Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.3.4 Ansprechpersonen und Beratungsstellen (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/30

Der Personalrat kann einzelne seiner Mitglieder zu Ansprechpartnern bestellen, die sich im Rahmen des Personalrates mit Mobbing in der Dienststelle befassen. Die Ansprechpartner werden allen Beschäftigten in geeigneter Art und Weise bekannt gegeben. Den genannten Ansprechpartnern ist durch geeignete Schulung/Fortbildung die Möglichkeit zu geben, ihren Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass sich die Beschäftigten auch unmittelbar an die Leitung der Stadtverwaltung sowie an andere Ansprechpartner gem. § 7 wenden können.
Der Ansprechpartner hat die Aufgabe, über die Mechanismen von Konflikten im Zusammenhang mit Mobbing am Arbeitsplatz aufzuklären und notwendige Maßnahmen zur Konfliktbewältigung zu ergreifen.
Der Ansprechpartner unterliegt der Schweigepflicht, sofern er von den betroffenen Beschäftigten nicht davon entbunden wird. Der Ansprechpartner hat ein Recht auf externe Beratung.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/33

Der Vorstand [...] trägt dafür Sorge, dass im Bedarfsfall eine externe Konfliktberatungsstelle (vorrangig kirchliche Beratungsstelle) zur Verfügung steht.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/37

Zur Beratung der Beschäftigten bei Anliegen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung stehen die Mitglieder einer betrieblichen Beratungsstelle zur Verfügung. Sie ist eine ständige Einrichtung und setzt sich paritätisch aus Mitgliedern der Geschäftsleitung und der jeweiligen Arbeitnehmervertretung zusammen. Jede Betriebspartei benennt ihre Mitglieder. Auf Seiten der Geschäftsleitung sollte ein Werksarzt benannt sein. Den Vorsitz übernimmt im halbjährlichen Wechsel ein Vertreter der Geschäftsleitung bzw. ein Vertreter des Betriebsrates. Die Mitglieder dieser Beratungsstelle werden entsprechend geschult. Betroffene können wählen, an welches Mitglied sie sich wenden.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2007 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/87

All diejenigen, die sich im Sinne der Grundsätze (Ziff. 1) benachteiligt oder durch die Verhältnisse am Arbeitsplatz (egal ob Mitarbeiter/in oder Vorgesetzte/r) im Sinne des Verhaltenskodex (Ziff. 2) belastet fühlen, sollen ermutigt werden, die vielfältigen, vertraulichen Beratungsangebote unserer Universität in Anspruch zu nehmen:
- Psychosozialer Beratungsdienst der Universität
- Personalvertretung
- Schwerbehindertenvertretung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Gleichstellungsbeauftragte
- Beauftragte für Chancengleichheit für Verwaltung und Technik
- Betriebsärztlicher Dienst.
Die angesprochene Beratungsstelle kann mit dem Einverständnis der betroffenen Person ein erstes Vermittlungsgespräch mit dem Ziel einer schnellen Lösung initiieren.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/97

Zur Beratung der Beschäftigten bei Anliegen im Sinne dieser Betriebsvereinbarung stehen die Mitglieder einer betrieblichen Beratungsstelle zur Verfügung. Die betriebliche Beratungsstelle ist eine ständige Einrichtung. Sie setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen: einer Person aus dem Personalbereich, einer Führungskraft und zwei Mitgliedern des Betriebsrates. Jede Partei benennt ihre Mitglieder. Ebenso wird für jedes Mitglied ein Vertreter bestimmt. Sollte ein Mitglied befangen oder selbst betroffen sein, springt der entsprechende Vertreter ein. Die Beratungsstelle nimmt Beschwerden entgegen, bietet Unterstützung bei einer Schlichtung und leitet das Schlichtungsverfahren. Kann in diesem Verfahren keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, beschließt die Beratungsstelle geeignete Maßnahmen über einen Mehrheitsbeschluss. Kommt es in der Beratungsstelle zu einem Patt, wird für einen Mehrheitsbeschluss ein externer Berater hinzugezogen. Die Mitglieder der Beratungsstelle sind entsprechend geschult.

Vereinbarung Verlags- und Druckgewerbe 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/108

Sollte dies nicht möglich sein, empfiehlt es sich, zeitnah eine geschulte Person, am besten die Konflikt- und Mobbingberater als Konfliktschlichter hinzuzuziehen. Auf jeden Fall ist es zu vermeiden, den Konflikt durch Gespräche mit unbeteiligten Dritten sozial auszuweiten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/75

Das Beratungsportal [...] erfüllt drei Hauptanliegen:
- Unterstützung bei der Gestaltung von organisatorischen Veränderungsprozessen
- Persönliche Unterstützung bei Führungs- und anderen beruflichen Fragen
- Klärungshilfen bei Kommunikationsproblemen und Konflikten für Einzelpersonen, Teams und Organisationseinheiten.
[Das Unternehmen] erfüllt damit vor allem präventive Funktionen. Es unterstützt Vorgesetzte darin, Konflikte frühzeitig zu erkennen und darauf unverzüglich zu reagieren. Das Beratungsportal [...] ist über die einzelnen Ansprechpartner zu erreichen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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