Thema: Prävention sexueller Belästigung

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2.9.3 Fortbildung für Vorgesetzte (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/59

Vorgesetzte sind verpflichtet, an Schulungen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu sexueller Belästigung und Diskriminierung teilzunehmen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/131

Der Arbeitgeber wird im Rahmen des Fortbildungsprogramms geeignete Weiterbildungsmaßnahmen für Vorgesetzte und Führungskräfte anbieten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/25

Vorgesetzte und Führungskräfte, die sich auf höherwertige Stellen bewerben, sollen gezielt an diesen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben.

Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/158

Insbesondere Personen in Vorgesetzten funktion und denen Fürsorgepflicht obliegt, erhalten im Turnus von 2 Jahren Fortbildungen um geeignete Qualifikationen u. Kompetenzen im Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz zu erlangen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/112

Im Rahmen der Fort- u. Weiterbildung werden entsprechende Schulungen für FK angeboten. Die Fortbildungsmaßnahmen haben das Ziel, die Führungskräfte in die Lage zu versetzen, z. B. sexuelle Belästigung zu verhindern oder Lösungsstrategien zu entwickeln.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010303/68

Die Teilnahme sollte für Führungskräfte obligatorisch sein. Jede Führungskraft ist verpflichtet sich das Wissen anzueignen, das erforderlich ist, um die Weiterentwicklung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/11

Die Geschäftsführung wird dafür Sorge tragen, dass die Inhalte dieser BV Baustein der Vorgesetzten Schulung bzw. von offenen Schulungen sind. Die Schulungen sind ein wichtiges Mittel zur Prävention.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/109

