Thema: Toleranz, Respekt und Kollegialität

Bei Klick auf diese Schaltfäche können Sie nach für Sie relevanten Beiträgen filtern.

3.1.2 Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung (7 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/60

Der Geschäftsführungsbereich Personalmanagement entscheidet über die arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie:
- Ermahnung,
- Abmahnung,
- Versetzung,
- Kündigung,
die jeweils der Schwere der Belästigung angemessen sein müssen. Der zuständige Betriebsrat ist entsprechend zu informieren bzw. zu beteiligen.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/80

Sanktionen sind letztes Mittel bei der Lösung von Mobbingkonflikten. [...]
- Ändert der Betreffende auch nach erfolgter Abmahnung sein Verhalten nicht, ist er nach erfolgter Anhörung und Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG zu versetzen. Ist eine Versetzung aus arbeitsorganisatorischen oder anderen Gründen nicht möglich, erfolgt eine weitere Abmahnung. Dem Betriebsrat ist eine Kopie der Abmahnung auszuhändigen.
- Führen alle Maßnahmen [...] nicht zu gewünschten Ergebnissen, ist nach Anhörung und Mitbestimmung des Betriebsrates gem. § 102 BetrVG eine verhaltensbedingte ordentliche oder außerordentliche Kündigung auszusprechen.

Vereinbarung Landverkehr 1999 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/8

Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung über die Auswahl der geeigneten Maßnahme entsprechend zu beteiligen. Die §§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 99 und 102 BetrVG gelten sinngemäß.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/56

Es wird eine paritätische Kommission aus je 3 Vertretern der Firmen und des Betriebsrates gebildet, um die Umsetzung der Betriebsvereinbarung zu begleiten. Die Schwerbehindertenvertretung kann beratend teilnehmen. [...] Diese Kommission hat insbesondere die Aufgabe, Erkenntnisse über mögliche Diskriminierungen oder mangelhafte Umsetzung der Politik der Chancengleichheit aufzunehmen, Verbesserungsmaßnahmen anzuregen, mögliche Ziele festzulegen und die Umsetzung zu überwachen. Diese Maßnahmen werden über den Betriebsrat/die Personalabteilung entsprechend der Mitbestimmungsrechte nach BetrVG eingeleitet.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/72

Der Arbeitgeber [Firma]
- setzt auf Verlangen des Betriebsrats (auch wenn ein Mitbestimmungsrecht nicht besteht) eine Maßnahme für die Dauer von zwei Wochen aus; während dieser Frist verhandeln beide Parteien, um eine Lösung im Sinne der Gleichstellungspolitik im Betrieb zu erreichen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2004 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 050330/96

Scheitert auch dieser Einigungsversuch, so sind zu diesem Zeitpunkt die personalaktenführenden Stellen einzuschalten. Die eingeschalteten Stellen prüfen mögliche personelle und/oder arbeits- bzw. dienstrechtliche Maßnahmen bzw. erarbeiten organisatorische oder personalwirtschaftliche Lösungen und setzen diese um. Der zuständige Personalrat ist entsprechend zu beteiligen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/248

Der Personalrat hat gemäß Art. 75 Abs. 4 Nr. 8 BayPVG bei allen Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen ein Mitbestimmungsrecht.

Zurück zum Thema

Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstand
    1. Allgemeine Ziele 8 Textauszüge
    2. Spezielle Ziele 8 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 6 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 13 Textauszüge
  1. Aspekte partnerschaftlichen Verhaltens
    1. Diskriminierung unterbinden 8 Textauszüge
    2. Mobbing unterbinden 11 Textauszüge
    3. Sexuelle Belästigung unterbinden 11 Textauszüge
    4. Sozialer Umgang, Konfliktbewältigung und Kommunikation 6 Textauszüge
    5. Unternehmensschädigendes Verhalten vermeiden 4 Textauszüge
    6. Vielfalt fördern und Chancengleichheit herstellen 8 Textauszüge
    7. Einzelne Beschäftigtengruppen integrieren und fördern 10 Textauszüge
  2. Rechte, Pflichten, Aufgaben, Verantwortlichkeiten
    1. Grundsätze 5 Textauszüge
    2. Belästigungsverbot 7 Textauszüge
    3. Beschwerderecht 12 Textauszüge
    4. Die Rolle des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers 11 Textauszüge
    5. Die Rolle von Vorgesetzten und Führungskräften 10 Textauszüge
    6. Die Rolle von unbeteiligten Dritten 8 Textauszüge
    7. Code of Conduct, Corporate Compliance 6 Textauszüge
  3. Unterstützende Maßnahmen
    1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung 8 Textauszüge
    2. Qualifizierung und Fortbildung 7 Textauszüge
    3. Gesundheitsförderung und Gesundheitsmanagement 4 Textauszüge
    4. Ansprechpersonen und Beratungsstellen 7 Textauszüge
    5. Konflikt- oder Mobbingbeauftragte 7 Textauszüge
    6. Mediation, Supervision und Coaching 8 Textauszüge
    7. Whistleblowing und Hinweisgebersysteme 7 Textauszüge
    8. Berichte, Überprüfung, Fortschreibung und Dokumentation 11 Textauszüge
  4. Sanktionen
    1. Allgemeine Sanktionen 12 Textauszüge
    2. Abgestufte Sanktionen 5 Textauszüge
  5. Sensibilität im Umgang mit Sprache und Kommunikation
    1. Geschlechtsneutrale Sprache in den Vereinbarungen 6 Textauszüge
    2. Kommunizieren ohne zu diskriminieren 9 Textauszüge
  1. Rechte, Prozeduren und Instrumente
    1. Information und Beratung 8 Textauszüge
    2. Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung 7 Textauszüge
    3. Gemeinsame Gremien und paritätische Kommissionen 7 Textauszüge
    4. Beteiligung von JAV, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsbeauftragten 6 Textauszüge

Der Beitrag wurde zu Ihrem Merkzettel hinzugefügt.

Merkzettel öffnen