Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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3.1.1 Information und Beratung (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/71

Die Mitglieder des Betriebsrates haben auf der Grundlage der gültigen Gesetze und der Betriebsvereinbarung [...] vielfältige Möglichkeiten, Diskriminierungsopfer sowohl direkt zu unterstützen als auch vorbeugende Maßnahmen im Unternehmen zu fördern. Aufgrund ihrer Aufgabenstellung können Betriebsratsmitglieder Beschwerden von Betroffenen entgegennehmen und fordern, dass Missstände und Fehlverhalten abgestellt werden. [...] Darüber hinaus tragen Mitglieder des Betriebsrats durch offensive Informationsstrategien dazu bei, dass die Diskriminierungsproblematik weiterhin thematisiert wird und notwendige Präventionsmaßnahmen getroffen werden. Mögliche Ursachen, die etwa in der Arbeitsorganisation, in Kommunikationsproblemen oder Rollenkonflikten begründet sein können, werden von ihnen angesprochen.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/72

Der Betriebsrat
- überwacht, ob die Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung eingehalten werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG),
- prüft, ob weitere Maßnahmen zur Förderung der Integration im Betrieb und zum gegenseitigen Verständnis (§ 75 BetrVG) sowie zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geeignet sind und wird sie dann beantragen (§ 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG),
- kann sich bei allen Beteiligungstatbeständen zur Ablehnung einer beabsichtigten Maßnahme darauf berufen, dass Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung nicht (ausreichend) eingehalten worden sind (insbesondere § 99 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).

Vereinbarung Metallverarbeitung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/79

Im Rahmen des betrieblichen Berichtswesens wird regelmäßig der Betriebsrat und die Beschäftigten über die Umsetzung der Vereinbarung informiert.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/17

Die Geschäftsführung erklärt sich grundsätzlich bereit, alle Beschäftigten in Führungspositionen zu den Themen Mitarbeiterführung, Konfliktbewältigung und Mobbing zu schulen. Der Betriebsrat erklärt sich bereit, alle Beschäftigten im Hause über Mobbing zu informieren.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/126

Wer sich in diesen Rechten verletzt sieht, hat das Recht auf eine Beschwerde bei der/dem Vorgesetzten, beim Arbeitgeber, bei dem/der KonfliktbegleiterIn des Betriebsrates oder unmittelbar beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG, Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat).

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010601/74

Bei einer Beschwerde kann ein Mitglied des Betriebsrates und/oder eine andere Person des Vertrauens der beschwerdeführenden Person hinzugezogen werden.

Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/36

Arbeitnehmer/innen, die Beschwerden vorbringen möchten, können sich damit an den Betriebsrat oder die Personalabteilung wenden, im Bedarfsfall auch an die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Frauenbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung. Mitarbeiter/innen wird auf Verlangen ein Gespräch mit dem Konfliktgegner unter neutraler Leitung (Moderator aus dem Personalbereich) ermöglicht. Der Betriebsrat nimmt an diesem Gespräch teil, es sei denn, dass dies ausdrücklich von dem/der Betroffenen abgelehnt wird. Der/die Betroffene wird über dieses Recht aufgeklärt. Der Personalbereich benennt geeignete Moderatoren und bildet sie für diese Aufgabe aus. Der Betriebsrat wird an der Auswahl der Moderatoren und Konzeption der Moderatorenschulungen beteiligt.

Vereinbarung Möbelhersteller 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/95

Die Benachteiligung und Belästigung von MitarbeiterInnen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen des Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität und sexuelle Belästigungen sind verboten. Sie stellen eine Verletzung vertraglicher Pflichten dar und führen entsprechend der Schwere des Verstoßes zu einer Abmahnung, einer Umsetzung, einer Versetzung oder ggf. auch fristlosen Kündigung. Über die zu ergreifenden Maßnahmen aufgrund einer Beschwerde beraten die Betriebsparteien gemeinsam, die Rechte des Betriebsrats gemäß der §§ 99 und 102 BetrVG bleiben hiervon unberührt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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