Insbesondere Führungskräften wird unter der Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse die Teilnahme an qualifizierenden Fortbildungsangeboten ermöglicht.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele der BV in der Präambel
    1. Schutz vor sexueller Belästigung und Diskriminierung 5 Textauszüge
  2. Was ist sexuelle Belästigung?
    1. Sexuelle Belästigung ist Geschlechterdiskriminierung 1 Textauszüge
    2. Sexuelle Belästigung betrifft Frauen und Männer 4 Textauszüge
    3. Bekämpfung sexueller Belästigung als Mittel zur Gleichstellung 4 Textauszüge
    4. Sexuelle Belästigung ist kein individuelles Problem 1 Textauszüge
    5. Sexuelle Belästigung kann strafrechtlich relevant sein 3 Textauszüge
    6. Sexuelle Belästigung ist verboten/nicht erlaubt/nicht geduldet/nicht toleriert 4 Textauszüge
  3. Ziele und Grundsätze
    1. Beschäftigte und ihre Persönlichkeitsrechte achten und respektieren 5 Textauszüge
    2. Partnerschaftliches Arbeitsklima fördern 4 Textauszüge
    3. Arbeitszufriedenheit steigern, Engagement erhöhen 2 Textauszüge
    4. Unternehmenskultur, Produktivität und Wirtschaftlichkeit erhöhen 3 Textauszüge
    5. Vertrauen in den Betrieb steigern 2 Textauszüge
    6. Konflikte konstruktiv bewältigen 3 Textauszüge
  4. Bedeutung und Auswirkungen von sexueller Belästigung
    1. Strafrechtliche Relevanz, dienstliches Fehlverhalten, Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten 3 Textauszüge
    2. Auswirkung auf Unternehmen 1 Textauszüge
  5. Auswirkung auf Betroffene
    1. Verletzung der Menschenwürde 3 Textauszüge
    2. Verletzung der Persönlichkeitsrechte 3 Textauszüge
    3. Beeinträchtigtes Selbstwertgefühl 2 Textauszüge
    4. Negative Auswirkungen auf Gesundheit 3 Textauszüge
  1. Begriffsbestimmung
    1. Unerwünschtes Verhalten 5 Textauszüge
    2. Verletzte Würde, Erniedrigung 3 Textauszüge
    3. Subjektives Gefühl der Betroffenen ist entscheidend 2 Textauszüge
    4. Machtausübung 4 Textauszüge
    5. Vorgesetzte/Karriere 2 Textauszüge
    6. Flirt/Einvernehmliche Beziehungen 1 Textauszüge
  2. Verpflichtung der Führungsebene
    1. Fürsorgepflicht und Schutz der Beschäftigten 4 Textauszüge
    2. Gegen Verletzung der betrieblichen Vereinbarung eintreten 3 Textauszüge
    3. Verpflichtung, partnerschaftliches und faires Verhalten zu fördern 2 Textauszüge
    4. Verpflichtung zur Prävention 2 Textauszüge
  3. Verpflichtung zur Prävention seitens der Beschäftigten
    1. Integrität und Selbstachtung aller wahren 3 Textauszüge
    2. Gegen sexuelle Belästigung eintreten 2 Textauszüge
    3. Gutes Arbeitsklima fördern durch respektvolles Miteinander 3 Textauszüge
    4. Hilfe anbieten und Solidarität bekunden 4 Textauszüge
    5. Konflikte lösen, vermittelnd agieren 3 Textauszüge
    6. Zum guten Betriebsklima und zum Arbeitsfrieden beitragen 3 Textauszüge
  4. Verhaltenskodex für Vorgesetzte
    1. Sexuelle Belästigung erkennen 1 Textauszüge
    2. Sexuelle Belästigung nicht dulden 2 Textauszüge
    3. Bei sexueller Belästigung intervenieren 3 Textauszüge
    4. Vorbildfunktion übernehmen 3 Textauszüge
  5. Rechte Betroffener
    1. Gegen sexuelle Belästigung vorgehen 3 Textauszüge
    2. Beschwerderecht 4 Textauszüge
    3. Beratung während der Arbeitszeit 1 Textauszüge
    4. Nachteilsverbot bei Beschwerde 2 Textauszüge
    5. Beratungsrecht/Freie Wahl der Vertrauensperson 3 Textauszüge
    6. Tätigkeit einstellen, ohne Verlust der Bezüge 1 Textauszüge
  6. Beratungsangebote
    1. Betriebliche Beratungsstellen 1 Textauszüge
    2. Präventionsaufgaben und -auftrag 5 Textauszüge
  7. Kontaktstelle für Betroffene
    1. Anonymität, Schweigepflicht, Diskretion 5 Textauszüge
    2. Fürsorgegedanke, abgestimmtes Vorgehen 5 Textauszüge
    3. Freie Wahl der Beratungsperson 2 Textauszüge
    4. Bearbeitungsfrist: Schnelle und faire Bearbeitung der Beschwerde 4 Textauszüge
    5. Schutz der Beschuldigten bei Nichtbestätigung 1 Textauszüge
  8. Beschwerdeverfahren und Sanktionsmaßnahmen
    1. Beschwerdeverfahren 4 Textauszüge
    2. Rolle der Personalabteilung und arbeitsrechtliche Konsequenzen 4 Textauszüge
    3. Sanktionen Personalmanagement 5 Textauszüge
  9. Präventive Maßnahmen
    1. Prävention Personalentwicklung 2 Textauszüge
    2. Fortbildung und Sensibilisierung der Beschäftigten 3 Textauszüge
    3. Fortbildung für Vorgesetzte 8 Textauszüge
    4. Präventive Organisationsstrukturen 2 Textauszüge
    5. Berufliche Qualifikation, Personalentwicklung und Gleichbehandlung nach einheitlichen Kriterien 4 Textauszüge
    6. Befragung der Beschäftigten/Evaluationsbericht 3 Textauszüge
    7. Präventionsmaßnahmen für externe Stakeholder 7 Textauszüge
    8. Maßnahmen gegen externe Stakeholder 2 Textauszüge
  10. Bekanntmachung
    1. Information der Beschäftigten 3 Textauszüge
    2. Information bei Neueinstellung 1 Textauszüge
  11. Geltungsdauer/Kündigung der Vereinbarung
    1. Neuauflage der Vereinbarung unter Berücksichtigung gewonnener Erfahrungen 2 Textauszüge
    2. Nachwirkung bis Abschluss der Neuvorlage 3 Textauszüge
    3. Geltung auf unbestimmte Zeit, Kündigungsvoraussetzungen 2 Textauszüge

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