Thema: Mobiles Arbeiten

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6.1.1 Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation (27 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Unternehmensbezogene Dienstleistungen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/252

Präambel
Die [Firma] und der Betriebsrat schaffen mit dieser Vereinbarung Rahmenbedingungen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie beruflichen und privaten Interessen für alle Beschäftigten zu verbessern. Immer mehr Beschäftigte haben den Wunsch, eine qualifizierte berufliche Tätigkeit auszuüben, ohne dabei auf die Gründung einer Familie, auf die Betreuung und Pflege von Kindern und anderen Angehörigen oder die Verwirklichung vergleichbarer privater Ziele verzichten zu müssen.
Auch aus dem Gesichtspunkt des demografischen Wandels wird es im Hinblick auf den Fachkräftebedarf verstärkt erforderlich, attraktive Arbeitsplätze zu bieten. Menschen mit besonderen privaten und familiären Anforderungen sowie mit längeren Anfahrtswegen sollen daher möglichst in den Arbeitsprozess eingebunden bleiben oder zeitnah in ihn zurückkehren können. Damit und durch die Erhaltung bzw. Verbesserung der Qualifikation und Kompetenzen der Beschäftigten in diesen Phasen wird auch ein Beitrag zur Chancengleichheit geleistet.
Die Maßnahmen dieser Vereinbarung zielen darauf ab, die Beschäftigten insbesondere durch eine flexible Arbeitsgestaltung zu unterstützen, damit die Herausforderungen der unterschiedlichen Lebensphasen besser mit dem Beruf in Einklang gebracht werden können. Mit diesem Maßnahmenbündel ist zugleich eine Steigerung der Attraktivität der [Firma] als Arbeitgeber in einem sich stark wandelnden internen und externen Arbeitsmarkt verbunden.

§ 1 Gegenstand der Betriebsvereinbarung:
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend AN genannt) der [Firma] sollen die Möglichkeit erhalten, kurzfristig, aber auch regelmäßig zu vereinbarten Zeiten, ihre Tätigkeit innerhalb ihrer individuellen regelmäßigen Wochenarbeitszeit auch von zu Hause aus auszuüben.
AN, die an der Home Office-Regelung teilnehmen, erbringen ihre Arbeitsleistung sowohl von zu Hause als auch bei der [Firma].

Vereinbarung Maschinenbau 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/270

Gegenstand dieser Betriebsvereinbarung ist die Aufstellung von Rahmenbedingungen für die Errichtung von mobilen Arbeitsplätzen im privaten Umfeld des jeweiligen Arbeitnehmers.

Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/167

Präambel
Die Geschäftsführung und der Betriebsrat sowie die Schwerbehindertenvertretung sind davon überzeugt, dass die Ziele des Unternehmens nur mit motivierten Mitarbeitern zu erreichen sind. Eigenständiges Handeln, Verantwortung für Arbeitsergebnisse aber auch die Möglichkeit, durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte die beruflichen und privaten Interessen besser vereinbaren zu können, tragen mit zur Verbesserung der Motivation und damit zur Steigerung der Produktivität der Beschäftigten bei.

Vereinbarung Energiedienstleister Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/170

Die Verfahrensregelung "Arbeiten unterwegs" regelt das betrieblich veranlasste und DV-gestützte Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitsstätte und setzt hierfür den verbindlichen Rahmen für alle Beteiligten.

Einleitung
Im Rahmen regelmäßiger oder situativer spezieller IT-gestützter Aufgabenstellungen ist es erforderlich, Beschäftigten das "Arbeiten unterwegs" - also außerhalb des üblichen Arbeitsplatzes - unter Verwendung geeigneter DV-Systeme zu ermöglichen. Dieses kann auch durch einen Fernzugriff (Remote-Access) mittels leitungs- oder funkbasierter Kommunikation ergänzt werden.
Der quantitative Schwerpunkt des betrieblich notwendigen "Arbeiten unterwegs" liegt im Bereich des IT-Treuhänders für die "kommerzielle IT" [...]. Diese Verfahrensregelung gilt ebenso für die anderen IT-Treuhänder.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/169

Präambel
Der mobile Arbeitsplatz im Vertrieb der [Firma] hat zum Ziel, den angestellten Außendienstmitarbeiterinnen unabhängig von ihrem Arbeitsplatz Zugriff auf alle notwendigen Anwendungen im Rahmen ihrer Aufgaben auf unsere Datenverarbeitung zu gewährleisten.

Gegenstand
Gegenstand dieser Vereinbarung ist der Einsatz moderner Technologien, mit dem Ziel die Mobilität und Flexibilität der Mitarbeiterinnen zu erhöhen. Diese Technologien ermöglichen den Mitarbeiterinnen Teile ihrer Arbeitsleistung, die bisher ausschließlich in den Diensträumen ausgeübt werden konnten, unabhängig von jedem Standort mit Internetzugang auszuüben.
Bestehende bzw. künftige Betriebsvereinbarungen über den Einsatz von Internet und die Nutzung von Lotus Notes bleiben von dieser Betriebsvereinbarung unberührt.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/190

Einleitung
Dieser Leitfaden ist in Zusammenarbeit von [...]-Leitung und BR entstanden und wird von der Leitung mit Zustimmung des Betriebsrates zum 01.01.2010 für den Standort [...] in Kraft gesetzt.
Neben der Telearbeit mit wechselnden, jedoch ortsgebundenen Arbeitsplätzen (i. d. R betriebliche und häusliche Arbeitsstätte) und einer definierten Arbeitsplatzausstattung und -organisation, welche in der "GBV vom 21.07.2003 über zwischen Arbeits- und Wohnort wechselnden Arbeitsplätzen" nebst deren Anlagen festgeschrieben sind, kommt [in der Firma] immer häufiger auch mobile Arbeit zur Anwendung. Mobile Arbeit bietet vielfältige Chancen zur Verbesserung der Arbeitsqualität und der Arbeitseffizienz. Mobile Arbeit ist aber auch eine Chance, die Balance zwischen Arbeits- und Privatleben zu verbessern.
Die Rahmenbedingungen für mobile Arbeit sollen mit diesem Leitfaden geregelt werden.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/196

Präambel
Die [Firma] und der beteiligte Personalrat verfolgen das Ziel, eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Interesse der Dienststelle als auch der Beschäftigten sinnvoll zu gestalten. Mit den nachfolgenden Regelungen zur alternierenden Tele- und Heimarbeit werden zusätzliche Alternativen zu bestehenden Formen der Arbeitsorganisation geschaffen, um vorrangig unter der Berücksichtigung von familienpolitischen und gesundheitlichen Aspekten Anwendung finden sollen. Damit erhalten die Beschäftigten die Möglichkeit einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Weiterhin kann Schwerbehinderten Menschen die Integration in das Berufsleben erleichtert werden. Bei längerer Abwesenheit von Beschäftigten ist eine bessere Wiedereingliederung oder eine vorzeitige Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit realisierbar.
Diese Vereinbarung reiht sich in die Maßnahmen der [Firma] zur Umsetzung der Initiativen [...] sowie [...] ein.
Die mit der alternierenden Tele- und Heimarbeit verbundene Arbeitsflexibilität und die höhere Selbstverantwortung der Beschäftigten bei der Gestaltung und Durchführung der Arbeit sollen die Motivation steigern und sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit, -qualität und -produktivität auswirken.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/201

Präambel
Das [Unternehmen] führt die mobile Arbeit in Form eines Pilotprojekts als weitere flexible Arbeitsform neben der Telearbeit ein.
Die im [Unternehmen] bei Beschäftigten und Vorgesetzten akzeptierte Telearbeit wird zur längerfristig besseren Vereinbarkeit des Familien- und Berufslebens bewilligt, vor allem wenn Kinder zu betreuen oder nahe Angehörige zu pflegen sind. Telearbeit ist stets langfristig angelegt (regelmäßig auf zwei Jahre mit der - zumeist auch genutzten - Option einer Verlängerung). Sie wird ausschließlich am stationären heimischen Arbeitsplatz ausgeübt.
Mit dem mobilen Arbeiten werden die Möglichkeiten flexiblen Arbeitens ausgeweitet. Mobiles Arbeiten im Sinne dieser Regelungen bezeichnet das Arbeiten außerhalb der Dienststelle aus den unter § 3 Absatz 1 genannten Gründen. Die mobile Arbeit wird in der Regel mit mobilen Arbeitsmitteln (z. B. Laptop [...] etc.) erbracht, die einen Fernzugriff auf die behördeninterne IT-Infrastruktur erlauben. Mobiles Arbeiten soll In erster Linie den Beschäftigten ermöglichen, Arbeits- und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren. Es kann aber auch eingesetzt werden, um dem dienstlichen Interesse an Arbeitseffizienz und Erreichbarkeit - etwa auf Dienstreisen - besser Rechnung zu tragen.

Vereinbarung Energiedienstleister 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/220

Präambel
Mit der mobilen Arbeit wird bei [der Firma] eine Arbeitsform eingeführt, bei der die Beschäftigten ihre Arbeitsleistung nicht mehr ausschließlich im Betrieb erbringen müssen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Arbeit auch an einem anderen Ort eigenständig und eigenverantwortlich einzuteilen und zu erledigen und dadurch das tägliche Pendeln zur betrieblichen Arbeitsstätte zu reduzieren, was auch der Entlastung der Umwelt dient. Bei der mobilen Arbeit können die Beschäftigten ihre Arbeit an dem anderen Ort zeitlich und räumlich unter Einhaltung der gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben flexibel gestalten. Beide Faktoren wirken sich positiv auf die Work-Life-Balance einschließlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Arbeitsmotivation der Beschäftigten aus. Dieser Ansatz dient den Unternehmenszielen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/215

Präambel
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden von Mitarbeitern gesprochen, damit sind selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen gemeint.
Die Betriebsparteien sind gemeinsam der Auffassung, dass neben dem klassischen Home Office Modell den Mitarbeitern am Standort die Möglichkeit gegeben werden soll, Ihre vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung außerhalb des Firmenstandortes zu erbringen. Damit soll zum einen den Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprochen werden, ergänzend zur Vertrauensarbeitszeit, Ihre Arbeitsleistungen auch örtlich flexibel zu gestalten und zum anderen soll damit ein Beitrag zur Vermeidung von unnötigen Umweltbelastungen geleistet werden.

Ziel
Zusätzlich zu den bereits vorhandenen [...] WebCommuting General Program Guidelines sollen hier speziell für die [Firma] die Rahmenbedingungen geregelt werden.

Vereinbarung Forstwirtschaft 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/217

Präambel
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ist erklärtes Ziel der Landesregierung. Zur Verbesserung der Vereinbarung von Familienpflichten und Beruf, zur Arbeitserleichterung behinderter Menschen sowie zur flexibleren Gestaltung des Arbeitslebens wird im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Dienststelle das Modell der "Flexibilisierung der Arbeitsorganisation (FAO)" eingeführt. Dabei können unter bestimmten Voraussetzungen berufliche Arbeitsleistungen teilweise im häuslichen Bereich am Wohnsitz (Wohnung) erbracht werden.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/219

Präambel
Die Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, die steigende Internationalisierung des Unternehmens, das Erfordernis der Wettbewerbsfähigkeit sowie die modernen Arbeits- und Kommunikationsmittel haben zunehmend Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsstrukturen. Mit der Mobilarbeit und der damit verbundenen Möglichkeit der Flexibilisierung und Individualisierung von Arbeitsort und Arbeitszeit soll diesen Veränderungen Rechnung getragen und eine Verbesserung der Arbeitsqualität und -produktivität erreicht werden. Dies soll zu mehr Selbstbestimmung führen sowie positive Auswirkungen auf die Gesundheit und die Arbeitszufriedenheit der tariflichen und außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im weiteren Mitarbeiter genannt) haben. Mobilarbeit bezweckt nicht die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiter oder eine über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Ausweitung des Arbeitsvolumens.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/221

