Thema: Mobiles Arbeiten

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6.6.2 Kosten (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/168

§ 7 Kostenerstattung
Die [Firma] gewährt einen Zuschuss in Höhe von monatlich 20,- €. Anfallende Kosten, die darüber hinaus schriftlich nachweisbar sind, werden ebenfalls erstattet. Der schriftliche Nachweis ist der Personalabteilung vorzulegen.

Vereinbarung Großhandel (ohne Kfz.) 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/192

§ 7 Alternierender Arbeitsplatz/Kostenerstattung
§ 7.1 Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber stellt die notwendige technische Ausrüstung (Laptop und geeigneter VPN-Zugang zum [Firmen]-Netz) für ein alternierendes Arbeiten zur Verfügung. Die Kosten für die Bereitstellung eines Internetanschlusses trägt der Mitarbeiter.

§ 7.1.1 Rückgabe von Ausstattung
Falls sich der Status als alternierender Mitarbeiter aufhebt oder sein Beschäftigungsverhältnis endet, wird erwartet, dass sich der Mitarbeiter mit [der Firma] gemeinsam darum kümmert, dass die gesamte Ausstattung, Informationen und Dokumentationen innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Aufhebung der Vereinbarung bzw. nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses (je nachdem, was früher eintritt) in gutem Zustand zurückgegeben wird.

§ 7.2 Bescheinigung Finanzamt
Der Arbeitgeber stellt auf Anfrage eine Bescheinigung über den Umfang der Nutzung des heimischen Arbeitszimmers des Mitarbeiters im Rahmen der alternierenden Arbeit zur Vorlage beim Finanzamt aus.

§ 7.3 Aufwandserstattung
Arbeiten Mitarbeiter in den außerbetrieblichen Arbeitsstätten werden nachfolgend aufgelistete Kosten dem Mitarbeiter ersetzt.

§ 7.3.1 Telefongebühren & Internetanschluss
Die Gebühren für sämtliche Dienstgespräche und dienstliche Internetnutzung, die vom Privatanschluss der außerbetrieblichen Arbeitsstätte geführt werden, werden gegen Nachweis erstattet, sofern keine Telefon/Internet-Flatrate genutzt werden kann. Das Unternehmen wird einen entsprechenden VPN-Zugang für den Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Sollte ein Zweitanschluss/ISDN nach Ansicht [der Firma] zweckmäßiger sein, so richtet [die Firma] diesen zur dienstlichen Nutzung ein.
[Die Firma] kann weiter auf der Nutzung des firmeneigenen Mobiltelefons bestehen.

§ 7.3.2 Büromaterial
Büromaterial kann der Mitarbeiter bei der entsprechenden Ausgabestelle im Unternehmen beziehen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/201

§ 9 Kostentragung
Die Kosten für Wartung und Reparatur der Arbeitsmittel übernimmt die Dienststelle.

Bei mobiler Arbeit aus dienstlichen Gründen, bei der ein Gerät mit Mobilfunkkarte genutzt wird, trägt die Dienststelle auch alle weiteren Kosten. Eine Nutzung zur Datenübermittlung im Ausland ist nur nach vorherigem Antrag an das IT-Referat zulässig.

Bei mobiler Arbeit aus persönlichen Gründen, bei der ein Gerät mit Mobilfunkkarte genutzt wird, tragen die Beschäftigten in der Regel ab dem zweiten Monat die Kosten für den Mobilfunkvertrag und die Datenübermittlung. Dient die Nutzung der Mobilfunkkarte der Integration von schwerbehinderten Beschäftigten, trägt die Dienststelle die dadurch entstehenden Kosten.

Vereinbarung Forstwirtschaft 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/217

§ 8 Kostenerstattung
Die Beschäftigten stellen in der Wohnung den Arbeitsraum und die technische Grundausstattung (Telefon, PC, Internetzugang, Software).

Die [Dienststelle] [Bundesland] zahlt weder Miete noch Reinigungs-, Strom- oder Heizungskosten. Auch Nebenkosten oder sonstige Kosten, z. B. durch Abnutzung und Reparatur von persönlichen Einrichtungsgegenständen, werden nicht übernommen.

Die Betreuung sowie die Kosten für Betrieb und Wartung der privaten PC-Technik (einschließlich der Peripherie) wird durch die Dienststelle nicht übernommen.

Die zusätzlichen Telefonkosten für Dienstgespräche (Internetkosten sind hiervon ausgenommen) werden von der Dienststelle nach Vorlage der Rechnung mit Einzelnachweisen erstattet. Die Grundgebühr ist von den Beschäftigten selbst zu tragen.

