Thema: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

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1.1.6 Zeitpunkt und Anlässe (15 Textauszüge) Alle Textauszüge speichern


Vereinbarung Sonstige Verkehrsdienstleister 2006 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/158

Alle Arbeitsplätze im Betrieb - ausgenommen die Arbeitsplätze der leitenden Angestellten - gemäß Anlage 1 werden in der Regel einmal pro Kalenderjahr einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen unterzogen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 1998 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/303

Darüber hinaus ist die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen:
- vor Aufnahme der Tätigkeit eines Beschäftigten an einem neu eingerichteten Arbeitsplatz,
- bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel,
- nach dem gehäuften Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinahe-Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen,
- bei Auftreten von Beschwerden, die auf die Arbeit zurückgeführt werden können.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Der Arbeitsschutzbereich wird über jede arbeitsschutzrelevante Veränderung, die den Arbeitsplatz betrifft, informiert.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/482

Der Fragebogen zu psychischen Fehlbelastungen wird in spätestens 3-jährigem Turnus durchgeführt.

Vereinbarung Datenverarbeitung u. Softwareentwicklung 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/409

Der Zyklus der Gefährdungsbeurteilung ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen.

Vereinbarung Telekommunikationsdienstleister 2010 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/271

Die Beurteilung der psychischen Belastungen, Beanspruchungen und Anforderungen (anonymisierte Befragung gem. Anlage 1) erfolgt anlassbezogen, wird jedoch mindestens 2-jährig, für die gesamte Region Nordost durchgeführt. Ist innerhalb des Zweijahreszyklus eine anlassbezogene Beurteilung erfolgt, bedarf es für diesen Bereich erst nach weiteren 2 Jahren einer erneuten Beurteilung.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2012 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/403

Die Ermittlung von Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung findet in regelmäßigen Abständen von 4 Jahren statt. In Sonderfällen, zum Beispiel bei Zweifel an dem Erfolg der durchgeführten Maßnahmen, ist zu prüfen, ob die nächste Gefährdungsbeurteilung auch zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden sollte.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/482

Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu wiederholen.

Vereinbarung Anonym 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/364

Die Gefährdungsbeurteilungen sind regelmäßig auf aktuellem Stand zu halten. Der zeitliche Abstand der Gefährdungsbeurteilungen ist jeweils standortspezifisch festzulegen.

Vereinbarung Fahrzeughersteller Kraftwagen 2005 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/234

Eine Gefährdungsbeurteilung ist insbesondere durchzuführen:
- als Erstbeurteilung bei neu eingerichteten Arbeitsstätten/Arbeitsplätzen/neuen Arbeitsmitteln,
- nach dem auffälligen Auftreten von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen,
- bei begründeten Hinweisen auf eine Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales 2009 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/259

Eine regelmäßige vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht zwingend erforderlich, sollte aber - sofern fachliche Aspekte dafür sprechen - mit den Geschäftsführungen vereinbart werden.

Vereinbarung Kreditgewerbe 2011 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/296

Betriebsrat und Arbeitgeber können die Aufnahme von Gefährdungsermittlungen in jeweils näher bezeichneten Arbeitsbereichen bei der jeweils anderen Betriebspartei schriftlich beantragen. Der Steuerkreis hat unverzüglich, d. h. binnen 14 Tagen zu entscheiden, ob und wozu eine Gefährdungsermittlung durchgeführt wird.

Vereinbarung Gesundheit und Soziales Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/482

Über die regelmäßig vom Arbeitgeber durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen hinaus hat jeder Mitarbeiter gemäß § 2 TVÖD-VKA einen individuellen Anspruch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, wenn sich die Umstände, unter denen die Tätigkeiten zu verrichten sind, wesentlich verändert haben oder eine Gefährdung aufgrund neuer arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse erkannt wird.

