Thema: Mobiles Arbeiten

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6.2.1 Home Office, alternierend (14 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Nachrichtentechnik/Unterhaltungs-, Automobilelektronik 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/167

Arbeiten am Wohnort
In dieser Variante erledigt der Arbeitnehmer seine Arbeiten von seinem Wohnort aus. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, trägt der Arbeitnehmer die ggf. entstehenden Kosten (z. B. Breitbandanschluss) selber. Die Arbeitszeit kann sich von wenigen Stunden über ganze Tage erstrecken, darf aber 80 % der persönlichen Arbeitszeit im Monatsmittel nicht überschreiten.

Alternierende Teleheimarbeit
Die Möglichkeit, sich einen festen Arbeitsplatz z. B. an seinem Wohnort einrichten zu lassen ist in der "Betriebsvereinbarung Teleheimarbeit", [Firma], in der jeweils gültigen Version, bereits geregelt und wird daher von dieser BV nicht berührt.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/192

§ 3 Alternierendes Arbeiten
Unter alternierendem Arbeiten ist jede auf Informations- und Kommunikationstechniken gestützte Tätigkeit zu verstehen, die in der Regel alternierend, in Einzelfällen auch ausschließlich, an einer häuslichen Arbeitsstätte des Mitarbeiters verrichtet wird, die mit der jeweiligen betrieblichen Arbeitsstätte durch elektronische Kommunikationsmittel verbunden ist. Alternierendes Arbeiten in diesem Sinne fällt nicht unter die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes (HAG).
Die außerbetrieblichen Arbeitsstätten sind arbeitsrechtlich als Teil des Betriebs zu qualifizieren.
Grundsätzlich muss sich die Position oder die in Frage kommende Tätigkeit für ein alternierendes Arbeiten eignen. Tätigkeiten, die eine über die ganze Arbeitswoche erstreckende Präsenz an der betrieblichen Arbeitsstätte erfordern, sind vom Prinzip des alternierenden Arbeitens ausgeschlossen.
Anträge auf alternierende Arbeit unterliegen dem Vorbehalt der Zustimmung durch den jeweiligen Vorgesetzten; die entsprechenden Vereinbarungen werden regelmäßig überprüft.
Im Rahmen der Erprobung des alternierenden Arbeitens ist die mögliche Anzahl der Arbeitstage außerhalb der regulären Arbeitsstätte auf zwei Tage pro Woche zunächst begrenzt.

Vereinbarung Fahrzeughersteller von Kraftwagenteilen 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/221

§ 1 Begriffsbestimmung
Alternierende Telearbeit
Bei der alternierenden Telearbeit wird die Arbeit im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem/der Beschäftigten und der Verwaltung jeweils zu bestimmten, festgelegten Zeitanteilen wechselweise in der Dienststelle und zu Hause (Telearbeitsplatz) verrichtet. Dabei soll der Anteil der häuslichen Arbeit einen Mindestanteil von 30 % nicht unterschreiten. Familiäre Gründe (Betreuung oder Pflege von Kindern oder sonstigen Angehörigen) oder in der Person liegende Gründe (persönliche, erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung oder Behinderung, die in der Mobilität einschränkt) oder die Vollendung des 58. Lebensjahres, müssen nur vorliegen, wenn die alternierende Telearbeit länger als vier Jahre ausgeübt werden soll. Der Telearbeitsplatz ist über einen breitbandigen Internetzugang an das IT-Netz des [Unternehmens] angeschlossen.
Die IT-Ausstattung wird im Rahmen der alternierenden Telearbeit grundsätzlich vom Dienstherrn gestellt. Die Nutzung privater Hardware ist ebenfalls möglich. Der Telearbeitsplatz muss die Arbeitsschutz-Anforderungen an einen IT-Arbeitsplatz erfüllen. Einzelregelungen zur alternierenden Telearbeit sind im Anhang A enthalten.

Anlassbezogene Telearbeit
Die anlassbezogene Telearbeit beruht ebenfalls auf einer freiwilligen Vereinbarung. Im Vergleich zu der alternierenden Telearbeit ist der Anteil der von zu Hause verrichteten Arbeit jedoch deutlich geringer (grundsätzlich nicht mehr als sechs Kernarbeitsstunden in der Woche). Sie dient ausschließlich dazu, bei unvorhersehbaren Situationen (z. B. Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Einschränkung in der Mobilität) im Einzelfall oder bei regelmäßig wiederkehrenden familiären Situationen mit geringem zeitlichem Umfang häusliche Arbeit zu ermöglichen. Eine feste IT-Ausstattung wird nicht zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten nutzen in der Regel eigene Endgeräte (PC, Laptop) oder können sich für den konkreten Anlass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten auch ein dienstliches Endgerät ausleihen. Einzelregelungen zur anlassbezogenen Telearbeit sind im Anhang B enthalten.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/226

§ 2 Begriffsbestimmung
Telearbeit wird im [Unternehmen] ausschließlich in Form der alternierenden Telearbeit und des mobilen Arbeitens angeboten.

