Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

2.4.1 Allgemeine Sanktionen (12 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/5

Sanktionen sollen durch vorbeugende Maßnahmen, Konfliktlösungs- und Vermittlungsgespräche verhindert werden. Im Einzelfall kann es jedoch erforderlich sein, arbeits-/disziplinarrechtliche Konsequenzen zu ziehen.

Vereinbarung Chemische Industrie 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/11

Ist der Störer/Veranlasser auch nach intensiven Bemühungen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, nicht Willens, von sozial nicht adäquatem Verhalten abzulassen, sind betriebliche Sanktionen einzuleiten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1995 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/25

Sanktionen sollen künftige Belästigungen verhindern und dem Täter und allen Verwaltungsangehörigen vor Augen führen, daß die Verwaltungsleitung solche Verhaltensweisen auf keinen Fall toleriert.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/44

Mobbing stellt einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar, ist eine Verletzung des Betriebsfriedens und verstößt gegen geltende Rechtsnormen, Mobbing kann auch Straftatbestände erfüllen.
Der Dienstherr verpflichtet sich, gegen Vorgesetzte und Beschäftigte vorzugehen, die andere Beschäftigte nachweislich belästigen, benachteiligen, durch Mobbing in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen oder solches Verhalten dulden.
Damit der Unternehmensbereich Servicebereiche, die Unternehmen Personalbetreuung und Zentrale Dienste ihre Aufgabe erfüllen können, müssen die Beteiligten dorthin schriftliche Mitteilung machen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/42

In Mobbingfällen sollte in jedem Fall von der zuständigen Stelle geprüft werden, ob der Vorwurf überhaupt berechtigt ist. Über die zu ergreifenden Maßnahmen entscheidet die zuständige Stelle des Arbeitgebers.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/22

Die Betriebsleitung reagiert im Rahmen ihrer Leitungstätigkeit in angemessener Weise.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/37

Werden Werksangehörige durch betriebsfremde Personen am Arbeitsplatz sexuell belästigt oder diskriminiert, wird die [Firma] ihre rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dies künftig zu verhindern.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/28

Unabhängig von betrieblichen Ordnungsmaßnahmen haben diskriminierte Belegschaftsmitglieder die Möglichkeit, zivil- und/oder strafrechtliche Schritte zu ergreifen, ohne dass ihnen im Unternehmen dadurch Nachteile entstehen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/47

Unabhängig von der nach Abs. 1 verhängten Maßnahme ist zu prüfen, ob Strafantrag gestellt werden muss. Der Strafantrag wird nur im Einvernehmen mit der belästigten Person gestellt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/47

In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Anschuldigung dazu Anlass gibt, Angeschuldigte bis zum Abschluss der Sachverhaltsaufklärung in eine andere Abteilung oder in ein anderes Amt umzusetzen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 1997 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/1

In Abstimmung mit dem Bereich Personalmanagement und Betriebsrat können Betroffene vor, während oder nach Klärung einer bestehenden Problemlage auf eigenen Wunsch in einen anderen Arbeitsplatz innerhalb [Firma] versetzt werden.

Vereinbarung Energiedienstleister 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/13

Sanktionen
Vorstand und Betriebsrat stimmen darin überein, dass belästigende Handlungen nach § 2 als Verletzung des Betriebsfriedens zu betrachten sind. Personen, die trotz Ermahnung solche Verhaltensweisen ausüben oder fortsetzen, müssen mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen