Thema: Selbstorganisierte Teamarbeit in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

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2.7.4 Versetzungen (9 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/25

Die Beschäftigten verbleiben, unabhängig von dem Ort, an dem [die fluide Organisation] arbeitet, in ihrer bisherigen betriebsverfassungsrechtlichen Einheit, so dass die jeweiligen örtlichen Betriebsvereinbarungen, wie z. B. Arbeitszeitregelungen, unverändert fortbestehen. Das heißt, ändert sich der Arbeitsort der Beschäftigten im Rahmen des [Fluid-Zellen]-Einsatzes, gelten alle bisherigen tariflichen und betrieblichen Regelungen uneingeschränkt fort.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2018 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/25

Sollte es außerhalb [der fluiden Organisation] zu einer großen Anzahl zu prüfender personeller Einzelmaßnahmen gem. § 99 BetrVG kommen und die einwöchige Frist nicht ausreichend sein, können die Betriebsparteien vor Ort einvernehmlich die Priorität der Bearbeitung festlegen. Die Rückäußerungsfrist für die [Fluid-Zellen] kann auch hier für den Einzelfall einvernehmlich auf bis zu 2 Wochen verlängert werden. [...]
Bei organisatorischen Veränderungen im Sinne von §§ 90, 92 BetrVG wird der zuständige Betriebsrat frühzeitig über die geplanten Veränderungen informiert und die Betriebsparteien beraten mit dem Ziel, den Beratungsprozess schnell, möglichst innerhalb von 1 Woche, durchzuführen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2017 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/13

Einbindung des für [die fluide Organisation] zuständigen Betriebsrats
Im Rahmen der Umsetzung der [fluiden Organisation] bleiben die Rechte des Betriebsrats, insbesondere im Rahmen des § 99 BetrVG, unberührt. Der für [die Fluid-Zelle] zuständige Betriebsrat erhält rechtzeitig und umfassend, spätestens jedoch 2 Wochen vor Beginn des [Einsatzes in der fluiden Organisation], alle notwendigen Informationen (z. B. Thema, Arbeitsort, personelle Besetzung).
Die Information bzw. im Falle des § 99 BetrVG die Anhörung des für [die Fluid-Zelle] zuständigen Betriebsrats erfolgt über das als Anlage 2 beigefügte Standard-Informations- bzw. Anhörungsblatt oder - mit dem gleichen Inhalt - über ein geeignetes IT-Tool.
Die Frist zur Rückäußerung beträgt 1 Woche. Sollte ein Betriebsrat im Einzelfall mit einer großen Anzahl an [fluiden Organisationen] gleichzeitig oder mit einer sehr umfangreichen [Fluid-Zelle] zur Prüfung befasst sein, können die Betriebsparteien vor Ort einvernehmlich eine längere Rückäußerungsfrist von bis zu 2 Wochen festlegen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Der Übergang in die selbstorganisierte Arbeitswelt stellt betriebsverfassungsrechtlich eine Versetzung dar. Die arbeitsrechtliche Zuordnung eines MA zu seiner Heimatorganisationseinheit (HOE) wird durch den Übergang in die neue Arbeitswelt dahingehend verändert, dass arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten von Mitarbeiter und Arbeitgeber, Disziplinargewalt, Fürsorgepflichten, Weisungsrechte etc. entsprechend der [...] definierten Aufteilung der Führungsaufgaben auf die Rollen Agility Master (AM), Product Owner (PO) und Umsetzungsteam (UT) des Teams bzw. der jeweiligen Aggregationsebene (Einheit, Cluster) übergehen.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Ein Wechsel zwischen den Teams der jeweiligen Einheit stellt keine Versetzung dar.
Hat der BR im Einzelfall Bedenken gegen Personalbewegungen zwischen den Teams einer Einheit, behält sich der zuständige BR ein "Vetorecht" vor und reklamiert eine Vorlage nach § 99 BetrVG.

Vereinbarung Maschinenbau 2000 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/128

Ergibt sich durch Umorganisation der Arbeit, durch Produktivitätssteigerung oder durch sonstige Gründe eine dauernde personelle Überbesetzung der Gruppe, so hat der Qualifizierteste die Gruppe zu verlassen.
Für notwendige Versetzungen wird von Geschäftsführung und Betriebsrat ein Katalog notwendig zu erledigender Aufgabenfelder gemeinsam erstellt.

Vereinbarung Maschinenbau 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/160

Alle die Gruppe betreffenden Personalentscheidungen werden nach Beteiligung der Gruppe getroffen. Lässt sich in dieser Frage keine Einigung erzielen, verbleibt die Entscheidung beim Vorgesetzten. Die Gruppe hat dann die Möglichkeit, den Steuerkreis als Entscheidungsgremium anzurufen.
Die Mitbestimmung des Betriebsrates [und] insbesondere der § 99 BetrVG bleiben davon unberührt.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080101/150

