Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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2.2.1 Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität (11 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Da die Gefährdungsbeurteilung bedingungsbezogen ausgerichtet ist, also den Arbeitsplatz und nicht den Mitarbeiter im Focus hat, ist der Personen- und Datenschutz im Rahmen der Ermittlungen, Auswertungen, Bewertungen und der Dokumentation zu garantieren. Entsprechend dürfen Arbeitsplatztypen mit nicht weniger als 6 Mitarbeitern besetzt sein; ansonsten sind sinnvolle Zusammenlegungen erforderlich. Ausnahmen bedürfen des Einvernehmens der Betriebsparteien und der Betroffenen. Führungskräfte sind in ihrer Eigenschaft als Arbeitsbedingung zu identifizieren, zugleich aber durch Verfahren vor einer öffentlichen Bloßstellung und Beschuldigung zu schützen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Eine arbeitsrechtliche Verwertung der Daten ist ausgeschlossen. Hierauf gestützte personelle Maßnahmen sind unwirksam.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/260

Beim Umgang mit durch Fragebögen erhobenen Daten werden folgende Grundsätze befolgt:
- Die Anonymität der Datenerhebung wird durch externe Datenhaltung und externe Auswertung gewährleistet. Die Rückverfolgung von Daten auf eine/n Urheber/in wird technisch ausgeschlossen.
- Bei der Bildung von Gruppen wird grundsätzlich eine Mindestgröße von 10 Mitgliedern angestrebt. Kleinere Gruppen sind ausnahmsweise möglich. Jedoch werden Auswertungen immer nur für Gruppen erstellt, von denen mindestens 5 Personen an der Befragung teilgenommen haben.
- Die Vernichtung bzw. Löschung der Original-Bögen bzw. Daten sowie aller Kopien wird vom externen Datenverarbeiter umgehend nach dem Abschluss der Gefährdungsbeurteilung vorgenommen. Sofern - wie bei COPSOQ [Copenhagen PsychosociaI Questionnaire] - die erhobenen Datensätze in eine anonyme Datenbank ohne Firmenbezüge einfließen, widerspricht dieses Verfahren nicht dem Grundsatz der Löschung der Daten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten. Die gewonnenen Daten dürfen nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle einzelner Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter verwendet werden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Der Steuerkreis entwickelt gemäß obiger Vorgaben in Abhängigkeit zu den Instrumenten, Verfahren und Gefährdungsarten die jeweils konkreten Datenschutzbestimmungen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Die Aufbewahrungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Vorliegen der Dokumentation in elektronischem Format und mit elektronischer Signatur gemäß Signaturgesetz ausreichend.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Die Arbeitgeberin sichert zu, dass alle Daten die im Zusammenhang mit dieser Betriebsvereinbarung erhoben werden nur zu den nach dieser BV zulässigen Zwecken verwendet werden. Die Erhebung, die Verarbeitung und die Auswertungen der Daten werden durch die jeweilige Arbeitsgruppe vereinbart.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/271

Personelle Maßnahmen, die auf Informationen beruhen, die unter Verletzung dieser Betriebsvereinbarung gewonnen wurden, werden zurückgenommen und ein eventuell entstandener Schaden wird ersetzt. Entsprechende Aufzeichnungen werden aus der Personalakte entfernt.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Da die Gefährdungsbeurteilung bedingungsbezogen ausgerichtet ist, also den Arbeitsplatz und nicht den Mitarbeiter im Focus hat, ist der Personen- und Datenschutz im Rahmen der Ermittlungen, Auswertungen, Bewertungen und der Dokumentation zu garantieren. Entsprechend dürfen Arbeitsplatztypen mit nichtweniger als 6 Mitarbeitern besetzt sein; ansonsten sind sinnvolle Zusammenlegungen erforderlich. Ausnahmen bedürfen des Einvernehmens der Betriebsparteien und der Betroffenen. Führungskräfte sind in ihrer Eigenschaft als Arbeitsbedingung zu identifizieren, zugleich aber durch Verfahren vor einer öffentlichen Bloßstellung und Beschuldigung zu schützen.

Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/427

Die statistische Auswertung des Fragebogens erfolgt in anonymisierter Form, die jeden Rückschluss auf Einzelpersonen ausschließt. Bei einer weitergehenden statistischen Auswertung (z. B. nach Bereichen, Geschäftsfeldern, Teams, Tätigkeiten oder ähnlichen arbeitsbezogenen Merkmalen) ist durch entsprechende Wahl der Auswertungseinheiten sicherzustellen, dass kein Rückbezug auf einzelne Personen möglich ist. Gegebenenfalls sind hierzu Auswertungseinheiten mit einer geringeren Zahl Befragter in größere Einheiten zusammenzufassen. Die Vorschriften des Datenschutzes sind einzuhalten.

Vereinbarung Metallerzeugung und -bearbeitung 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/513

Datenschutz
Die im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Betriebsvereinbarung erhobenen Daten dürfen nur unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Zweckbindungsgesetzes und der sonstigen kollektiv rechtlichen Vereinbarungen über den Umgang mit personenbezogenen Daten, verwendet werden.

Erkenntnisse, die unter Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung gewonnen wurden, dürfen weder für personelle Einzelmaßnahmen, noch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren verwertet werden. Verwendet die [Firma] Erkenntnisse, die aus Daten über das Verhalten oder die Leistung gem. dieser Betriebsvereinbarung gewonnen sein könnten, so trägt die [Firma] die Beweislast dafür, dass diese Erkenntnisse anders als durch die rechtswidrige Auswertung der Daten aus der Dokumentation gem. dieser Betriebsvereinbarung gewonnen wurden.

Bei persönlichen Angaben von Beschäftigten sind negative Folgen für die Beschäftigten ausgeschlossen. Persönliche Angaben sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur in anonymisierter Form, die keinen Rückschluss auf einzelne Beschäftigte zulassen, weitergegeben werden. Die an dem Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung beteiligten Personen sind, soweit nicht bereits eine entsprechende Erklärung vorliegt, zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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