Thema: Umgang mit der Corona-Pandemie

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2.2.1 Hygienestandards (4 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Chemische Industrie 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/517

Zur Minimierung des Infektionsrisikos ist [das Unternehmen] berechtigt, Verhaltensregeln zu Hygienepflichten zu erteilen. Diese Vorgaben erfolgen auch in Erfüllung der Obliegenheiten nach dem Arbeitsschutzgesetz und der Konzernbetriebsrat ist über die Maßnahmen in Kenntnis zu setzen.
Zu den Hygienevorgaben bzw. Hygienehinweisen gehören u.a.:
- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen oder Desinfizieren der Hände
- Vermeidung des Kontaktes von ungewaschenen Händen mit dem Gesicht
- Abstandhalten insbesondere auch im Krankheitsfall wie bei Husten und Niesen
- Vermeidung von Körperkontakten wie Händeschütteln bei Begrüßungen
- Regelmäßiges Lüften von Räumen
- Vermeidung der Nutzung von Aufzügen, Thinktanks und kleinen schlecht belüfteten Räumen im Allgemeinen

Vereinbarung Anonym 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/100

Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden. Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzunehmen. Andernfalls können als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung der Werkzeuge geeignete Schutzhandschuhe zu verwenden sein, sofern hierdurch nicht zusätzliche Gefahren [...] entstehen. Dabei sind ebenfalls Tragezeitbegrenzungen und die individuelle Disposition der Beschäftigten (zum Beispiel Allergien) zu berücksichtigen.

Vereinbarung Anonym 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/100

Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitskleidung zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitskleidung und PSA soll von der Alltagskleidung getrennt zu ermöglichen sein, wenn dies nicht ohnehin bereits erfolgt. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitskleidung regelmäßig gereinigt wird. Wenn ausgeschlossen ist, dass zusätzliche Infektionsrisiken und / oder Hygienemängel [...] entstehen und hierdurch zugleich innerbetriebliche Personenkontakte vermieden werden können, ist den Beschäftigten das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung zuhause zu ermöglichen.

Vereinbarung Anonym 2020 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060100/100

Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstätten-Regel ASR 1.2 (Raumbemessung und Bewegungsflächen) sind auf die Mindestabstandsregel 1,5 Meter zu überprüfen und nach Möglichkeit räumliche Lösungen, Trennwände, Abgrenzungen gekennzeichneter Wege, zu veranlassen (technische und organisatorische Lösungen). Wo dies durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

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  1. Präambel und Zielsetzung
    1. Hintergrund und Zielsetzung der Vereinbarung 6 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Zeitliche Begrenzung 5 Textauszüge
  3. Mögliche Anpassungen
    1. Review 2 Textauszüge
  4. Definitionen
    1. Begriffsbestimmungen 1 Textauszüge
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  2. Arbeitsschutz
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    3. Bedingung 1 Textauszüge
  6. Betriebsratstätigkeit während der COVID-19-Pandemie
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  7. Unternehmensschließung
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    3. Staatlich angeordnete Quarantäne 1 Textauszüge
    4. Kommunikation mit den Beschäftigten 1 Textauszüge

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