Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

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2.3.6 Mediation, Supervision und Coaching (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/94

Als Instrumente der konstruktive Konfliktbearbeitung kommen in Betracht
- Konfliktmoderation
- Supervision
- Coaching (intern + extern)
- Beratung
- Mediation.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/50

Entwickeln sich in einer Abteilung oder einem Bereich Konfliktsituationen, bietet der Arbeitgeber therapeutische Maßnahmen (Supervision, Gespräche etc.) an und stellt die betroffenen MA für die Teilnahme frei.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/52

Die Konfliktbeauftragten sollen sich einer regelmäßigen Supervision unterziehen. Die [Firma] hat die erforderliche und sachgerechte Qualifizierung der Konfliktbeauftragten sicherzustellen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/7

Fortbildung für Anlaufstellen und Supervision:
Die in § 2 genannten Anlaufstellen für Betroffene haben die Verpflichtung und einen Anspruch, sich entsprechende Kenntnisse zu erwerben. Die Kosten für notwendige Schulungen bzw. Informationsveranstaltungen trägt die Dienststelle - ausgenommen sind Fortbildungsmaßnahmen, die im Fortbildungsprogramm als zentral finanziert ausgewiesen sind. Die einzelnen Anlaufstellen können bei Bedarf in Absprache mit der Dienststelle Supervision in Anspruch nehmen. Die Kosten trägt die Dienststelle.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/31

Voraussetzung für die Übernahme dieser Funktion sind Kenntnisse und Erfahrungen in Gesprächsführung, Moderation, Konfliktmanagement, Mediation. Die Konfliktbeauftragte nimmt die Aufgabe (incl. Supervision) im Rahmen ihrer sonstigen dienstlichen Pflichten wahr.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/96

Die innerbetriebliche Konfliktberaterin bzw. der innerbetriebliche Konfliktberater wird auf Kosten der Dienststelle in Konfliktbewältigung und Mediation geschult.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/46

Unsere offene Unternehmenskultur bringt es mit sich, daß Konflikte viel eher zu Tage treten als früher. Diese Konflikte werden von den unterschiedlichsten Personen und Bereichen mehr oder weniger zielgerichtet und mit hohem Aufwand bearbeitet.
Damit diese Prozesse zielgerichteter ablaufen, wird in der Kliniken [Ort] ein Arbeitskreis Konfliktberatung geschaffen. Dieser Kreis besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu Konfliktberatern ausgebildet werden. Diese können bei Konflikten als Vermittler im Sinne von Mediation von betroffenen Konfliktparteien angefordert werden.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/54

Bei Vorfällen, die kein Verstoß im Sinne dieser Dienstvereinbarung, als Konflikt aber noch nicht gelöst sind, ist eine Konfliktbearbeitung anzustreben. Das gilt auch bei Vorfällen im Sinne dieser Dienstvereinbarung, bei denen die Durchführung des Verfahrens (§ 11) nicht zur Lösung des Konflikts geführt hat.
Als Instrumente zur Konfliktbearbeitung stehen insbesondere zur Verfügung:
- Klärendes (kollegiales) Gespräch zwischen den Konfliktparteien
- Vermittlung durch Dritte
- Einbeziehung von Vorgesetzten
- Konfliktmoderation
- Coaching (für Führungskräfte)
- Supervision (insbesondere von Teams)
- Mediation.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

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