Teamwechsel
Ein Tausch von Mitarbeiter zwischen zwei Teams ist auf Wunsch der betroffenen Mitarbeiter nach Zustimmung durch die Teammeister der beiden Teams möglich.
Bei einem Tausch muss die Zusammensetzung der Teams gemäß den Zuordnungskriterien beibehalten bleiben. Die Teammeister der betroffenen Teams überprüfen dies, bewilligen den Tausch und legen den Tausch-Termin fest.
Ein Wechsel eines einzelnen Mitarbeiters in ein anderes Team ist auf Wunsch des betroffenen Mitarbeiters in Ausnahmefällen möglich. Nach Abstimmung zwischen den betroffenen Teammeistern ist der Betriebsrat über den Wechsel zu informieren.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 080104/18

Daher ist auch auf einen diskriminierungsfreien und nach den Gesichtspunkten der Vielfalt (Diversity) gestalteten Zugang interessierter Mitarbeiter zu den Teams zu achten. Insbesondere ist auch dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiter mit Handicap gleichberechtigt mit allen anderen ihre Chancen zur Teilhabe am Transformationsprozess verwirklichen können.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Fallstudie 2: Teamarbeit in ganzheitlichen Produktionssystemen
    1. Probleme und Lösungsansätze 2 Textauszüge
  2. Fallstudie 3: unterschiedliche Teamkonzepte in einem Konzern
    1. Fluid-Organisation - Teamarbeit in den Bürobereichen 4 Textauszüge
    2. Einbeziehung und Mitbestimmung des Betriebsrates 1 Textauszüge
  3. Fallstudie 5: neue Führungskultur und agile Gruppenarbeit
    1. Die "lernende" Betriebsvereinbarung: Transformation in die selbstorganisierte Arbeitswelt 1 Textauszüge
    2. Einbeziehung der Mitbestimmung und des Betriebsrates 1 Textauszüge
  1. Ziele und Grundsätze
    1. Wettbewerbsfähigkeit 14 Textauszüge
    2. Beschäftigungssicherung 3 Textauszüge
    3. Verbesserung der Arbeitsbedingungen 9 Textauszüge
    4. Neue Arbeitswelt 4 Textauszüge
  2. Geltungsbereich
    1. Räumlicher Geltungsbereich 3 Textauszüge
    2. Personeller Geltungsbereich 4 Textauszüge
    3. Zeitlicher Geltungsbereich 1 Textauszüge
  3. Definitionen und Formen von selbstorganisierter Team- und Gruppenarbeit
    1. Selbstorganisierte Teamarbeit 2 Textauszüge
    2. Gruppenarbeit 6 Textauszüge
    3. Agile Gruppenarbeit 5 Textauszüge
  4. Beteiligung der Beschäftigten
    1. Information und Feedback 6 Textauszüge
    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 5 Textauszüge
  5. Aufgaben, Kompetenzen und Freiheitsgrade der Arbeitsgruppen
    1. Kontinuität der "klassischen" Aufgaben 6 Textauszüge
    2. Organisation der Gruppe 26 Textauszüge
    3. Arbeitszeit 9 Textauszüge
    4. Interne Organisation der Gruppen/Teams 16 Textauszüge
    5. Gruppen- und Teamgespräche 20 Textauszüge
    6. Kontinuierliche Verbesserung und Weiterentwicklung der Prozesse 5 Textauszüge
  6. (Veränderte) Führungsaufgaben und -rollen
    1. Gewählte Gruppensprecherinnen und -sprecher 6 Textauszüge
    2. Eingesetzte Teamsprecherinnen und -sprecher 8 Textauszüge
    3. Neue Führungsaufgaben 13 Textauszüge
    4. Führen mit agilen Rollen 8 Textauszüge
    5. Neue Formen der Steuerung über Kennzahlen 6 Textauszüge
  7. Beschäftigteninteressen und Schutz vor Nachteilen
    1. Beschäftigungssicherung und Schutz vor Personalabbau 7 Textauszüge
    2. Prämienregelungen für die Gruppe 9 Textauszüge
    3. Entgeltabsicherung und Leistungsbeurteilung 20 Textauszüge
    4. Versetzungen 9 Textauszüge
    5. Regelungen für Einführungsprozesse 10 Textauszüge
    6. Freiwilligkeit 3 Textauszüge
    7. Verhaltens- und Leistungskontrolle 6 Textauszüge
  8. Arbeitsbedingungen und Arbeitsbelastungen
    1. Belastungen/Leistungsregulation 24 Textauszüge
    2. Interne Teamberaterinnen und Teamberater 4 Textauszüge
    3. Evaluation und externe Begleitung 9 Textauszüge
  9. Qualifizierung
    1. Allgemeine Regelungen zur Qualifizierung 6 Textauszüge
    2. Qualifizierung der Beschäftigten 10 Textauszüge
    3. Qualifizierung des Betriebsrats 2 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Führungskräfte 7 Textauszüge
  10. Beteiligung des Betriebsrats
    1. Betriebsänderung 4 Textauszüge
    2. Einführungsprozess von Gruppen-/Teamarbeit 14 Textauszüge
    3. Absicherung der Mitbestimmungsstrukturen 9 Textauszüge
    4. Information des Betriebsrats 4 Textauszüge
    5. Laufende Prozessbegleitung 14 Textauszüge
    6. Steuerkreis/Lenkungsausschuss 8 Textauszüge
    7. Konfliktlösung 20 Textauszüge
    8. Externe Beratung 2 Textauszüge

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