Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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2.4.1 Zumutbarkeitsregelungen (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kreditgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/590

Die kündigungsschutzrechtliche Zumutbarkeit liegt vor, wenn die Betriebszugehörigkeit am neuen Arbeitsplatz angerechnet wird. Das Angebot eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nicht zumutbar.

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/587

Bezüglich der Zumutbarkeit für Arbeitsplatzangebote gilt folgendes:
- Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Versetzung Vollzeit arbeiten.
Für diese Mitarbeiter sind Arbeitsplätze in allen Schichtmodellen zumutbar, sofern keine betriebsärztlich festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen bestehen.
- Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Versetzung Teilzeit arbeiten.
Vorzugsweise ist diesen Mitarbeitern ein freier Teilzeitarbeitsplatz anzubieten. Sofern kein Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist, sind die Teilzeitmitarbeiter in die bestehenden Schichtmodelle im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten zu integrieren, es sind die Möglichkeiten von Job-Sharing auszuschöpfen oder ihnen ist ein Vollzeitarbeitsplatz anzubieten.
- Einstufung
Ziel ist es, allen betroffenen Beschäftigten einen Arbeitsplatz in der bisherigen Entgeltgruppe [EG] anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, so sind Abstufungen aufgrund von Versetzungen auf freie Arbeitsplätze im Falle von Facharbeitern und Sachbearbeitern bis zur EG 5 zumutbar.
- Über die Frage der Zumutbarkeit des Arbeitsplatzangebotes entscheidet die paritätische Kommission.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/700

Mitarbeiter/innen, die trotz Unzumutbarkeit das Angebot eines Arbeitsplatzes der [Firma] annehmen und deshalb andere Leistungen aus diesem Sozialplan erhalten, verlieren ihren Anspruch auf Abfindung nicht, wenn sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Aufnahme der Tätigkeit am neuen Arbeitsplatz sich auf die Unzumutbarkeit berufen und deswegen das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/708

Arbeitnehmer der Standorte [...], die zukünftig auf Grundlage des Tarifsozialplans zu den Betrieben [...] versetzt werden, dürfen nach der erfolgten Versetzung an den Zielstandort gegen ihren Willen bis zum 31.12.2017 nicht in einen anderen Betrieb versetzt werden. Damit sind betriebsbedingte Änderungskündigungen und direktionsrechtliche Anweisungen mit dem Ziel der Versetzung an einen anderen Standort vor diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Die einvernehmliche Versetzung ist jederzeit möglich.

Vereinbarung Branchenübergreifend 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/691

Funktionale Zumutbarkeit
Ein Arbeitsplatz ist funktional zumutbar, wenn der Aufgabenbereich und die Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes der Qualifikation (Ausbildung, Erfahrung) und der bisherigen Tätigkeit und hierarchischen Einordnung des Mitarbeiters innerhalb der Betriebshierarchie entsprechen.

Vereinbarung Branchenübergreifend 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/691

Die soziale Zumutbarkeit ist gegeben, wenn ein Nachteilsausgleich nach den Regelungen dieses Rahmensozialplans erfolgt und der Änderung des Arbeitsortes im Einzelfall keine anderweitigen sozialen Härten auf Seiten des Mitarbeiters entgegenstehen. Anderweitige soziale Härten sind insbesondere dann gegeben, wenn durch die Veränderung des Arbeitsortes:
- die Betreuung und/oder Versorgung pflegebedürftiger Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Großeltern oder Lebenspartner sowie pflegebedürftiger unterhaltsberechtigter Kinder durch den Mitarbeiter im bisherigen Umfang unmöglich wird. Dies ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Dies gilt entsprechend für eingetragene Lebenspartnerschaften und aus Lebensgefährten bestehende häusliche Gemeinschaften, in denen die aktuelle und auch in Zukunft erforderliche Betreuung und/oder Versorgung dem Mitarbeiter obliegt.
- die Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht mehr gewährleistet ist.
- aufgrund einer schwerwiegenden gesundheitlichen Beeinträchtigung des Mitarbeiters, welche durch ärztliches Attest nachzuweisen ist, eine zusätzliche Belastung entsteht.
- eine berufliche Aus- oder Fortbildungs- bzw. Umschulungsmaßnahme des Mitarbeiters nicht fortgesetzt werden kann.
- ein Kind des Mitarbeiters, welches in dessen Haushalt lebt, in Folge eines mit der Änderung des Arbeitsorts verbundenen Wohnsitzwechsels eine Berufsausbildung nicht fortsetzen kann.
- der Mitarbeiter schwerbehindert oder gleichgestellt ist oder einen Angehörigen gerader Linie (Ehe-/Lebenspartner, Eltern-/Schwiegereltern, die im Haushalt lebenden Kinder) hat, der behindert ist, und in diesen Fällen die Art der Behinderung nach einem ärztlichen Attest ein Verbleiben in der gewohnten (i. S. therapeutisch notwendigen) und/oder speziell dafür eingerichteten Umgebung erforderlich macht.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/349

Gleichwertig ist ein Arbeitsplatz,
- wenn zumindest die funktionale Wertigkeit (diese ist nicht gegeben, wenn ein Wechsel von überwiegender Innendiensttätigkeit auf überwiegende Außendiensttätigkeit erfolgt) des bisherigen Arbeitsplatzes gegeben ist und
- das neue Bruttomonatsgehalt [...] nicht unter dem bisherigen Bruttomonatsgehalt [...] liegt und
- der Dienstsitz am bisherigen Standort liegt oder es sich um eine dezentral verbleibende Stelle in räumlicher Nähe des bisherigen Standortes handelt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/353

[Ein Arbeitsplatz] ist gleichwertig, wenn die Tätigkeit nach derselben Tarifgruppe bewertet wird wie der bisherige Arbeitsplatz und der Beschäftigungsgrad vergleichbar ist.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/607

Es wird zunächst versucht, den von der Verlagerung der Arbeitsumfänge betroffenen Arbeitnehmern nach Maßgabe folgender Bestimmungen eine Weiterbeschäftigung am jeweiligen Standort zu ermöglichen:
- Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz wegen der Maßnahme entfällt, werden grundsätzlich auf andere, zumindest gleichwertige freie Arbeitsplätze - ggf. nach entsprechender Qualifizierung i. S. d. Ziffer 5.3 - weiterbeschäftigt.
- Soweit ein derartiger Arbeitsplatz am Standort nicht zur Verfügung steht, werden sie auf einem höherwertigen, d. h. mit maximal 2 Entgeltgruppen höher vergüteten freien Arbeitsplatz am Standort - ggf. nach entsprechender Qualifizierung i. S. d. Ziffer 5.3 - weiterbeschäftigt.
- Soweit ein derartiger Arbeitsplatz am Standort nicht zur Verfügung steht, werden sie auf einem niederwertigen freien Arbeitsplatz am Standort - ggf. nach entsprechender Qualifizierung i. S. d. Ziffer 5.3 - weiterbeschäftigt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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