Thema: Strategische Personalplanung

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2.5.1 Zweckgebundene Datenerhebung (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Versicherungsgewerbe 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010100/33

Werden im Rahmen der Personalplanung durch rechnergesteuerte Systeme oder andere technische Einrichtungen Arbeitnehmerdaten erfasst, gespeichert und ausgewertet, darf ihre Verwendung ausschließlich für die Zwecke von Personalplanungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 erfolgen. Die Verwendung für Zwecke der Verhaltens- und Leistungskontrolle ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist oder wird.

Vereinbarung Landverkehr 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010703/1

Diese Auswertungen erfolgen unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen und der KBV Beschäftigtendatenschutz und werden anonymisiert durchgeführt. Unter Datenschutzbestimmungen in diesem Sinne wird auch die Personalaktenrichtlinie des Bundeseisenbahnvermögens verstanden. Die Ergebnisse solcher Auswertungen werden dem zuständigen Betriebsrat nach entsprechender Aufforderung zur Verfügung gestellt.

Folgende Auswertungen werden anonymisiert durchgeführt:
- Quote Durchführung der Gespräche und ggf. Kompetenzeinschätzungen (im Vergleich zum Soll)
- Anzahl abgegebener gesonderter Stellungnahmen
- Differenzierte und gesamthafte Einschätzung des Leistungs- bzw. Führungsverhaltens, ggf. der Zielerreichung sowie der Gesamtleistung
- Ggf. Auszahlungsgrad für die individuelle Leistung
- Anzahl vorliegender tätigkeitsspezifischer Kompetenzprofile
- Ausprägung der [Firma] Mitarbeiter- bzw. Führungskompetenzen differenziert sowie gesamt
- Ausprägung der Fach- und Methodenkompetenzen differenziert sowie gesamt
- Anzahl vorliegender Potentialaussagen, differenziert nach Führung (kurz-/mittelfristig), Fach- und/oder Projekt
- Planungen zur beruflichen Entwicklung mit Angaben Zeithorizont, Verfügbarkeit, Einsetzbarkeit.

Vereinbarung Landverkehr 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010703/1

Zum Zwecke einer unternehmensübergreifenden Sichtbarkeit des Mitarbeiters außerhalb der zuständigen HR-Funktionen und der unternehmensübergreifenden Datenverwendung bei der systematischen Besetzungs- und Nachfolgeplanung sowie beim Talentmanagement können mit Einwilligungserklärung der betroffenen Beschäftigten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen und der KBV Beschäftigtendatenschutz personenbezogene Daten, die im Rahmen der in dieser KBV geregelten Führungsinstrumente erhoben werden, an zuständige Stellen auf Geschäftsfeld- oder Konzernebene weitergegeben werden. Unter Datenschutzbestimmungen im o. g. Sinne wird auch die Personalaktenrichtlinie [...] verstanden.
Die Einwilligungserklärung wird vom zuständigen Personalmanagement bereitgestellt.

Vereinbarung Maschinenbau 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010701/185

Datenverwaltung und Ablage
Die Dokumentation der Ergebnisse des Mitarbeiter-Entwicklungs-Gesprächs und die Nutzung der Daten für Personalentwicklungsmaßnahmen erfolgt mit Unterstützung durch elektronische Datenerfassung.

Die Originalfassung/Bögen werden im SAP gespeichert und können nach Fertigstellung des Mitarbeiter-Entwicklungs-Gesprächs [MEG] nicht mehr verändert werden. Die Bögen können vom Mitarbeiter systemseitig eingesehen werden und jederzeit gedruckt werden. Die MEG-Bögen bleiben für einen unbestimmten Zeitraum systemtechnisch hinterlegt.

Elektronische Datenerfassung und Auswertungsmöglichkeiten
Über das SAP werden die Daten über das Planstellenprofil, das Mitarbeiterqualifikationsprofil einschließlich des Potenzials, die Mobilität des Mitarbeiters, der Entwicklungsplan, die Stellungnahme des Mitarbeiters, das Stellenanforderungsprofil und der Qualifikationskatalog verwaltet.

Zugriffsberechtigt ist der disziplinarische Vorgesetzte für seinen Mitarbeiterkreis, der Vorgesetzte pflegt Anforderungs- und Mitarbeiterprofil direkt Weiterhin können die MEG-Daten von berechtigten Personen aus dem Personalbereich eingesehen und ausgewertet werden (siehe hierzu beigefügtes Berechtigungskonzept Anlage 3).

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090502/252

Personaldaten sind alle personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten (§ 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) über die in dieser Betriebsvereinbarung genannten Personen. Sie umfassen alle Angaben, durch die eine der genannten Personen direkt oder mittelbar identifizierbar ist.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 090502/252

Datenschutz
Es besteht Einvernehmen, dass die im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten und erhobenen Daten dem Datenschutz unterliegen und nicht zu disziplinarischen und arbeitsrechtlichen Zwecken verwandt werden.

Eine Verknüpfung mitarbeiterbezogener Daten mit Daten anderer EDV-Systeme findet - mit Ausnahme des § 4 Abs. 2 dieser Vereinbarung [...] - nicht statt. Bei geplanten Änderungen ist der Betriebsrat rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen zu unterrichten: unter Berücksichtigung der Voraussetzung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

Allen Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung auf personenbezogene Daten Zugriff haben, ist es untersagt diese Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder auf sonstige Art zu nutzen. Alle Mitarbeiter, denen Personaldaten zugänglich gemacht werden, haben diese jederzeit und gegenüber Jedermann vertraulich zu behandeln.

Über diese Verpflichtung werden die Arbeitnehmer schriftlich und mündlich informiert.

Der/die Datenschutzbeauftragte der Bank wird im Rahmen seiner Aufgaben beauftragt, die Einhaltung dieser Vereinbarung regelmäßig zu prüfen und Bank und Betriebsrat zu informieren, wenn ihr/ihm Erkenntnisse über Verstöße gegen diese Vereinbarung und/oder gegen andere Rechtsvorschriften über den Datenschutz vorliegen.

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    1. Gesetzliche Grundlagen und darüber hinausgehende (betrieblich vereinbarte) Regelungsbestandteile (allgemeine Mitbestimmung) 4 Textauszüge
  5. Personalplanungsausschüsse und gemeinsame Gremien von Arbeitgeber und Betriebsrat
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    2. Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses 1 Textauszüge
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  7. Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses
    1. Unterrichtung und Beratung über den Wirtschaftsausschuss 3 Textauszüge
  8. Rechte und Pflichten der Beschäftigten
    1. Information und Beteiligung der Beschäftigten 7 Textauszüge
  9. Schulung der Beteiligten
    1. Schulungs- und Informationsverfahren 1 Textauszüge
  10. Hinzuziehung von Sachverständigen
    1. Externe Unterstützung durch Sachverständige zu Fragestellungen der Personalplanung 1 Textauszüge

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