Präambel
GF und KBR haben das gemeinsame Ziel, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben aktiv zu fördern und individuellen Wünschen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach mehr Flexibilität gerecht zu werden. Das mobile Arbeiten ist eine Arbeitsform, welche die Erfüllung der Arbeitsaufgaben auch außerhalb des Betriebes ermöglicht. So kann dazu beigetragen werden, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern und eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und -ort im privaten sowie betrieblichen Interesse zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es gemeinsames Ziel, die Integration von schwerbehinderten Mitarbeitern sowie sonstigen Mitarbeitern mit Arbeitseinschränkungen (z. B. bezüglich Mobilität oder Bedarf an längeren Pausen) in das Arbeitsleben zu erleichtern und deren Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/223

Präambel
Zahlreiche Aufgabenbereiche erfordern wegen der zunehmend notwendigen Mobilität der Beschäftigten zur Aufgabenerledigung den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationsmittel, um auch außerhalb der Dienststelle auf dienstliche Daten zurückgreifen zu können. Daneben erwarten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mobile Arbeitsformen verstärkt nutzen zu können.
Das [Firma] ist daher durch den Einsatz moderner Kommunikationsmittel kontinuierlich bemüht, sowohl die Arbeitsorganisation weiter zu modernisieren, als auch zu einem verbesserten Einklang von Berufstätigkeit, Familie und sozialem Leben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause beizutragen.
Dazu wird neben der seit langem bestehenden Möglichkeit der zeitweisen Arbeit an einem häuslichen Arbeitsplatz (alternierende Telearbeit) eine neue Form der Telearbeit als Ergebnis eines einjährigen Modellversuches angeboten, die die besonderen Belange der Betreuung von Kindern und der Pflege naher Angehöriger berücksichtigen soll (anlassbezogene Telearbeit).Zusätzlich sollen die Möglichkeiten eines ortsunabhängigen mobilen Zugriffs (z. B. während Dienstreisen) auf Intranet, E-Mail und Daten verbessert werden (Mobile Arbeit).

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/226

Präambel
Im Interesse der Beschäftigten und des [Unternehmens] wird das Angebot der "alternierenden Telearbeit" eingeführt und darüber hinaus mit der Einführung des "mobilen Arbeitens" ein neuer Weg für mehr Flexibilität beschritten. Beide Arbeitsformen sind Ausdruck einer von Vertrauen und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur im [Unternehmen] auf Basis der Grundsätze für Führung und Zusammenarbeit.
Im Rahmen einer lebensphasenorientierten Personalpolitik sind Telearbeit und mobiles Arbeiten als flexible Arbeitsformen besonders geeignet, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben (§§ 12,13 Abs. 1 BGIeiG), die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Chancengleichheit, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben zu unterstützen sowie die Ausgestaltung der individuellen Berufs- und Lebensplanung zu fördern.
Alternierende Telearbeit und mobiles Arbeiten sollen besonders dazu beitragen:
- die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben zu fördern,
- die Wiedereingliederung in das Berufsleben im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) zu unterstützen,
- die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern,
- Ausfallzeiten zu verringern,
- die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeberattraktivität zu erhalten und zu erhöhen,
- weitere Arbeitsressourcen durch eine größere Teilhabe von Teilzeitkräften am Arbeitsleben zu erschließen,
- den Stressabbau zu unterstützen, um damit die Gesunderhaltung zu fördern sowie
- erworbene berufliche Qualifikationen und vorhandenes Wissen auch in der Familienzeit zu erhalten und einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

Unbeschadet der gesetzlichen und tariflichen Regelungen wird folgende Dienstvereinbarung abgeschlossen: [...].

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/233

Präambel
Im Rahmen einer familienorientierten Personalpolitik soll alternierendes Home Office als flexible Arbeitsform die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern.
Ergänzend mit dem Angebot von Teilzeitarbeit und den Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der Dienstvereinbarung über die Regelung der variablen Arbeitszeit ergeben, wird es den Beschäftigten ermöglicht, eine stärkere individuelle Arbeitsorganisation zu nutzen.
Außerdem ermöglicht alternierendes Home Office, die Erfordernisse familiärer Betreuungsarbeit mit dienstlichen Aufgaben in Einklang zu bringen.
Das alternierende Home Office trägt zusätzlich dazu bei, die Motivation und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten zu steigern und dadurch einen positiven Effekt auf die Arbeitsproduktivität und Arbeitsqualität zu bewirken.
Zur Sicherung der Rechte aller Beteiligten wird unbeschadet der gesetzlichen und tariflichen Rechte folgende Vereinbarung geschlossen.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/229

Home Office Tag

Präambel
Das Unternehmen bietet seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit zum "Home Office Tag" auf der Grundlage der in dieser Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen an. Diese Regelung umfasst nicht einen permanenten Home Office-/Tele-Arbeitsplatz.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/258

§ 1 Regelungsgegenstand
Diese Vereinbarung regelt den Einsatz von vom Unternehmen zur Verfügung gestellter mobiler technischer Arbeits- und Kommunikationsmittel, die eine Erfüllung von dienstlich veranlassten Tätigkeiten auch außerhalb der [...]-Dienstgebäude bzw. des stationären häuslichen Arbeitsplatzes ermöglichen. Hierunter fallen etwa Laptops, Handys, Smartphone und Tablets.
Eine Verpflichtung zur Nutzung dieser Arbeitsmittel außerhalb der Dienstzeiten besteht grundsätzlich nicht. Die Führungskräfte sind gehalten, keinen andersgearteten Erwartungsdruck aufzubauen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/257

Präambel
Die Unternehmensleitung und der Betriebsrat sind sich darüber einig, dass auch außerhalb der [...] Betriebsstätten im Rahmen von Arbeitsverhältnissen Arbeitsleistungen erbracht werden können.
Home Office soll den Beschäftigten in begründeten Situationen bei [der Firma] ein zeitlich selbstbestimmtes Arbeiten ermöglichen. Es soll den Beschäftigten die Möglichkeit eröffnen, ihre privaten Lebensbedingungen mit der Notwendigkeit der Erwerbsarbeit in Einklang zu bringen. Dabei wird darauf geachtet, dass Home Office nicht zu einer erhöhten Leistungsverdichtung führt, sondern dass es in die betrieblichen Prozesse eingebunden ist und die Beschäftigten im betrieblichen Ablauf und in den Teams und Abteilungen integriert bleiben.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/264

Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit
Zwischen [der Firma], vertreten durch den Geschäftsführer, [Name], sowie der Bereichsleiterin Z, [Name], und dem Betriebsrat [Ort] [der Firma], vertreten durch die Betriebsratsvorsitzende, [Name], wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
[Die Firma] setzt sich für eine verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und persönlichen Verpflichtungen ein und möchte mit der Einführung der Telearbeit und der Mobilen Arbeit Flexibilisierungsmöglichkeiten schaffen, die die Interessen [der Firma] und die der Mitarbeitenden sinnvoll miteinander verbinden und dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Darüber hinaus soll diese Betriebsvereinbarung zu einer Steigerung der Arbeitszufriedenheit führen und gleichzeitig zu einer Verbesserung der Arbeitsproduktivität und Bindung qualifizierter Mitarbeitender.
Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist es, einen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen die unmittelbar betroffenen Mitarbeitenden und ihre Vorgesetzten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sowie der Erfordernisse des jeweiligen Arbeitsbereichs insbesondere hinsichtlich persönlicher Anwesenheit und Erreichbarkeit passgenaue Regelungen vereinbaren können. Angesichts der vielfältigen und sehr unterschiedlichen Aufgabenbereiche, Arbeitsweisen, Größe von Arbeitseinheiten, Erreichbarkeitserfordernisse und anderer relevanter Faktoren sind unterschiedliche Regelungen ausdrücklich möglich und beabsichtigt.
Dabei darf die Arbeitszeitsouveränität nicht zur Selbstausbeutung der Mitarbeitenden führen. Der Arbeitgeber und die Mitarbeitenden achten gemeinsam auf die Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes.

