Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.2.6 Die Rolle von unbeteiligten Dritten (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/105

Beobachter einer möglichen Diskriminierung, von Mobbing oder einer möglichen sexuellen Belästigung haben die Pflicht, auf den/die Betroffene/n zuzugehen und nachzufragen, ob sie/er die Situation dementsprechend empfindet. Falls dem so ist, so ist der/die Betroffene zu ermutigen, auf eine Person ihres Vertrauens nach Punkt 5 zuzugehen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/107

Die Beschäftigten haben die Aufgabe, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen Mobbing, sexuelle Belästigung und Diskriminierung vorzugehen und die Vorgesetzten bei der Lösung der Konflikte zu unterstützen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/119

Die Landeshauptstadt [Ort] erwartet, dass alle Beschäftigten Diskriminierungen und Belästigungen entschieden entgegentreten. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aufgerufen, in diesem Zusammenhang Zivilcourage zu zeigen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/109

Unbeteiligte werden aufgefordert, bei Vorfällen dieser Art nicht wegzuschauen, sondern mit Zivilcourage und durch solidarische Verantwortung den Betroffenen Hilfe anzubieten und sie unter Achtung der Persönlichkeitsrechte des Verursachers/der Verursacherin zu unterstützen.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/108

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Hierzu gehört es vor allem, die Arbeitsaufgaben wahrzunehmen und die vorgesehenen Lösungsinstrumente für fachliche Differenzen zu nutzen. Hierzu gehört es weiterhin, respektvoll miteinander umzugehen und Konflikte, wenn möglich, direkt mit dem Konfliktpartner anzusprechen und zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, empfiehlt es sich, zeitnah eine geschulte Person, am besten die Konflikt- und Mobbingberater als Konfliktschlichter hinzuzuziehen. Auf jeden Fall ist es zu vermeiden, den Konflikt durch Gespräche mit unbeteiligten Dritten sozial auszuweiten.

Vereinbarung Landverkehr 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/27

Der Vorstand und der Konzernbetriebsrat [Firma] erwarten, dass die Beschäftigten aktiv Übergriffen, Handlungen und Äußerungen i. S. d. § 3 (1) insbesondere im Betrieb und im kundennahen Bereich entgegentreten.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/35

Verstöße sind aktive Handlungen, wie z. B. tätliche Angriffe, verbale abwertende Äußerungen, Verbreiten von missgünstigen Gerüchten und die Konfrontation mit Gegenständen, Publikationen oder Bildmaterial beleidigenden oder abstoßenden Inhalts. Ein Verstoß erfolgt aber auch durch Passivität, wenn z. B. ein solches Handeln gemeinsam geplant wurde oder auch das Unterstützen solcher Handlungen durch unterlassenes Einschreiten dagegen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/71

Alle Beschäftigten sind aufgerufen, durch Respekt und Kollegialität ihren Beitrag zu einer positiven Arbeitsatmosphäre zu leisten. Denn: respektlose Menschen sind nur so stark und wirkungsvoll, wie dies im Kollegenkreis zugelassen wird. Deshalb können Beschäftigte viel tun, um besonders die Eskalation bei Belästigungen und Benachteiligungen zu verhindern. [...] Deshalb ist der gesamte Kollegenkreis gefordert, möglichst früh einzugreifen und sich auf die Seite des Betroffenen zu stellen. [...] Möglicherweise spielt auch die Angst davor, plötzlich selbst zum Opfer zu werden, eine Rolle. Allerdings sind Gleichgültigkeit Verharmlosung und Mutlosigkeit die falschen Ratgeber bei respektlosem Verhalten im Kollegenkreis. Wer wegschaut, ist weder unbeteiligt noch unschuldig und erst recht nicht davor geschützt, das nächste Mal selbst Opfer zu sein. Vielmehr kommt es darauf an, Solidarität und Zivilcourage zu beweisen und Verursachern gemeinsam entgegen zu treten. Wer eine Diskriminierung bemerkt, sollte nicht wegschauen, sondern aktiv werden und die betroffene Person unterstützen. [...] In jedem Fall sind gute Teamqualitäten und kollegiales Verhalten gefragt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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