Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.2.2 Belästigungsverbot (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Forschung und Entwicklung 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010601/74

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist verboten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/103

Sexuelle Belästigungen, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz sind verboten. Sie verletzen Dienstpflichten und verstoßen gegen geltende Rechtsnormen. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf den Schutz von Personen in Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz gelegt.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/69

Verhaltensweisen, die andere verletzen bzw. in ihrem Ansehen herabsetzen, sind zu unterlassen. Sie schaffen in der Bank ein eingeengtes und entwürdigendes Arbeits- und Lernumfeld und begründen nicht zuletzt gesundheitliche Störungen. Sie gelten als Verstoß gegen die Menschenwürde sowie als eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Vereinbarung Energiedienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/13

Belästigungsverbot
Vorstand und Betriebsrat sind sich einig darüber, dass [...] keiner Person wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, persönlicher Eigenheiten, politischer und gewerkschaftlicher Anschauungen persönliche Nachteile entstehen dürfen. Vorstand und Betriebsrat sehen eine wichtige Aufgabe darin, die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Deshalb werden alle Betriebsangehörigen aufgefordert, Maßnahmen zu unterlassen, mit denen vorsätzlich die Entfaltung der Persönlichkeit Einzelner beeinträchtigt wird oder die als Belästigung, Beleidigung oder Demütigung empfunden werden.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/11

Jeder Mensch hat andere Grenzen. Wann Handlungen nicht mehr sozial adäquat sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Maßgebend ist dabei das subjektive Empfinden, das der Betroffene dem Verhalten des Störers/Veranlassers beimisst, ansonsten die Sicht eines objektiven Beobachters in der Situation des Betroffenen. Der Betroffene muss den Störer/Veranlasser auffordern, seine Tat zu unterlassen, damit der Störer/Veranlasser weiß, dass seine Tat als Übergriff empfunden wird.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/50

Alle o. g. Verhaltensweisen sind verboten und werden mit Sanktionen arbeitsrechtlicher Art bis hin zur Geldbuße, Versetzung oder Kündigung geahndet.

Vereinbarung Anonym 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/68

Benachteiligungen und Belästigungen stellen eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar und führen entsprechend der Schwere des Verstoßes zu einer Abmahnung, einer Umsetzung, einer Versetzung oder einer gegebenenfalls auch fristlosen Kündigung. Benachteiligungen und Belästigungen durch betriebsfremde Dritte (Kunden, Leiharbeitskräfte, Mitarbeiter von Fremdfirmen) werden unterbunden.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen