Thema: Interessenausgleich und Sozialplan

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1.3.1 Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen (15 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/602

Betriebsbedingte ordentliche Beendigungskündigungen bzw. Änderungskündigungen zum Zweck der Verringerung des Beschäftigungsumfangs sind bis zum 31.03.2016 nicht zulässig. Im Übrigen sind Änderungskündigungen zulässig. Verzögern sich die Betriebsstättenverlagerungen über den 30.09.2013 hinaus, wird die Frist um den Zeitraum verlängert, um den sich die Betriebsstättenverlagerungen über den 30.09.2013 hinaus verzögern.

Vereinbarung Maschinenbau 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/6

In Ergänzung der Rahmen-Betriebsvereinbarung "Beschäftigungs- und Standortsicherung" vom 4. Dezember 1996 wird vereinbart, dass für die Laufzeit dieses Interessenausgleichs/Sozialplanes keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/685

Der Ausspruch betriebsbedingter Beendigungskündigungen durch die [...]-Informatik mit Wirkung vor dem 31.12.2017 ist unzulässig.

Vereinbarung Verbände und Gewerkschaften 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/602

Betriebsbedingte ordentliche Beendigungskündigungen bzw. Änderungskündigungen zum Zweck der Verringerung des Beschäftigungsumfangs sind bis zum 31.03.2016 nicht zulässig. Im Übrigen sind Änderungskündigungen zulässig. Verzögern sich die Betriebsstättenverlagerungen über den 30.09.2013 hinaus, wird die Frist um den Zeitraum verlängert, um den sich die Betriebsstättenverlagerungen über den 30.09.2013 hinaus verzögern.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/623

Die Kündigungsschutzfrist verlängert sich zunächst um 12 weitere Monate, sofern die [Firma] [Ort] keine wirtschaftliche Notlage anzeigt oder - bei einer Anzeige - sich die [Firma] [Ort] und der Betriebsrat des Betriebes [Ort] der [Firma] [Ort] einigen, dass bei der [Firma] [Ort] keine wirtschaftliche Notlage vorliegt. Nach deren Ablauf verlängert sich die Kündigungsschutzfrist weiter um jeweils sechs Monate, höchstens jedoch 3 Mal und damit längstens um insgesamt weitere 18 Monate."

Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/711

Unternehmen und Betriebsrat sind sich einig, dass jedenfalls Eigenkündigungen der Beschäftigten vor dem 30.06.2013 nicht auf Veranlassung des Unternehmens aus Anlass der im Interessenausgleich zur Auslagerung der Schadenprozesse [Firma] beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Das Gleiche gilt für Beendigungen durch Aufhebungsverträge vor dem 30.06.2013.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/685

§ 49 Ausschluss von betriebsbedingten Beendigungskündigungen
Der Ausspruch betriebsbedingter Beendigungskündigungen durch die Finanz Informatik mit Wirkung vor dem 31.12.2017 ist unzulässig.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/445

Zur Durchführung der genannten Maßnahmen sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis zum Ablauf des Jahres 2004 nicht zulässig.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/310

Zur Durchführung der genannten Maßnahmen sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf des 30.06.2006 führen, für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Interessenausgleiches in einem Arbeitsvertrag [...] stehen. [...] Ausgenommen hiervon sind Änderungskündigungen im Rahmen von Versetzungen auf einen zumutbaren Arbeitsplatz nach § 2 III des Sozialplans.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/371

[...] unterlässt es, gegenüber den betroffenen Arbeitnehmern vor Ablauf des 30.06.2004 betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen. Änderungskündigungen sind in diesem Zeitraum nur zulässig, wenn hierbei ein im Sinne von 7. Ziffer 2.2. des Sozialplans vom heutigen Tage zumutbarer Arbeitsplatz angeboten wird. Entgegen dieser Verpflichtung ausgesprochene Kündigungen sind rechtsunwirksam.