Vereinbarung Elektro 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/256

PräambelZur weiteren Modernisierung der Arbeitsorganisation im Betrieb und einer Flexibilisierung der Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung mit dem Ziel, zum einen besonderen Arbeitsaufgabenstellungen Rechnung zu tragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erhöhen, und zum anderen, Möglichkeiten für Arbeitnehmer zu schaffen, Berufstätigkeit und Familie oder sonstiges soziales Leben besser in Einklang zu bringen, haben die Betriebsparteien beschlossen, die betrieblichen Regeln zu verschiedenen Formen der Telearbeit anzupassen und neu zu fassen.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/267

Präambel
Flexible Arbeitsformen prägen zunehmend die Arbeitswelt und ermöglichen für die Beschäftigten eine bessere Vereinbarkeit von privater Lebensführung und den beruflichen Anforderungen.
Die Betriebsparteien sind sich einig, dass flexible Arbeitsformen zu einer modernen Gestaltung der Arbeitswelt gehören. Dadurch sollen sowohl die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit [...] erhöht als auch die Erwartungen der Beschäftigten an flexible Arbeitsformen erfüllt werden. Durch diese Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und privater Lebensführung erwarten die Betriebsparteien auch positive gesundheitliche Effekte und eine höhere Arbeitszufriedenheit. Flexible Arbeitsformen bezwecken nicht die ständige Erreichbarkeit der Beschäftigten oder eine über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Ausweitung des Arbeitszeitvolumens.
Vor diesem Hintergrund wird die schon bisher praktizierte regelmäßige Telearbeit um eine gelegentliche mobile Tätigkeit, z. B. von zu Hause (Mobiles Arbeiten), ergänzt. Die Betriebsparteien gehen davon aus, dass die in dieser Vereinbarung geregelten flexiblen Arbeitsformen im gegenseitigen Interesse genutzt werden.

Vereinbarung Tankstellen, Kfz.-Reparatur und -Handel 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/269

Ziel der Vereinbarung
Unternehmen und Betriebsrat haben das gemeinsame Ziel, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben aktiv zu fördern und individuellen Wünschen der Beschäftigten nach mehr Flexibilität gerecht zu werden. Das mobile Arbeiten ist eine Arbeitsform, welche die Erfüllung der Arbeitsaufgaben auch außerhalb des Unternehmens ermöglicht. So kann dazu beigetragen werden, die Vereinbarkeit der Arbeitstätigkeit und der persönlichen Lebensführung zu verbessern. Bei der flexiblen Gestaltung von Arbeitszeit und -ort werden sowohl die privaten als auch die betrieblichen Interessen ermöglicht. Unerlässlich hierbei ist das Zusammenspiel zwischen der individuellen Freiheit, dem Vertrauen der Führungskräfte und der Übernahme von Verantwortung durch die Beschäftigten. Dadurch entsteht ein erhöhter Anspruch an die Selbstorganisation der Beschäftigten, die Zusammenarbeit im Team und an die Führungskultur.

Vereinbarung Maschinenbau 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/270

Präambel
Moderne Kommunikationsmittel und -technologien ermöglichen, dass verschiedenste Arbeiten auch außerhalb der Betriebsstätten eines Unternehmens - also bspw. von zu Hause aus erledigt werden. Mobiles Arbeiten fördert die Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung. Ziel der Betriebsvereinbarung ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der [Firma] (nachfolgend "Firma" genannt), die Möglichkeit zur mobilen Arbeit zu geben. Mit der Betriebsvereinbarung werden die Einzelheiten zur mobilen Arbeit geregelt.

§ 2
Einsatzzweck und Zielstellung
[Firma] und der Betriebsrat sind sich darüber einig, dass auch außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] im Rahmen von Arbeitsverhältnissen Arbeitsleistungen mittels moderner Kommunikationsmittel und -technologien erbracht werden können. Arbeitsleistung, die außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- und Kommunikationstechnik im privaten Umfeld des Arbeitnehmers erbracht wird, wird nachfolgend "mobile Arbeit" genannt.

