Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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3.1.3 Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Energiedienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/13

Betriebliche Beschwerdestelle
Es wird eine betriebliche Beschwerdestelle als ständige Einrichtung errichtet. Sie setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, von denen jeweils zwei vom Vorstand und vom Betriebsrat benannt werden.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/17

Für jedes Kreiskrankenhaus wird eine Beschwerdestelle eingerichtet. Sie besteht aus
- einem von der Betriebsleitung benannten Mitglied (kein Mitglied der Betriebsleitung),
- einem vom örtlichen Betriebsrat benannten Mitglied und
- der Leiterin des Psychologischen Dienstes im Kreiskrankenhaus [Ort].
Sollte ein Mitglied sich befangen erklären oder für befangen erklärt werden, kann die Beschwerdestelle ein Ersatzmitglied bestellen.
Die Geschäftsführung der Beschwerdestellen obliegt den örtlichen Betriebsräten. Gleichstellungsbeauftragte, externe Berater oder sonstige Personen können hinzugezogen werden; über die Hinzuziehung entscheiden die Beschwerdestellen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/75

Personalräte haben einen Anspruch auf Schulung zu der komplexen Thematik von Diskriminierung, sexueller Belästigung und Mobbing. Die besondere Rolle von Personalräten im betrieblichen Kontext soll dabei berücksichtigt werden.

Vereinbarung Chemische Industrie Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/114

Der Arbeitskreis wird sich entsprechend den Notwendigkeiten zu einem Erfahrungsaustausch treffen und eigene fachliche Kompetenzen weiterentwickeln. Der Arbeitskreis hat keine disziplinarische Kompetenz. Die Mitbestimmungsgesetze bleiben unberührt.

Vereinbarung Metallverarbeitung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/18

Spätestens einen Monat nach Abschluss dieser BV wird eine paritätisch besetzte Kommission gebildet. Sie hat die Aufgabe, Vorschläge zur Beseitigung von Benachteiligungen zu entwickeln und die Umsetzung der Betriebsvereinbarung zu unterstützen. Im Übrigen werden die Unternehmensleitung und der Betriebsrat alle Verfahren und Vereinbarungen im Hinblick auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes überprüfen und ggf. verändern.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/22

Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der betrieblichen Politik der Chancengleichheit trägt die Betriebsleitung des [Firma]. Es wird eine paritätische Kommission aus Vertretern des [Firma] und des Personalrates gebildet, der die Erledigung der Aufgaben obliegt, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben. Durch diese Kommission werden die Fortschritte, die bei der Umsetzung der zur Chancengleichheit festgelegten Ziele zu verzeichnen sind, überwacht und die bestehenden Defizite festgestellt.

Vereinbarung Postdienstleistungen Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/115

Spätestens einen Monat nach Abschluß dieser Betriebsvereinbarung wird eine Paritätische Kommission gebildet. Sie besteht aus dem Arbeitskreis Inländer/Ausländer. Sie tritt bei Bedarf, jedoch spätestens jeden zweiten Monat zusammen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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