Fahrtkosten zwischen der häuslichen Arbeitsstätte und der Dienststelle werden nicht erstattet.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/233

§ 8 Aufwandserstattung
Die [Firma] erstattet die durch Einzelverbindungsnachweis nachgewiesenen Kosten für dienstliche Gespräche sowie die notwendigen Kosten der Datenübertragung.

Die [Firma] übernimmt keine anteiligen Miet-, Strom- oder Heizungskosten. Fahrtkosten für Fahrten zwischen der häuslichen Arbeitsstätte und der Dienststelle werden grundsätzlich nicht erstattet.

Vereinbarung Energiedienstleister 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/241

§ 12 Kein Aufwendungsersatz
Bei anteiliger Home Office-Arbeit ist der Ersatz von jeglichen Aufwendungen ausgeschlossen. Insbesondere werden keine Kosten für Telekommunikationsgebühren, Raummiete, Betriebskosten oder zusätzliche notwendige Arbeitsmittel von der Arbeitgeberin erstattet.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2014 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/247

§ 8 Aufwandserstattungen
Arbeitsmittel
Der Arbeitgeber stellt die notwendigen Arbeitsmittel (Büromaterial, etc.) für das Home Office kostenlos zur Verfügung. Der Mitarbeiter erhält sämtliche Arbeitsmittel über das Unternehmen, nur in Ausnahmefallen und nach vorhergehender Genehmigung des Vorgesetzten sind Ausgaben erstattungsfähig.

Büromöbel
Für Mitarbeiter, deren Home Office durch [die Firma] veranlasst wurde, gilt folgendes, sofern keine privaten Möbel vorhanden sind oder genutzt werden können:
Der Arbeitgeber stellt dem Mitarbeiter einen Bürostuhl sowie alle anderen notwendigen Büromöbel zur Verfügung.
Ist dies nicht möglich, so erhält der Mitarbeiter bei Neuanschaffungen gegen Nachweis eine Kostenerstattung bis maximal zur Höhe des Kaufpreises des [Firmen]-Standardmobiliars. Es gelten die Richtlinien der Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Eine solche Neuanschaffung muss zuvor mit HR abgestimmt werden. Die Firma kann vorgeben, welche Möbel konkret angeschafft werden sollen (Hersteller, Modell, etc.).

Nebenkosten
Mitarbeiter, deren Home Office durch [die Firma] veranlasst wurde, erhalten als Ausgleich für die Mehraufwendungen bei den Nebenkosten (Internet, Telefonanschluss, Heizung, Strom, Wasser, Reinigung etc.) eine monatliche Pauschale von 80 € brutto (anteilig, wenn sie weniger als 5 Tage pro Woche im Home Office arbeiten).
Sollten besondere Kosten anfallen, die durch die monatliche Pauschale nicht gedeckt sind, z .B. Auslandsgespräche und Anrufe in ein Mobilfunknetz, können diese gegen Nachweis zur Erstattung eingereicht werden.
Gleiches gilt für Anschlussgebühren, die vorab genehmigungspflichtig sind, falls ein neuer Telefon- oder Internetanschluss gelegt werden muss.
Beratungen zur Anpassung der Aufwandsentschädigungen finden alle drei Jahre zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat statt.

Vereinbarung Versicherungsgewerbe Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080102/169

Dienstliche Nutzung
Die technische Ausstattung bleibt im Eigentum der [Firma]. Sie dient allein dienstlichen Zwecken und darf nicht für private Zwecke genutzt werden.
Kosten
Die anfallenden Kosten für den notwendigen Anschluss in der Wohnung der Mitarbeiterinnen werden wie folgt geregelt:
- Einmalige Bereitstellungskosten
Die erstmalig entstehenden Kosten für die Einrichtung eines Anschlusses werden von den Unternehmen übernommen.
- Die laufenden Verbindungskosten werden durch die Unternehmen direkt übernommen.
Sollte eine direkte Übernahme der Verbindungskosten aufgrund der örtlichen Situation im Einzelfall nicht möglich sein, werden diese gegen Einzelnachweis erstattet.

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    1. Beteiligung des Betriebsrats 4 Textauszüge
  1. Überwachung: Leistungs- und Verhaltenskontrolle
    1. Ausschließen, Auswertungsverbot, Zugriff und Löschung von Daten 4 Textauszüge
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    1. Pflicht und Grenzen, Verantwortung 6 Textauszüge
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