Thema: Werk- und Dienstverträge

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2.1.1 Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Prozeduren der Informationsbeschaffung (6 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/276

Der lokale Betriebsrat wird auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes über Dienst- und Werkverträge - wie folgt - informiert.
Die Information über die Dienst- und Werkverträge erfolgt durch die zuständige Stelle im Personalbereich an den Betriebsrat des jeweiligen Standortes.
Diese Information erfolgt alle 2 Monate, erstmals im Januar des Kalenderjahres.
Die Information umfasst folgende Inhalte:
- Name der Firma
- Beginn und Ende der Vertragslaufzeit
- Abteilung des Einsatzes
- Kurze inhaltliche Beschreibung des Vertrages/der Aufgabe.
Auf Verlangen ist dem Betriebsrat Einsicht in die einzelnen Dienst- oder Werkverträge zu gewähren.

Vereinbarung Chemische Industrie 1993 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080230/31

Der Gesamtbetriebsrat wird im Rahmen der Information über die Personalplanung im Zusammenhang mit dem Fremdfirmeneinsatz regelmäßig zweimal pro Jahr unterrichtet, u. a. über
- Anzahl der Rahmenverträge,
- Auftragsvolumen für Fremdfirmen, differenziert nach Leistungsbereichen [...],
- Auftragsvolumen der eigenen Dienstleistungsbereiche einschließlich der voraussichtlichen Entwicklung,
- Beschäftigungserwartung [firmeneigener] Dienstleistungsbereiche,
- voraussichtliche Auftragsvergabe an Fremdfirmen,
- Anzahl der an Fremdfirmenmitarbeiter ausgegebenen Einlassausweise.

Vereinbarung Chemische Industrie 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/291

Die mit den Unternehmern abzuschließenden Werkverträge werden frühzeitig dem Betriebsrat zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt. Aus diesen Verträgen muss ersichtlich sein, wo die entsprechenden Gewerke ausgeführt werden sollen, um welche Gewerke es sich handelt und wie die jeweilige Weisungskette aussieht. Die entsprechenden Verträge sollen in deutscher Fassung dem Betriebsrat überreicht werden, da nur so eine intensive Prüfung möglich ist. Sollten nur Rahmenverträge bestehen, gilt das Vorstehende entsprechend.
Der Betriebsrat muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Sozialräume von den Mitarbeitern der Werkunternehmer genutzt werden sollen/dürfen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstiger Fahrzeuge 2015 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/281

Der Betriebsrat hat entsprechend § 80 Abs. 1 BetrVG seine Rechte wahrzunehmen und darüber zu wachen, dass auch die Regelungen dieses [...]vertrages eingehalten werden. [...] Auf Anforderung sind insbesondere die folgenden Unterlagen vorzulegen:
- Vorlage der zugrundeliegenden Verträge bzw. Einsichtsrecht unter Angabe von Firma, Laufzeit, Einsatzzeit
- Umfang und Art der Arbeiten
- Angaben über das Aufgabengebiet
- Angaben über den Einsatzort
- Angaben über Einsatzzeiten
- Angaben über die Art der auftragsbezogenen Entlohnung.

Vereinbarung Chemische Industrie 1993 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080230/31

Zur Information des Gesamtbetriebsrats bzw. der Beratung mit dem Gesamtbetriebsrat und den jeweils zuständigen Betriebsräten über den Fremdfirmeneinsatz wird der Zentralbereich Personal eine zentrale Ansprechstelle einrichten. Diese Stelle erhält von den Unternehmensbereichen alle für die Personalplanung und die personellen Auswirkungen erforderlichen Informationen, die zur Beachtung der Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte der zuständigen Betriebsräte erforderlich sind. Die zentrale Ansprechstelle berichtet monatlich dem Gesamtbetriebsrat bzw. den zuständigen Betriebsräten bzw. entsprechenden Kommissionen über den aktuellen Stand des Auftragsvolumens und der an Fremdfirmenmitarbeiter ausgegebenen Einlassausweise. Auf Verlangen wird über konkrete Einzelfälle berichtet.Im Zuge dieser Information und Beratung kann der Betriebsrat durch den Vorsitzenden bzw. ein von ihm beauftragtes Betriebsratsmitglied bzw. eine paritätische Kommission Einsicht in die Vertragsunterlagen nehmen und ggf. deren Überlassung zur Einsicht verlangen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller sonstige Fahrzeuge 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 010900/275

