schulpflichtige Kinder (je Kind); 2 Punkte.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/685

Die nachfolgenden Kriterien (Punkteschema) werden berücksichtigt:
- Lebensalter (für jedes angefangene Lebensjahr); 1 Punkt
- Betriebszugehörigkeit (für jedes angefangene Jahr); 2 Punkte
- Unterhaltspflichten (je unterhaltsberechtigte Person); 4 Punkte
- Schwerbehinderung (50 GdB); 5 Punkte
- darüber hinaus je 10 GdB über 50 GdB; 2 Punkte
- aktive Einbindung in die Pflege pflegebedürftiger naher Familienangehöriger (§ 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz); dem pflegebedürftigen Kind gleichgestellt sind Kinder, für die eine dauerhafte und spezielle Betreuung aufgrund erheblicher gesundheitlicher oder körperlicher Einschränkungen erforderlich ist; 6 Punkte
- selbst genutzte Immobilie (Eigentum); 3 Punkte
- schulpflichtige Kinder (je Kind); 2 Punkte.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/465

Personalauswahl-Richtlinie
Zur Vorbereitung der Sozialauswahl bei nicht durch andere Maßnahmen vermeidbaren betriebsbedingten Kündigungen wird folgende Auswahlrichtlinie zu Grunde gelegt:
Lebensalter je Lebensjahr 1 Punkt
Betriebszugehörigkeit je 2 Punkte pro vollem Jahr
je (auf der Lohnsteuerkarte eingetragenem) Kind 6 Punkte
für Verheiratete oder in einer der Ehe gleichgestellten Partnerschaft Lebende 4 Punkte
für Alleinerziehende, wenn das Kind im gleichen Haushalt lebt, 6 Punkte
für darüber hinausgehende nachgewiesene Unterhaltsverpflichtungen je Verpflichtung 6 Punkte
Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte 8 Punkte
Schwerbehinderte über 50 % GdB je 1 Punkt für jeweils 10 % oberhalb 50 % der Behinderung.
Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass die Zuteilung der Punkte nicht zu einer endgültigen Rangfolge führt, sondern dass eine abschließende Auswahl unter Abwägung aller Faktoren und Berücksichtigung besonderer Umstände zu erfolgen hat. Für die Berechnungen anhand der oben genannten Auswahlrichtlinie sind die Sozialdaten mit Stand eines zuvor einvernehmlich von [Firma] und dem Betriebsrat festgelegten Monatsletzten maßgeblich. Die Betriebsparteien werden sich bemühen, sich im Rahmen der Sozialauswahl über die Gruppenbildung und über den auswahlrelevanten Kreis der vergleichbaren Arbeitnehmer zu einigen.
Zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur werden Vergleichsgruppen mit mehr als 5 Arbeitnehmern in die Altersgruppen der bis 40jährigen und der über 40jährigen eingeteilt und die Sozialauswahl in den einzelnen Altersgruppen derart durchgeführt, dass in jede Altersgruppe der gleiche prozentuale Anteil freizusetzender Mitarbeiter entfällt. Führt das Ergebnis dazu, dass nicht klar ist, aus welcher Altersgruppe der Mitarbeiter freizusetzen ist, ist der am wenigsten schutzwürdige Arbeitnehmer freizusetzen.
Die Betriebsparteien werden versuchen, sich im Rahmen einer möglichen Sozialauswahl über die Nichteinbeziehung einzelner Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. III S. 2 KSchG zu einigen, inklusive der hierzu führenden, im berechtigten betrieblichen Interessen liegenden persönlichen Kriterien (individuelle Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen) und der Abwägung mit den sozial schutzwürdigeren, aber dennoch zu entlassenden Arbeitnehmern.

Vereinbarung Maschinenbau 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/605

Betriebsrat und Unternehmen haben sich darauf geeinigt, die gesetzlichen und von der Rechtsprechung konkretisierten Auswahlkriterien nach einem Punkteschema zu bewerten. Dabei wurde innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Auswahlkriterien auch die mögliche Relevanz des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) diskutiert und berücksichtigt. Beim Kriterium Lebensalter waren sich die Parteien darüber einig, dass spezifische Berufsbilder und Tätigkeiten, die eine Abweichung vom Grundsatz, dass Mitarbeiter mit höheren Lebensalter schlechtere Berufschancen auf dem Arbeitsmarkt haben verlangen könnten, im Unternehmen nicht relevant sind.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 1993 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/68

Es besteht Einvernehmen, dass unmittelbar nach dem Abschluss dieser Vereinbarung Gespräche zwischen den Parteien über Verfahren und Maßstäbe der Sozialauswahl aufgenommen und bis zum 11.4.97 abgeschlossen werden. Im Anschluss daran werden mit den zuständigen Betriebsräten Gespräche darüber aufgenommen, welchen AN betriebsbedingt zu kündigen ist. Als Ergebnis dieser Gespräche werden entsprechende Listen i. S. d. § 1 Abs. 5 KSchG erstellt. Für den Fall der Einigung werden diese Listen als Bestandteil dieser Vereinbarung anerkannt und als Anlage beigefügt. Das Zustandekommen dieser Listen ist weder Bedingung für die Rechtswirksamkeit dieser Vereinbarung noch für die Einleitung und Umsetzung personeller Maßnahmen durch den Arbeitgeber.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/473

Es besteht Einigung darüber, dass die bisherigen Erläuterungen im Zusammenhang mit der Erstellung der Namensliste im Rahmen des Interessenausgleichs die förmliche Information des Betriebsrates nach § 102 BetrVG ersetzen. Der Betriebsrat erklärt, dass das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG im Rahmen der Interessenausgleichsverhandlungen durchgeführt ist und dass er dem Ausspruch von Kündigungen ausschließlich gegenüber den in der als Anlage 1 beigefügten Namensliste bezeichneten Mitarbeitern nicht widerspricht. Das Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG ist damit abgeschlossen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/448

Die vom Personalabbau betroffenen Mitarbeiter/innen sind in den Namenslisten "Transfergesellschaft" und "zu kündigende Arbeitnehmer/innen" namentlich aufgeführt und sind als Anlage 6 Bestandteil dieses Interessenausgleiches. Diese Listen sind Listen im Sinne des § 125 lnsO [Insolvenzordnung] und Bestandteil dieses Interessenausgleiches. Auf den Wortlaut des § 125 lnsO wird ausdrücklich Bezug genommen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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