Vereinbarung Maschinenbau 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/284

Innerhalb der Laufzeit des Interessenausgleichs sind grundsätzlich weitere betriebsbedingte Kündigungen bzw. Aufhebungsverträge ausgeschlossen. Betriebsbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge sind in begründeten Ausnahmefällen nur mit Zustimmung des Betriebsrates möglich.
Sollte entgegen den jetzigen Erwartungen sich die Auftragslage weiter verschlechtern und hieraus weitere betriebliche Maßnahmen erforderlich sein, wird zur Vermeidung von Entlassungen zunächst Kurzarbeit eingeführt bzw. fortgeführt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2002 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/353

2. Zulässigkeit betriebsbedingter Änderungskündigungen
Betriebsbedingte Änderungskündigungen, mit denen Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis zum 01.01.2003 von einer der Gesellschaften auf die [...] übergeht, ein Arbeitsplatz an einem anderen Standort, ein anderer Arbeitsplatz am bisherigen Standort oder sonstige geänderte Arbeitsbedingungen am bisherigen Standort angeboten werden, sind bis zum 31.12.2005 nur mit Zustimmung des für den betroffenen Arbeitnehmer zuständigen Betriebsrats möglich. Eine solche betriebsbedingte Änderungskündigung ist nur wirksam, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung erteilt hat oder die Zustimmung des Betriebsrats durch die Einigungsstelle ersetzt ist.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/369

Darüber hinausgehende betriebsbedingte Kündigungen sind bis zum 31.12.2004 ausgeschlossen, es sei denn, ohne weitere betriebsbedingte Kündigungen wäre der Bestand des Unternehmens gefährdet.

Vereinbarung Maschinenbau 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/468

Nichtkündigungszusage
Es besteht Einigkeit, dass aufgrund der in der Anlage A zu dieser Betriebsvereinbarung aufgeführten Maßnahmen und/oder Projekte keine betriebsbedingte Beendigungskündigung bis zum 30.09.2008 von der Firma ausgesprochen wird. Dies gilt nicht, wenn aufgrund konjunktureller Entwicklungen erhebliche Rückgänge im Auftragseingang (mindestens 5 % unter Auftragseingang 2003) eintreten.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2003 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 100300/339