Dem Betriebsrat sind auf Verlangen alle Verträge vorzulegen, die Fremdfirmenarbeitnehmer betreffen.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Zielsetzung, Zweck der Vereinbarung
    1. Notwendigkeit, verantwortungsvoller Umgang, negative Folgen abwenden 7 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 2 Textauszüge
    2. Persönlicher Geltungsbereich 2 Textauszüge
    3. Sachlicher Geltungsbereich 3 Textauszüge
  3. Fremdleistungsplanung
    1. Personalplanung 4 Textauszüge
    2. Wirtschaftlichkeits- und Risikoanalyse 4 Textauszüge
    3. Abgrenzung zur illegalen Arbeitnehmerüberlassung 4 Textauszüge
  4. Begrenzung der Fremdvergabe
    1. Verbot 2 Textauszüge
    2. Zeitliche Begrenzung der Einsatzdauer 1 Textauszüge
    3. Anteil von Werk- und Dienstvertragsarbeitnehmer/innen an der Gesamtbelegschaft 2 Textauszüge
    4. Einsatzbereiche für Werk- und Dienstverträge 3 Textauszüge
    5. Beschäftigungssicherung und Absicherung von Stammarbeitnehmer/innen 11 Textauszüge
    6. "Eigen vor Fremd", der Vorrang innerbetrieblicher Maßnahmen 7 Textauszüge
  5. Auswahlkriterien/-verfahren bei Fremdvergabe
    1. Verpflichtung zur Einhaltung sozialer, gesetzlicher oder anderer Standards 5 Textauszüge
    2. Tarifstandards, Mindestlohn, gleiches Entgelt 6 Textauszüge
    3. Einsatz von Subunternehmen 2 Textauszüge
  6. Angebote für Werkvertrags- und Dienstvertragsarbeitnehmer im Unternehmen
    1. Nutzung sozialer Einrichtungen 2 Textauszüge
    2. Übernahmen 2 Textauszüge
  7. Regelmäßige Kontrollen
    1. Einhaltung von Mindeststandards, Arbeitsschutz, regelmäßige Kontrollen 7 Textauszüge
  8. Beschwerdemöglichkeiten
    1. Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten 2 Textauszüge
  9. Sanktionen
    1. Abmahnung und Beendigung 5 Textauszüge
  1. Unterrichtung des Betriebsrates
    1. Informationsrechte der betrieblichen Interessenvertretung und Prozeduren der Informationsbeschaffung 6 Textauszüge
  2. Konsultationen
    1. Beteiligung des Betriebsrates in den Entscheidungsprozessen zum Einsatz von Fremdarbeit 11 Textauszüge
  3. Mitbestimmung des Betriebsrates
    1. Zustimmungserfordernisse des Betriebsrates zum Einsatz 8 Textauszüge
    2. Betreuung der Werkvertragsarbeitnehmern/-innen durch Betriebsrat im Einsatzunternehmen 2 Textauszüge
  4. Gremien und Arbeitsgruppen
    1. Teilnahme des Betriebsrates an Gremien und Arbeitsgruppen 3 Textauszüge
    2. Paritätischer Ausschuss für Personalplanung und Fremdvergabe 2 Textauszüge
    3. Wirtschaftsausschuss 2 Textauszüge
  5. Streitigkeiten
    1. Kommission zur Streitschlichtung, Einigungsstelle 4 Textauszüge

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