Thema: Sucht und Suchtmittelmissbrauch

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2.2.4 Nebenamtliche betriebliche Ansprechpersonen für Suchtfragen (16 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Maschinenbau 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/211

Zur Systematisierung und dauerhaften Festigung der betrieblichen Suchtarbeit und damit zur Durchführung dieser Betriebsvereinbarung wird aus dem internen Mitarbeiterkreis im Einvernehmen zwischen Unternehmen und Betriebsrat ein entsprechend qualifizierter Suchtbeauftragter berufen.
Dieser Suchtbeauftragte wird organisatorisch in das BEM-Team integriert und gilt als ständiges Mitglied, der sich ausschließlich um diese spezifischen Themen kümmert. Ein entsprechender Stellvertreter wird benannt.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/173

[...] soll die Ausbildung einer kleinen Gruppe nebenamtlicher Suchtkrankenhelferinnen bzw. Suchtkrankenhelfer oder Kollegialer Beraterinnen bzw. Berater mit Unterstützung der Sozialberatung erfolgen.

Vereinbarung Maschinenbau 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/232

Es wird eine interne Beratungsstelle für Sucht und Soziales eingerichtet. Die Beratungsstelle wird paritätisch durch Vertreter aus dem Bereich "Demografie- und Gesundheitsmanagement" (Referent für Suchtprävention) und dem Betriebsrat jeweils mit besonderer Datenschutzverpflichtung besetzt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/186

Voraussetzung für die Bestellung ist eine Qualifizierung gemäß den Standards der Deutschen Hauptstelle für Suchtgefahren für die Ausbildung betrieblicher Suchtkrankenhelfer.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/178

Anforderungsprofil für Haupt- und Nebenamtliche
Anforderungen/Fähigkeitsbereich

Fachliche Qualifikationen:
- Anerkannte Qualifizierung für die haupt- oder nebenamtliche Suchtarbeit
- Fähigkeit zur Erarbeitung von Präventionskonzepten
- Aktuelle Kenntnisse der Versorgungsstrukturen in der Suchtkrankenhilfe
- Möglichst persönliche oder berufliche Erfahrungen im Suchtbereich

Beratungskompetenzen:
- Mündliche Kommunikationsfähigkeit
- Beratungsfähigkeiten wie Zuhören, Empathie, zeitliche Organisation etc.
- Angemessene Kommunikation mit unterschiedlichen Hierarchieebenen und Funktionsträgern
- Anwendung von ressourcenorientierten und lösungsorientierten Beratungsansätzen
- Bereitschaft zur kontinuierlichen Fortbildung und zur Reflexion der eigenen Rolle und Arbeit (z. B. im Rahmen von Supervision und kollegialer Beratung)
Organisationsbezogen:
- Kenntnis der Strukturen von Verwaltungsorganisationen
- Akzeptanz innerhalb der Dienststelle
- Fähigkeit zur Neutralität und zur Allparteilichkeit
- Bereitschaft der Kooperation und Vernetzung
Persönlich u. a.:
- Wertschätzende Haltung und Konfliktfähigkeit
- Abgrenzvermögen und Misserfolgstoleranz
- Bewusstheit der eigenen Ressourcen und subjektiven Grenzen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/170

Die oder der Suchtbeauftragte hat folgende Aufgaben:
- Sie oder er vertritt den Themenkomplex und die Anliegen der Betrieblichen Ansprechpartner Sucht gegenüber dem Vorstand, den Personalvertretungen sowie anderen Stellen. Sie oder er ist für die sachgerechte Durchführung der im Folgenden genannten Aufgaben zuständig:
- Beratung, insbesondere der Personalverwaltungen und der Personalvertretungen, in allen Fragen der Suchtprävention und der Hilfe bei Abhängigkeitserkrankungen.
- Beratung und Coaching von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Personalverantwortung bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz.Beratungsangebot für Mitarbeiterinnen die keine Personalverantwortung haben.
- Planung und Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen, von Projekten und Schulungen.
- Kooperation mit psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke vor Ort.
- Ein Jahresbericht mit Ergebnissen und Prognosen zur Arbeit der Suchtbeauftragten ist zu erstellen und dem Vorstand und den Personalvertretungen vorzustellen.
- Berücksichtigung des Gender Aspektes.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/239

Die Aufgaben der Suchtberater/-innen werden von der Arbeitsgruppe festgelegt. Zu den Aufgaben gehören insbesondere: [...]
- Die Beteiligung an internen Präventionsaktivitäten, z. B. durch Erstellung und Verteilung von Informationsmaterialien, Durchführung von Informationsveranstaltungen in verschiedenen Betriebsteilen,
- Die Beteiligung an Arbeitssicherheitsunterweisungen zur Information über die Risiken des Suchtmittelkonsums.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/186

Zum Suchtkrankenhelfer darf nicht bestellt werden, wer Entscheidungen in Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich vorbereitet oder selbstständig trifft.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/186

Der Suchtkrankenhelfer darf in Erfüllung seiner Aufgaben grundsätzlich nicht behindert werden. Er darf wegen seiner Tätigkeit weder allgemein noch in seiner beruflichen Entwicklung benachteiligt oder begünstigt werden.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/169

Die Suchtbeauftragten werden zur Wahrung ihrer Aufgaben den Ersthelfern gleichgestellt. Dies bedeutet insbesondere, dass im Falle eines akut auftretenden Problems die Versorgung des Suchtkranken vor der Arbeitssituation zu beachten ist. Eine etwaige Genehmigung des Arbeitgebers entfällt. Der Arbeitgeber hat lediglich das Informationsrecht, wo sich der Suchtbeauftragte genau befindet.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/239

Die Suchtberater/-innen übernehmen keine Aufgaben, die in den Verantwortungsbereich der in § 4.2 genannten betrieblichen Funktionsträger, insbesondere der Personalverantwortlichen fallen. Personalgespräche, das Einschreiten bei Gefährdung der Arbeitssicherheit oder andere Formen der Wahrnehmung von Führungsverantwortung bleiben in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/170

Sie oder er ist über alle, im Rahmen ihrer Beratung bekannt gewordenen Sachverhalte gegenüber Personen außerhalb der internen Einrichtung für Suchtfragen, zur Verschwiegenheit verpflichtet, es sei denn der/die Betroffene Mitarbeiter/in entbindet die Suchtbeauftragten (in Schriftform) von der Schweigepflicht. Bei der Erhebung von und dem Umgang mit personenbezogenen Daten, sind besondere Anforderungen des Landesdatenschutzgesetzes für sensitive Daten zu beachten. Es wird sichergestellt, dass bei Telefonaten, die im Beratungszusammenhang geführt werden, die Zielnummern nicht erfasst werden.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/120

Es wird eine Kontaktstelle eingerichtet, in die sich der/die Suchtbeauftragte nach Terminvereinbarung mit Betroffenen zurückziehen kann. Die Dienststelle stellt dem/den Suchtbeauftragten dafür ein Büro mit allen erforderlichen Einrichtungsgegenständen und Literatur zur Verfügung.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/122

Freiwillige Suchtkrankenhelfer sollen eine Ausbildung von mindestens 100 Stunden bei einer anerkannten Organisation nachweisen und sich regelmäßig fortbilden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 05102/122

Um die verwaltungsinterne Gesundheitspolitik zu systematisieren und dauerhaft zu festigen, wird eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der Gemeinschaftsaufgaben für Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung und Schwerbehindertenförderung [...] als Suchtbeauftragte/r berufen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050102/239

Die Suchtberater/-innen legen der Arbeitsgruppe jährlich einen Bericht vor.
Darin wird über Art und Umfang ihrer nebenamtlichen Tätigkeit in der Prävention und in der Beratung in anonymisierter Form Auskunft gegeben.
Außerdem werden die Maßnahmen zur Qualifizierung und Qualitätssicherung dargestellt.

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  1. Anbindung der Betrieblichen Suchtprävention an das Betriebliche Gesundheitsmanagement
    1. Schnittstelle Lenkungsausschuss, Ausschuss 4 Textauszüge
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  2. Betriebliche Suchtprävention
    1. Suchtfördernde Arbeitsbedingungen 6 Textauszüge
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  3. Suchtmittel, Suchtmittelmissbrauch und Suchtmittelabhängigkeit
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    2. Stufenplan 9 Textauszüge
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    5. Kostenübernahme, Lohnfortzahlung 3 Textauszüge
    6. Wiederaufnahme des Konsums 4 Textauszüge
    7. Nachsorge 7 Textauszüge
    8. Betriebliches Eingliederungsmanagement 7 Textauszüge
  5. Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen
    1. Für Führungskräfte, Berater, Verantwortliche 6 Textauszüge
  6. Daten- und Persönlichkeitsschutz, Schweigepflicht
    1. Recht auf Anonymität, Schweigepflicht, Datenschutz 6 Textauszüge
  1. Mitwirkung und Einbindung in Prozesse
    1. Mitbestimmung bei der Bestellung von betrieblichen Ansprechpartnern für Suchtfragen 4 Textauszüge
    2. Beteiligung bei Interventionen 7 Textauszüge
    3. Schulungen 2 Textauszüge
    4. Umgang mit Konflikten, Clearingstelle 4 Textauszüge

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