Alternierende Telearbeit ist eine auf Informations- und Kommunikationstechnologie gestützte Tätigkeit, die die Beschäftigten regelmäßig an bestimmten Arbeitstagen teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbringen, wobei sie während der häuslichen Tätigkeit mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel online verbunden sind. Sie wird zwischen Mitarbeiterin/Mitarbeiter und der Geschäftsführung des [Unternehmens] schriftlich vereinbart.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/233

§ 2 Begriffsbestimmung
Bei dem durch diese Vereinbarung geregelten alternierenden Home Office handelt es sich um eine Tätigkeit, die die Beschäftigten teilweise in der Privatwohnung und teilweise in der Dienststelle erbringen, wobei sie ggf. während der häuslichen Tätigkeit mit der Dienststelle durch elektronische Kommunikationsmittel online verbunden sind.

Vereinbarung Forschung und Entwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/229

§ 1 Begriffsbestimmung
Es handelt sich um einen Home Office Tag, wenn ein im Unternehmen angesiedelter Arbeitsplatz tageweise in den Wohnraum eines Arbeitnehmers verlegt wird und dieser Arbeitsplatz an die Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Notebook, VPN-Leitung) des Unternehmens angebunden wird.

Vereinbarung Energiedienstleister 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/241

Präambel
Die Parteien verfolgen das Ziel, im Rahmen der Tätigkeit im Home Office eine örtliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation sowohl im Unternehmensinteresse als auch im Mitarbeiterinteresse sinnvoll zu gestalten. Ziel dieser Möglichkeit ist es, die Arbeitsqualität und -Produktivität zu verbessern, die Selbstverantwortung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend gemeinsam "Arbeitnehmer") zu fordern und zu fördern sowie den Arbeitnehmern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und individueller Lebensführung zu ermöglichen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/247

Präambel
Das Unternehmen und der Betriebsrat verfolgen das Ziel, im Rahmen von Home Office eine örtliche Flexibilisierung der Arbeitsorganisation im Interesse sowohl des Unternehmens als auch der Mitarbeiter zu gestalten. Durch diese Betriebsvereinbarung wird die Arbeitsform Home Office bei der [Firma] geregelt.
Diese Arbeitsform soll eine Verbesserung der Flexibilität und erhöhte Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeiter erreichen sowie einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Darüber hinaus kann ein Home Office eine wirksame Hilfe bei der Beschäftigung Schwerbehinderter, darstellen.

Vereinbarung Elektro 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/256

Ausschließliche Telearbeit
Bei der ausschließlichen Telearbeit wird die zu erbringende Arbeitsleistung vollständig in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers (Home Office) verlagert und wird dort unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfsmittel (wie z. B. Smartphone oder Notebook sowie entsprechender Softwarelösungen), mit deren Hilfe eine Zugriffsmöglichkeit auf das Firmennetz besteht, erbracht. In weiteren Regelungen dieser Vereinbarung wird darüber hinaus zwischen ausschließlicher Telearbeit in besonderem betrieblichen Interesse und ausschließlicher Telearbeit ohne besonderes betriebliches Interesse unterschieden.

Unregelmäßige Telearbeit
Bei unregelmäßiger Telearbeit (sog. Home Office-Tagen) wird von Fall zu Fall an einzelnen Tagen jeweils in Abstimmung mit dem Vorgesetzten und von diesem genehmigt die Arbeitsleistung unter Zuhilfenahme geeigneter technischer Hilfemittel (wie z. B. Smartphone oder Notebook sowie entsprechender Softwarelösungen), mit deren Hilfe eine Zugriffsmöglichkeit auf das Firmennetz besteht, aus dem häuslichen Bereich des Arbeitnehmers erbracht.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/168

§ 3 Definition Home Office
Unter Home Office (Teleheimarbeit) verrichtet die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter freiwillig einen Teil seiner Arbeit zu Hause als Heimarbeit. Hierbei wird abwechselnd wahlweise zu Hause oder im Unternehmen gearbeitet.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/233

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Home Office erfolgt auf freiwilliger Basis.
Die Einrichtung des Home Office-Arbeitsplatzes erfolgt auf Antrag der Beschäftigten. Die Zustimmung der Führungskräfte sowie des Personalrats (gemäß § 51 Abs. 1 MBG Schl.-H.) sind erforderlich.
Vor Aufnahme des Home Office ist zwischen den teilnehmenden Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, der jeweils betroffenen Führungskraft und ggf. Teammitgliedern gemeinsam ein schriftliches Soll-Konzept zu erstellen, in dem die Organisation der Arbeit, die Ergebniskontrolle, Vertretungsregelungen und der Zugang zu Dokumenten und Daten bei längerer Abwesenheit festgelegt werden.
Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Home Office ergibt sich aus dieser Dienstvereinbarung nicht.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/267