Ziel der mobilen Arbeit ist es, durch die zeitliche und räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation, dem Arbeitnehmer eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen und gleichzeitig den betrieblichen Belangen angemessen Rechnung zu tragen.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/271

Präambel
Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist es, einheitliche Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten [...] bei der Gewährung von Heim- und Telearbeit zu vereinbaren.
Heimarbeit und Telearbeit sind Arbeitsformen, die die Attraktivität [...] als Arbeitgeber verbessern soll und gleichzeitig mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten schafft. Ferner wird damit die Flexibilität und die Mobilität der Beschäftigten erhöht und die Umwelt durch weniger Fahrten zum Arbeitsplatz entlastet. Sonst notwendiger Parkraum kann eingespart werden, ebenso Raumkosten für Arbeitsplätze.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/272

Präambel
Die Entwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und das hohe Maß an Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Arbeitnehmer ermöglichen es zunehmend, dass die Arbeitsleistung auch außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] und außerhalb von betrieblich veranlassten Arbeitsorten erbracht wird. Die [Firma] und die [Gewerkschaft] verfolgen das Ziel, im Rahmen von mobile working eine örtliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Unternehmensinteresse als auch im Mitarbeiterinteresse sinnvoll zu gestalten. Ziel von mobile working ist es, durch die räumliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation
- die Arbeitsqualität und -Produktivität zu verbessern, dem Arbeitnehmer mehr Gestaltungsfreiheit bei der Erbringung der Arbeitsleistung zu ermöglichen und damit eine höhere Arbeits- und Ergebniszufriedenheit zu erreichen,
- den Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen,
- die Kundenorientierung und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu steigern und
- einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.

Mobile working stellt - bedingt durch die damit einhergehenden Gestaltungsfreiräume - besondere Anforderungen an die in mobile working beschäftigten Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer soll deshalb im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen eigenverantwortlich und selbstständig arbeiten können und über die erforderliche Selbstdisziplin verfügen, die bei mobile working erforderlich ist.
Mit diesen tarifvertraglichen Regelungen wird die Basis geschaffen, mobile working als weitere Arbeitsform zu implementieren.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/273