Während der Qualifizierungsmaßnahme sowie im Anschluss daran für den dreifachen Zeitraum der Qualifizierungsmaßnahme, höchstens jedoch für 12 Monate, ist eine leistungsbedingte Kündigung aus Gründen, die aus den veränderten Anforderungen herrühren, ausgeschlossen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Beschreibung der Betriebsänderungen
    1. Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebes oder wesentlicher Betriebsteile 10 Textauszüge
    2. Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben 5 Textauszüge
    3. Grundlegende Änderung der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen 9 Textauszüge
    4. Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren 11 Textauszüge
  2. Auswirkungen auf die Beschäftigten
    1. Maßnahmen zur Erreichung des Personalbestandes 13 Textauszüge
  3. Regelungen zur Vermeidung bzw. Verminderung von Nachteilen
    1. Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen 15 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung - Ziele, Investitionszusagen, Insourcing 19 Textauszüge
    3. Beschäftigungssicherung - Verminderung der Arbeitskapazitäten 18 Textauszüge
    4. Beschäftigungssicherung - Sicherung des Arbeitsvolumens 22 Textauszüge
    5. Sozialverträglicher Personalabbau - Maßnahmen für ältere Beschäftigte 5 Textauszüge
    6. Sozialverträglicher Personalabbau - Aufhebungsverträge 16 Textauszüge
    7. Outplacement- und Transfermaßnahmen 5 Textauszüge
  4. Auswahlrichtlinien und Namenslisten
    1. Kriterien für die Sozialauswahl, Punkteschema, Verfahren 15 Textauszüge
  5. Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Betriebsräten
    1. Sozialplanpflicht, Betriebsänderung annehmen, Unterrichtung, Freistellung 7 Textauszüge
  6. Bedingungen zur Umsetzung einer Betriebsänderung
    1. Zeitpunkt und Umsetzung 4 Textauszüge
  7. Sicherung der Tarifbindung
    1. Zusicherung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband 2 Textauszüge
  8. Erstreckung des Interessenausgleichs auf zukünftige Personalmaßnahmen
    1. Künftige Verhandlungen und Übertragung von Ergebnissen 2 Textauszüge
  9. Verbesserung der Rechtsqualität des Interessenausgleichs
    1. Absicherung der Verbindlichkeit 2 Textauszüge
  10. Personalplanung und Qualifizierung
    1. Rechtzeitige Einbeziehung, Konzeptentwicklung, Gesamtplanung, Beteiligung 12 Textauszüge
  11. Wirtschaftsausschuss
    1. Unterrichtung, Art der Informationen 2 Textauszüge
  1. Regelungen bei Verlust des Arbeitsplatzes
    1. Abfindungsregelungen - Berechnungsmodelle 54 Textauszüge
    2. Abfindungsregelungen - Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses 6 Textauszüge
    3. Abfindungsregelungen - Erhöhte Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrages oder bei Eigenkündigung 4 Textauszüge
    4. Abfindungsregelungen - Einhaltung von Kündigungsfristen 4 Textauszüge
    5. Abfindungsregelungen - Absicherung der Abfindungen 1 Textauszüge
    6. Abfindungsregelungen - Vererblichkeit von Abfindungsansprüchen 1 Textauszüge
    7. Abfindungsregelungen - Auszahlungsmodalitäten 6 Textauszüge
    8. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld/Sonderzahlung, Jubiläumszahlungen, Vermögenswirksame Leistungen 10 Textauszüge
    9. Entschädigung für den Verlust betrieblicher Sozialleistungen: betriebliche Altersversorgung, Darlehen, Werkswohnungen, Dienstwagen, Kinderbetreuung, Verbesserungsvorschläge 19 Textauszüge
    10. Verzicht auf arbeitnehmerseitige Einhaltung der Kündigungsfrist 4 Textauszüge
    11. Behandlung von Zeitsalden auf Arbeitszeitkonten 4 Textauszüge
    12. Zeugnisse 1 Textauszüge
    13. Unterstützung bei der Arbeitssuche 5 Textauszüge
    14. Wiedereinstellung 9 Textauszüge
    15. Hilfe bei künftiger Arbeitslosigkeit 1 Textauszüge
    16. Leistungen bei Verkürzung der individuellen Arbeitszeit 9 Textauszüge
    17. Zusatzleistungen bei Elternzeit 1 Textauszüge
  2. Einbeziehung von Leistungen nach dem SGB III (Transfersozialplan)
    1. Outplacement 15 Textauszüge
    2. Transfergesellschaft - Grundsätzliche Voraussetzungen zur Einrichtung von Transfergesellschaften 5 Textauszüge
    3. Transfergesellschaft - Individualrechtlich-arbeitsvertraglicher Regelungsbereich 24 Textauszüge
    4. Transfergesellschaft - Finanzierung und Ausgestaltung der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
    5. Transfergesellschaft - Abfindung bei Inanspruchnahme der Transfergesellschaft 11 Textauszüge
    6. Transfergesellschaft - Leistungen der Transfergesellschaft 4 Textauszüge
    7. Transfergesellschaft - Auswahl, Begleitung und Controlling der Transfergesellschaft 7 Textauszüge
  3. Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden älterer Arbeitnehmer
    1. Altersteilzeit 12 Textauszüge
    2. Vorruhestand 12 Textauszüge
  4. Versetzungen und Umsetzungen
    1. Zumutbarkeitsregelungen 9 Textauszüge
    2. Zumutbarkeitskriterien 21 Textauszüge
    3. Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    4. Annahme eines unzumutbaren Arbeitsplatzes 4 Textauszüge
    5. Entgeltsicherung 16 Textauszüge
    6. Ausgleichsleistungen für längere Fahrzeiten und Wegstrecken 14 Textauszüge
    7. Leistungen bei Umzug 16 Textauszüge
    8. Pendlerregelungen 5 Textauszüge
    9. Doppelte Haushaltsführung 5 Textauszüge
    10. Regelungen zum Kündigungsschutz 4 Textauszüge
    11. Kündigung nach Umsetzung 5 Textauszüge
    12. Rückkehrrecht 5 Textauszüge
    13. Unterbreitung des Arbeitsangebots und Besichtigung des neuen Arbeitsplatzes 3 Textauszüge
    14. Kündigungs- und Abmahnungsverbot wegen Schlechtleistung 2 Textauszüge
  5. Regelungen zur Qualifizierung
    1. Bedarfe klären, veränderte Anforderungen, Ausbildungsmöglichkeiten, strategische Personalbedarfe ermitteln 18 Textauszüge
  6. Härtefallregelungen
    1. Härtefonds, Summe der Gelder, Verfahren 7 Textauszüge
  7. Geltungsbereich
    1. Räumlich, sachlich, personell 14 Textauszüge
  8. Schlussbestimmungen
    1. Inkrafttreten, Laufzeit, Salvatorische Klausel 6 Textauszüge
  1. Regelung von Konflikten
    1. Paritätische Kommission 4 Textauszüge
    2. Einigungsstelle 3 Textauszüge
    3. Andere Formen der Konfliktlösung 2 Textauszüge
  2. Erweiterte Mitbestimmung- und Beteiligungsrechte
    1. Kündigung mit Zustimmung des Betriebsrates 8 Textauszüge
    2. Zustimmung des Betriebsrates bei anderen unternehmerischen Entscheidungen 3 Textauszüge
    3. Beteiligung des Betriebsrates an unternehmerischen Planungen 4 Textauszüge

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