Flexible Arbeitsformen
Im Rahmen dieser GBV werden zwei unterschiedliche flexible Arbeitsformen geregelt:
- Telearbeit
Unter Telearbeit wird eine Beschäftigung verstanden, bei der ein Teil der Arbeit regelmäßig und planmäßig auch von zu Hause aus erledigt wird, wobei die Beschäftigten einen Tag oder mehrere Tage pro Woche von zu Hause und an den übrigen Tagen am betrieblichen Arbeitsplatz tätig sind. Die Telearbeit wird in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt.

Vereinbarung Anonym Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/271

Heimarbeit
Heimarbeit ist ein vom Arbeitgeber ständig eingerichteter häuslicher Arbeitsplatz für den Beschäftigten. Einen Anspruch auf einen Heimarbeitsplatz gibt es nicht. Der Arbeitgeber trägt die Kosten der Einrichtung des Arbeitsplatzes. Der Beschäftigte hat Anspruch auf eine Entschädigung für die anteilige Nutzung der Wohnung und der Stromkosten. Der Einsatz privater Hard- und Software (sowie die private Nutzung des PC) sind nicht gestattet.

Telearbeit
Telearbeit ist die zeitweise Erledigung der übertragenen Tätigkeiten am häuslichen Arbeitsplatz unter Beibehaltung eines Büroarbeitsplatzes beim Arbeitgeber und Präsenztagen am Arbeitsplatz.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2016 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/272

§ 2 Telearbeit
Bei der alternierenden Telearbeit wird die bisher in den Räumlichkeiten des Betriebes zu erbringende Arbeitsleistung teilweise in den häuslichen Bereich des Arbeitnehmers verlagert und ist dort, unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, zu erbringen. Die tarifvertragliche bzw. die individuelle regelmäßige Arbeitszeit wird somit teilweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (häusliche Arbeitsstätte) und teilweise im Betrieb des Arbeitgebers (betriebliche Arbeitsstätte) erbracht. Für die alternierende Telearbeit gelten die Regelungen der Anlage 1.

Bei der mobilen Telearbeit wird die im Rahmen der tarifvertraglichen bzw. der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit zu erbringende Arbeitsleistung, unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, an wechselnden Einsatzstellen erbracht. Es wird auch ein geringer Teil der Arbeitsleistung im Betrieb und/oder ggf. auch im häuslichen Bereich des Arbeitnehmers erbracht. Für die mobile Telearbeit gelten die Regelungen der Anlage 2.
Bei der Telearbeit in der Form von mobile working (im Folgenden "mobile working") wird die im Rahmen der tarifvertraglichen bzw. der individuellen regelmäßigen Arbeitszeit zu erbringende Arbeitsleistung, unterstützt durch Geräte und Einrichtungen der dezentralen Informationsverarbeitungs- oder Kommunikationstechnik, an wechselnden Örtlichkeiten innerhalb und außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte bzw. betrieblich veranlassten Arbeitsorten, erbracht. Schwerpunkt der Erbringung der Arbeitsleistung ist die betriebliche Arbeitsstätte (1. Tätigkeitsstätte. Für mobile working gelten die Regelungen der Anlage 3.

Rufbereitschaft und Herbeiruf gelten nicht als Telearbeit in der Form der vorstehenden Absätze 1-3.