Präambel
Unternehmensleitung und Gesamtbetriebsrat bekennen sich auf Basis des durchgeführten Beteiligungsprozesses unter Einbeziehung von Führungskräften und Beschäftigten klar zu dem Ziel, Mobiles Arbeiten aktiv zu unterstützen und damit die Arbeits- und Führungskultur der [Firma] nachhaltig zu verändern und die Vertrauenskultur im Unternehmen zu fördern.
Den Beschäftigten wird durch Mobiles Arbeiten ein größerer individueller Gestaltungsspielraum sowie mehr Planungssicherheit bei der Vereinbarkeit beruflicher und privater Anforderungen ermöglicht. Dadurch entstehen größere Spielräume für Kreativ- und Produktivphasen der Beschäftigten sowie verbesserte Arbeitsprozesse, die in Summe einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen. Mobiles Arbeiten ermöglicht das Arbeiten außerhalb der Betriebsstätten der [Firma] und somit eine flexible Gestaltung von Arbeitszeit und Arbeitsort.
Teamgeist und Zusammenarbeit der Beschäftigten untereinander stellen eine wichtige Grundlage für Mobiles Arbeiten dar. Die Gesamtverantwortung der Führungskraft für die Arbeitsprozesse bleibt unverändert. Mobiles Arbeiten braucht (Spiel-)Regeln; die Gestaltung von Mobilem Arbeiten ist eine ständige, gemeinsame Aufgabe.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeit flexibilisieren, Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, Kosten sparen, Motivation erhöhen 6 Textauszüge
  2. Begriffsbestimmungen
    1. Nutzung und Anwendungsbereiche definieren 8 Textauszüge
  3. Telearbeit und betrieblicher Arbeitsplatz/Desk Sharing
    1. Arbeitsort, zugewiesene Arbeitsplätze, Belegungsquoten 4 Textauszüge
  4. Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
    1. Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen? 11 Textauszüge
  5. Begründung und Beendigung von Telearbeit
    1. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    2. Beantragung von und Entscheidung über Telearbeit 4 Textauszüge
    3. Beendigung der Telearbeit 7 Textauszüge
  6. Organisation der Telearbeit
    1. Selbststeuerung, Zuweisung von Aufgaben 1 Textauszüge
    2. Vorbereitung auf Telearbeit 4 Textauszüge
    3. Integration in den Betrieb und die Kommunikation 6 Textauszüge
    4. Arbeitsmittel und Kosten 7 Textauszüge
  7. Ergonomie/Gesundheitsschutz
    1. Vorschriften einhalten, Kontrollen 7 Textauszüge
  8. Arbeitszeit
    1. Betriebliche und häusliche Arbeitszeit vertiefen 5 Textauszüge
    2. Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit 6 Textauszüge
    3. Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    4. Mehrarbeit und Zuschläge 4 Textauszüge
  9. Beteiligung von Betriebs- und Personalrat
    1. Information 3 Textauszüge
    2. Beteiligung BR/PR 13 Textauszüge
    3. Konflikte 2 Textauszüge
  1. Steuerung des Außendiensts
    1. Zeit und Arbeitsorganisation, Ortungssysteme 4 Textauszüge
  2. Techniknutzung - Kontrolle und Arbeitsverdichtung
    1. Einsatzgebiete, Zweckbestimmung 1 Textauszüge
  3. Arbeitszeit
    1. Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen 7 Textauszüge
  1. Begriffsbestimmungen
    1. Dienstreise, Entsendung, Einsatzwechseltätigkeit 5 Textauszüge
  2. Sparsamkeit bei Dienstreisen
    1. Verdichtung der Tätigkeit, Bonussysteme 8 Textauszüge
  3. Reisezeit - Arbeitszeit
    1. Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten 13 Textauszüge
  4. Sonderregelungen für häufiges Reisen?
    1. Ausgleich in Zeit und Geld 1 Textauszüge
  5. Kostenerstattung
    1. Steuerliche Richtlinien 1 Textauszüge
  6. Mitbestimmungsfragen
    1. Freiwillige Betriebsvereinbarung 2 Textauszüge
  1. Arbeitszeit
    1. Tatsächliche Arbeitszeit, Zeitausgleich, personelle Besetzung 6 Textauszüge
  2. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
    1. Verantwortung der Führungskräfte, Gesetze einhalten, Arbeitsverweigerung, Vorsorge, Versorgung im Ausland 8 Textauszüge
  3. Vergütung
    1. Zulagen, Prämien 5 Textauszüge
  4. Beteiligung des Betriebsrats, Konfliktfälle
    1. Beteiligung des Betriebsrats 4 Textauszüge
  1. Überwachung: Leistungs- und Verhaltenskontrolle
    1. Ausschließen, Auswertungsverbot, Zugriff und Löschung von Daten 4 Textauszüge
  2. Erreichbarkeit
    1. Pflicht und Grenzen, Verantwortung 6 Textauszüge
  3. Datenschutz
    1. Informationen, Einweisung 2 Textauszüge
  4. Privatnutzung von mobilen Geräten
    1. Umfang, Umgang mit Kosten 3 Textauszüge
  1. Ziele von Vereinbarungen
    1. Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation 27 Textauszüge
  2. Definition, Anlässe, Orte
    1. Home Office, alternierend 14 Textauszüge
    2. Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten 19 Textauszüge
  3. Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
    1. Grundsätze 26 Textauszüge
    2. Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen 37 Textauszüge
    3. Information und Qualifikation 2 Textauszüge
  4. Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
    1. Arbeitsstätte, Arbeitsort 4 Textauszüge
    2. Arbeitsschutz 19 Textauszüge
  5. Arbeitszeit
    1. Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung 35 Textauszüge
  6. Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
    1. Versicherung/Haftung 22 Textauszüge
    2. Kosten 8 Textauszüge
  7. Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
    1. Schutz der Daten 30 Textauszüge
  8. Ausstattung, Arbeitsmittel
    1. Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte 36 Textauszüge
  9. Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
    1. Verfahren zur Beilegung von Konflikten 8 Textauszüge
    2. Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR 12 Textauszüge
  10. Geltungsbereiche
    1. Persönlich, sachlich, räumlich 1 Textauszüge

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