Vereinbarung Leasingunternehmen 2013 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/427

Zeitpunkt der Gefährdungsbeurteilung
Bestandsaufnahme
im Sinne einer Bestandsaufnahme ist eine unternehmensweite Gefährdungsbeurteilung unverzüglich nach Abschluss dieser Betriebsvereinbarung durchzuführen.
Regelmäßige Überprüfung
In der Folge wird eine Gefährdungsbeurteilung regelmäßig spätestens alle drei Jahre wiederholt. Die Zeitintervalle und die Form der Überprüfung werden so gewählt, dass Änderungen des Schutzniveaus erfasst werden. Die Überprüfung einzelner Gefährdungsbereiche oder einzelner Gefährdungsfaktoren kann separat erfolgen, in verschiedenen Zeitintervallen und Überprüfungsformen (Befragung, Begehung oder andere). Der konkrete Zeitpunkt einer Gefährdungsbeurteilung wird durch den gemeinsamen Ausschuss nach § 7 festgelegt
Die Gefährdungsbeurteilung ist an den Stellen erneut durchzuführen, an denen sich Veränderungen in den in § 5 Abs. 3 Ziffern 1-5 ArbSchG beispielhaft genannten möglichen Gefährdungsquellen ergeben, die zu einer Veränderung der Unfall- oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Dies ist zum Beispiel der Falt bei Änderung der Arbeitsorganisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitsverfahren, Arbeitszeit), Anschaffung neuer Maschinen und technischer Ausrüstungen, nach Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und beim Auftreten arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen.
Neue und veränderte Arbeitsplätze
Wenn neue Arbeitsplätze geplant oder Änderungen an Arbeitsplätzen vorgenommen werden, hat bereits in der Planungsphase eine vorausschauende Beurteilung zu erfolgen.
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Die Betriebsparteien stimmen darin überein, dass Gefährdungsbeurteilungen Bestandteil einer kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes darstellen.

Vereinbarung Öffentliche Verwaltung 2019 Textauszug speichern

HBS-Datenbank-Nr: 060700/514

Zeitpunkt der Beurteilung
Die Durchführung der Psychischen Gefährdungsbeurteilung erfolgt auf Vorschlag durch die Steuerungsgruppe alle zwei bis vier Jahre, sowie, bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung oder des Arbeitsmittels.

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Weitere Textausschnitte zum Thema

  1. Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
    1. Definition 14 Textauszüge
    2. Zielsetzung 11 Textauszüge
    3. Akteure und Gremien (betriebliche Kommission) 30 Textauszüge
    4. Qualifizierung der Akteure 15 Textauszüge
    5. Quellen der Belastung 13 Textauszüge
    6. Zeitpunkt und Anlässe 15 Textauszüge
    7. Ablauf 18 Textauszüge
  2. Erfassung psychischer Belastungen
    1. Basis Soll-Zustand, Auswahl von Instrumenten, Anpassung der Instrumente 9 Textauszüge
    2. Methoden 14 Textauszüge
    3. Grobanalyse mit Beschäftigtenbefragung 19 Textauszüge
    4. Feinanalyse mit Interviews und Workshops 10 Textauszüge
  3. Ableitung von Maßnahmen
    1. Gesetze, Vorschriften 1 Textauszüge
    2. Beratung von Maßnahmen 14 Textauszüge
    3. Maßnahmengruppen oder -kataloge 10 Textauszüge
    4. Einleitung und Umsetzung von Maßnahmen 12 Textauszüge
  4. Wirksamkeitskontrolle
    1. Aufgabenverteilung, Anpassung der Instrumente, Berichte, Zeiträume 6 Textauszüge
  5. Dokumentation
    1. Koordinator, Teams 8 Textauszüge
  6. Konfliktlösungsverfahren
    1. Kommission bilden 5 Textauszüge
  1. Mitbestimmung und Beteiligung
    1. Rechte und Pflichten der Beschäftigten 10 Textauszüge
    2. Rechte der Interessenvertretung 12 Textauszüge
  2. Datenschutz
    1. Gewährleistung von DatenschutzFragebogen, Gruppen, Anonymität 11 Textauszüge
  1. Betriebsvereinbarung 1
    1. Auszüge aus einer Rahmenbetriebsvereinbarung "Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge
  2. Betriebsvereinbarung 2
    1. Auszüge aus einer "Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung" 1 Textauszüge

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