Zum Verständnis: Eine 1. Tätigkeitsstätte (früher Regelarbeitsstätte) ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet wurde.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele
    1. Arbeitszeit flexibilisieren, Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, Kosten sparen, Motivation erhöhen 6 Textauszüge
  2. Begriffsbestimmungen
    1. Nutzung und Anwendungsbereiche definieren 8 Textauszüge
  3. Telearbeit und betrieblicher Arbeitsplatz/Desk Sharing
    1. Arbeitsort, zugewiesene Arbeitsplätze, Belegungsquoten 4 Textauszüge
  4. Voraussetzungen der Teilnahme an Telearbeit
    1. Wer darf? Welche Ziele? Wer muss? Welche Ausnahmen? 11 Textauszüge
  5. Begründung und Beendigung von Telearbeit
    1. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    2. Beantragung von und Entscheidung über Telearbeit 4 Textauszüge
    3. Beendigung der Telearbeit 7 Textauszüge
  6. Organisation der Telearbeit
    1. Selbststeuerung, Zuweisung von Aufgaben 1 Textauszüge
    2. Vorbereitung auf Telearbeit 4 Textauszüge
    3. Integration in den Betrieb und die Kommunikation 6 Textauszüge
    4. Arbeitsmittel und Kosten 7 Textauszüge
  7. Ergonomie/Gesundheitsschutz
    1. Vorschriften einhalten, Kontrollen 7 Textauszüge
  8. Arbeitszeit
    1. Betriebliche und häusliche Arbeitszeit vertiefen 5 Textauszüge
    2. Arbeitszeitregelung für mobile Tele- und Teleheimarbeit 6 Textauszüge
    3. Erfassung und Anrechnung der Arbeitszeit 6 Textauszüge
    4. Mehrarbeit und Zuschläge 4 Textauszüge
  9. Beteiligung von Betriebs- und Personalrat
    1. Information 3 Textauszüge
    2. Beteiligung BR/PR 13 Textauszüge
    3. Konflikte 2 Textauszüge
  1. Steuerung des Außendiensts
    1. Zeit und Arbeitsorganisation, Ortungssysteme 4 Textauszüge
  2. Techniknutzung - Kontrolle und Arbeitsverdichtung
    1. Einsatzgebiete, Zweckbestimmung 1 Textauszüge
  3. Arbeitszeit
    1. Erfassung, Vertrauensarbeitszeit, Selbstbestimmtes festlegen 7 Textauszüge
  1. Begriffsbestimmungen
    1. Dienstreise, Entsendung, Einsatzwechseltätigkeit 5 Textauszüge
  2. Sparsamkeit bei Dienstreisen
    1. Verdichtung der Tätigkeit, Bonussysteme 8 Textauszüge
  3. Reisezeit - Arbeitszeit
    1. Anrechnung, Mehrarbeit, Ruhezeiten 13 Textauszüge
  4. Sonderregelungen für häufiges Reisen?
    1. Ausgleich in Zeit und Geld 1 Textauszüge
  5. Kostenerstattung
    1. Steuerliche Richtlinien 1 Textauszüge
  6. Mitbestimmungsfragen
    1. Freiwillige Betriebsvereinbarung 2 Textauszüge
  1. Arbeitszeit
    1. Tatsächliche Arbeitszeit, Zeitausgleich, personelle Besetzung 6 Textauszüge
  2. Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz
    1. Verantwortung der Führungskräfte, Gesetze einhalten, Arbeitsverweigerung, Vorsorge, Versorgung im Ausland 8 Textauszüge
  3. Vergütung
    1. Zulagen, Prämien 5 Textauszüge
  4. Beteiligung des Betriebsrats, Konfliktfälle
    1. Beteiligung des Betriebsrats 4 Textauszüge
  1. Überwachung: Leistungs- und Verhaltenskontrolle
    1. Ausschließen, Auswertungsverbot, Zugriff und Löschung von Daten 4 Textauszüge
  2. Erreichbarkeit
    1. Pflicht und Grenzen, Verantwortung 6 Textauszüge
  3. Datenschutz
    1. Informationen, Einweisung 2 Textauszüge
  4. Privatnutzung von mobilen Geräten
    1. Umfang, Umgang mit Kosten 3 Textauszüge
  1. Ziele von Vereinbarungen
    1. Positive Effekte für Beschäftigte und die Arbeitsorganisation 27 Textauszüge
  2. Definition, Anlässe, Orte
    1. Home Office, alternierend 14 Textauszüge
    2. Mobile Arbeit, flexibles Arbeiten 19 Textauszüge
  3. Antrag, Voraussetzungen, Grundsätze
    1. Grundsätze 26 Textauszüge
    2. Verfahren zur Beantragung, zur Arbeitsweise, Voraussetzungen 37 Textauszüge
    3. Information und Qualifikation 2 Textauszüge
  4. Regelungen zur Arbeitsstätte und zum Arbeitsschutz
    1. Arbeitsstätte, Arbeitsort 4 Textauszüge
    2. Arbeitsschutz 19 Textauszüge
  5. Arbeitszeit
    1. Erreichbarkeit, Arbeitszeitrahmen, Arbeitszeiterfassung 35 Textauszüge
  6. Haftung, Kosten und Versicherungsfragen
    1. Versicherung/Haftung 22 Textauszüge
    2. Kosten 8 Textauszüge
  7. Datenschutz, Geheimhaltung, IT-Sicherheit
    1. Schutz der Daten 30 Textauszüge
  8. Ausstattung, Arbeitsmittel
    1. Ausstattung mit technischen Geräten, Ausstattung der Arbeitsstätte 36 Textauszüge
  9. Beteiligung, Mitbestimmung des BR und Konfliktlösungsverfahren
    1. Verfahren zur Beilegung von Konflikten 8 Textauszüge
    2. Beteiligung und Mitbestimmung von BR bzw. PR 12 Textauszüge
  10. Geltungsbereiche
    1. Persönlich, sachlich, räumlich 1 Textauszüge

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