Thema: Urlaubsgrundsätze und Urlaubsplanung

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2.4.1 Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung (8 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/103

Kann der Urlaub nicht wunschgemäß gewährt werden, wird der Abteilungsleiter in Abstimmung mit dem/der Mitarbeiter/in alternative Urlaubszeiträume festlegen. Kann keine Einigung erreicht werden, kann auf Wunsch des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin der Betriebsrat hinzugezogen werden.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/105

Jeder Mitarbeiter hat das Recht, sich über Entscheidungen des unmittelbaren Vorgesetzten bzw. der Personalabteilung beim Betriebsrat zu beschweren. Hieraus dürfen ihm keine Nachteile entstehen.

Vereinbarung Gastgewerbe 2008 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/101

Der/die Mitarbeiter/in kann in diesem Fall innerhalb von 4 Wochen einen neuen Urlaubsantrag stellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diesen sofort zu prüfen, in den Urlaubsplan einzupassen und zu genehmigen, sofern er mit dem bereits genehmigten Urlaub anderer Arbeitnehmer/innen vereinbart ist.

Vereinbarung Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/29

Für den Fall, dass der Mitarbeiter mit der Entscheidung über seinen Urlaubsantrag nicht einverstanden ist, kann er dagegen schriftlich bei der Geschäftsleitung oder beim Betriebsrat Einspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt 2 Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung.

Vereinbarung Einzelhandel (ohne Kfz.) 1996 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/31

Sind die Beschäftigten mit dem Einspruch des Arbeitgebers über ihren Urlaubsanspruch nicht einverstanden, so können sie dagegen schriftlich bei der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat Einspruch erheben. Die Frist für den Einspruch beträgt 14 Tage nach Zugang des schriftlich begründeten Einspruchs beim Beschäftigten.

Vereinbarung Bildungseinrichtung 1986 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/42

Gegen die ablehnende Entscheidung des Arbeitgebers und gegen die Entscheidung des Arbeitgebers, den gewährten Urlaub zu verschieben, kann der Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Zugang der Ablehnung bzw. Entscheidung eine Einigungskommission anrufen, die aus je einem Mitglied der Geschäftsleitung und des Betriebsrats besteht.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2001 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/53

Hat der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag abgelehnt, werden auf Betreiben des betroffenen Arbeitnehmers der Arbeitgeber und der Betriebsrat innerhalb einer Woche versuchen, eine gütliche Einigung zu erzielen.

Vereinbarung Chemische Industrie 1992 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 030500/46

Die Rechte des Mitarbeiters aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, wie z. B. dem Bundesurlaubsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz und tariflicher Bestimmungen, bleiben im Übrigen unberührt.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Ziele und Gegenstände
    1. Reibungslose Planung, Resturlaub vermeiden, gleiche Behandlung 16 Textauszüge
  2. Definition und Wirkung
    1. Arbeitskraft erhalten, Erholung sicherstellen 6 Textauszüge
  3. Urlaubsplanung
    1. Urlaubswünsche, verbindliche Planung 14 Textauszüge
    2. Urlaubslisten 5 Textauszüge
    3. Umfang der Planung 3 Textauszüge
    4. Stückelung des Urlaubs 13 Textauszüge
    5. Beantragung und Genehmigung 14 Textauszüge
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    10. Übertragung und Verfall 12 Textauszüge
  4. Zusatzurlaube
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    4. Beantragung und Genehmigung 6 Textauszüge
  5. Betriebsferien
    1. Zeitraum, Bedingungen 7 Textauszüge
    2. Festlegungen und Ausnahmen beim Betriebsurlaub 4 Textauszüge
    3. Heiligabend bis Silvester 5 Textauszüge
    4. Brückentage 4 Textauszüge
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  2. Innerbetriebliche Streitschlichtung
    1. Wille zur Einigung, paritätische Gremien, Fristen, Schlichtungsstelle 7 Textauszüge
  3. Einigungsstelle
    1. Einrichtung, Besetzung 4 Textauszüge
  4. Rechte der Beschäftigten
    1. Beschwerde, Alternativen bei Ablehnung 8 Textauszüge

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